Drucksache 18 / 12 378 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 28. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2017) zum Thema: Wann kommen die Bodycams für die Berliner Polizei? und Antwort vom 06. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12378 vom 28. September 2017 über Wann kommen die Bodycams für die Berliner Polizei? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann soll der vom Senat beabsichtigte Probelauf des Einsatzes von Körperkameras bei der Polizei starten? Zu 1. Da die vorhandenen Bestimmungen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG) bislang keine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Körperkameras bieten, ist für den Probelauf eine Neuregelung erforderlich. Ein Gesetzentwurf wird derzeit von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erarbeitet. 2. Wie viele Polizeibeamte und welche Polizeieinheiten sollen im Rahmen des Probelaufs mit Körperkameras ausgestattet werden? Zu 2. Nach derzeitiger Planung soll der Probelauf mit einem Einsatz von Köperkameras im Funkwageneinsatzdienst an ausgewählten Abschnitten beginnen. Die Anzahl der mit Körperkameras auszurüstenden Polizeidienstkräfte ist noch nicht abschließend festgelegt . 3. Auf welcher gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage sollen Körperkameras im Rahmen des Probelaufs eingesetzt werden? Zu 3. Siehe Antwort zu 1. 4. Sind bereits Mittel für die Beschaffung der Körperkameras im Entwurf eines Doppelhaushalt 2018/2019 etatisiert und wenn ja, wo genau? Seite 2 von 2 Zu 4. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2018/2019 sind für diesen konkreten Zweck bislang keine Mittel etatisiert. Die Körperkameras werden gegebenenfalls im Rahmen der Haushaltswirtschaft beschafft. 5. Inwiefern ist beabsichtigt, auf bereits vorhandene Erkenntnisse anderer Länder zum Einsatz der Körperkameras zurück zu greifen? Zu 5. Die Länder tauschen sich intensiv, auch im Rahmen der Innenministerkonferenz und deren Gremien, über Erfahrungen mit dem Einsatz von Körperkameras bei der Polizei aus. Die gesammelten und ausgewerteten Erkenntnisse anderer Länder fließen in die Konzeption des Probelaufes mit Körperkameras in Berlin ein. 6. Beabsichtigt der Senat, dem Abgeordnetenhaus einen Gesetzesentwurf zur Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz von Körperkameras durch die Berliner Polizei vorzulegen und ggfs. bis wann soll das geschehen? Zu 6. Siehe Antwort zu 1. Berlin, den 06. Oktober 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12378 S18-12378