Drucksache 18 / 12 382 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) und Oliver Friederici (CDU) vom 29. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Oktober 2017) zum Thema: Drohnen über Berlin und Antwort vom 16. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) und Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12382 vom 29. September 2017 über Drohnen über Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wer kontrolliert in Berlin die Einhaltung der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten und wer ahndet Verstöße dagegen? Antwort zu 1: Es ist die Aufgabe der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB), die Erteilung der luftrechtlichen Erlaubnisse für unbemannte Fluggeräte im Sinne der Verordnung zu erteilen. Frage 2: Wie viele Kontrollen zur Einhaltung der unter Frage 1.) genannten Verordnung fanden seit dem 07.04.2017 in Berlin statt? Antwort zu 2: 2 Im Rahmen der Genehmigungsaufsicht fanden in Berlin zwei Kontrollen statt. Frage 3: Wie viele Verstöße gegen die unter Frage 1.) genannten Verordnung wurden in Berlin seit dem 07.04.2017 festgestellt (bitte gesondert nach Art des Verstoßes und Ort der Feststellung darstellen)? Antwort zu 3: Der LuBB sind derzeit 23 Verstöße bekannt. Insbesondere handelt es sich um Annäherungen an den Flughafen Berlin-Tegel, Belästigungen auf privaten Grundstücken und Flüge über Menschenansammlungen. Hinzu kommen die Fälle, in denen Privatpersonen in den Flugbeschränkungsgebieten ED-R 146 (Bundestag) und ED-R 4 (Reaktor Wannsee) ohne Erlaubnis des Bundesamts für Flugsicherung unbemannte Fluggeräte haben aufsteigen lassen. Frage 4: Wie viele Erlaubnisse nach § 21a der Luftverkehrs-Ordnung wurden im Jahre 2017 beantragt und wie viele wurden bis dato erteilt? Antwort zu 4: Bis zum 01.09.2017 wurden 206 Erlaubnisse von 320 Anträgen erteilt. Frage 5: Welche Behörden Berlins setzen unbemannte Fluggeräte zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage ein? Was ist für die Zukunft geplant? Antwort zu 5: Hier ist nicht bekannt, welche Behörden Berlins unbemannte Fluggeräte einsetzen. Nach § 21a Absatz 2 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) durch oder unter Aufsicht von 1. Behörden, wenn dieser zur Erfüllung ihrer Aufgaben stattfindet; 2. Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen keiner Erlaubnis. Der Senat verweist ergänzend auf seine Antwort zur Anfrage 18/11283 vom 13. Mai 2017. Frage 6: Welche Vorkehrungen sind bezüglich der zum 01.10.2017 in Kraft tretenden Änderungen der unter Frage 1.) genannten Verordnung bislang getroffen worden und welche sind geplant? 3 Antwort zu 6: Die Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten für Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm werden gemäß § 21d Absatz 2 der LuftVO von einer vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Stelle ausgestellt. Berlin, den 16.10.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12382 S18-12382