Drucksache 18 / 12 384 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 05. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2017) zum Thema: Umbau des Bahnhofs Karlshorst und Antwort vom 16. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 384 vom 05. Oktober 2017 über Umbau des Bahnhofs Karlshorst Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Zu welchem Ergebnis kamen die Untersuchungen der Deutschen Bahn AG, den Regionalbahnhof in Karlshorst bis zur Eröffnung des künftigen Regionalbahnhofs Köpenick geöffnet zu halten? Wie wird die Entscheidung begründet? Antwort zu 1: Die DB AG teilt mit: „Die DB AG kam zu dem Ergebnis, dass ein Erhalt des Regionalbahnhaltes am Bf. Karlshorst nur bis zur Inbetriebnahme des Ostkreuzes sinnvoll ist. Für einen Regionalbahnhalt in Karlshorst nach Inbetriebnahme des Regionalbahnhaltes Ostkreuz wäre eine Änderung des Planrechtes notwendig. Der technische Vorrat der Regionalbahnsteige und der Personenüberführung ist durch die Planrechtsvorgabe „Außerbetriebnahme Regionalhalt Karlshorst mit IBN des Regionalhaltes Ostkreuz“ für die Anlagen komplett aufgebraucht. Ein sicherer baulicher Zustand für einen Weiterbetrieb des RB-Halt in Karlshorst nach 2018 bis mindestens 2027 wäre nur mit dem Ersatzneubau der Anlagen möglich, mögliche Instandhaltungsmaßnahmen sind ausgereizt. 2 Mit einem Ersatzneubau würden die vorhandenen Anlagen ihren Bestandsschutz verlieren. Daraus resultiert die nachfolgende Zeitschiene von mindestens 6,5 Jahren (78 Monate), für die ein Regionalhaltangebot in Karlshorst ausgeschlossen ist. Demnach würde frühestens beginnend zum Fahrplanwechsel 12/2023 bis zur geplanten IBN Köpenick 12/2027 ein Regionalhalt für einen Zeitraum von 4 Jahre möglich sein. Durch den Verlust des Bestandsschutzes wäre mit dem notwendigen Ersatzneubau ein barrierefreier Ausbau erforderlich, daraus resultiert u. a. auch die Notwendigkeit eines Aufzuges. Die mit Baubeginn 02/2018 geplante Grunderneuerung der Personenunterführung (PU) (Verbindung Am Carlsgarten – Stolzenfelsstraße) und des S-Bahnsteiges würde sich in den Zeitraum nach der Außerbetriebnahme des Regionalbahnhaltes Karlhorst ab 2028 verschieben. Die Einrichtung eines zusätzlichen Verkehrshaltes in Karlshorst nach der Inbetriebnahme des Regionalbahnsteigs am Bhf. Ostkreuz auf der Stadtbahnebene führt zu Trassenkonflikten und zur Unterschreitung der notwendigen Pufferzeiten. Diese wären nur durch Reduktion der Haltezeit auf anderen Bahnhöfen generierbar bzw. es müsste ein anderer Halt auf der Stadtbahn entfallen. Insgesamt würde ein nicht kalkulierbares Qualitätsrisiko entstehen.“ Frage 2: Welchen Planungsstand haben die mit Beginn im Februar 2018 vorgesehenen Umbaumaßnahmen beim S- Bahnhof Karlshorst? Welche Maßnahmen sind hier im Detail geplant? Antwort zu 2: Die DB AG teilt mit: „Die Maßnahmen befinden sich derzeit in der Finalisierung der Ausführungsplanung und der Ausschreibung der Baumaßnahmen. Die nachfolgenden Anlagen werden erneuert bzw. saniert: S-Bahnsteig, Bahnsteigdach/Wetterschutz, Aufsichtsgebäude, Beleuchtungs-/Beschallungsanlagen, Beschilderung/Wegeleitsystem, Fahrgastinformationsanlagen, Uhren, Personenunterführung zum Carlsgarten, Treppenaufgang zum S-Bahnsteig erhält eine Einhausung, alle nicht mehr in Betrieb befindlichen Anlagen werden zurückgebaut.“ Frage 3: Wann soll der dafür notwendige Rückbau der Regionalbahnsteige erfolgen? Antwort zu 3: Die DB AG teilt mit: „Der Rückbau erfolgt mit Beginn der Bauarbeiten im Frühjahr 2018.“ 3 Frage 4: Wie lange wird der Umbau des S-Bahnhofs Karlshorst dauern und welche Verbesserungen ergeben sich dadurch für die Benutzer des Bahnhofs? Antwort zu 4: Die DB AG teilt mit: „Juli 2018 Umbau S-Bahnsteig August 2018 Aufnahme Betrieb am erneuerten S-Bahnsteig März bis November 2018 o Neubau der Personenunterführung, o Kompletterneuerung aller Ausstattungselemente (Sitzbänke, Fahrgastinformationsanlagen, Informationsvitrinen, Mülleimer etc.), o Herstellung des S-Bahnhofes entsprechend der denkmalpflegerischen Auflagen, o Treppe am Bahnsteigende Richtung Erkner erhält eine Einhausung.“ Frage 5: Welche Kosten entstehen für den Umbau und von wem werden diese getragen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt mit: „Die Gesamtkosten belaufen sich aktuell auf ca. 7 Mio. €. Davon sind 3,1 Mio. € Zuwendungen des Landes Berlin, 2,7 Mio. € Zuwendungen aus Bundesmitteln sowie 1,2 Mio. € Eigenmittel der DB AG.“ Die Zuwendungen des Landes Berlin in Höhe von 3,1 Mio. € sind für den Neubau der Personenunterführung vorgesehen. Berlin, den 16.10.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12384 S18-12384