Drucksache 18 / 12 385 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 05. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2017) zum Thema: Noch immer kein Durchgang – Wie geht es weiter beim Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide? und Antwort vom 23. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 385 vom 05. Oktober 2017 über Noch immer kein Durchgang - Wie geht es weiter beim Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen neuen Sachstand gibt es seit Beantwortung meiner Anfrage 18/10431 vom Februar 2017 bei der Wiederinbetriebnahme des Fußgängertunnels Schöneweide? Welche Entscheidung wurde bezüglich Art und Umfang der Instandsetzung getroffen? Frage 2: Wann wurde die für Herbst 2017 vorgesehene Vergabe der Bauleistungen ausgeschrieben, wann ist mit einer Auftragserteilung und wann mit einem Baubeginn zu rechnen? Antwort zu 1 und 2: Die an ein Ingenieurbüro beauftragte Entwurfsplanung für die Instandsetzung des Fußgängertunnels liegt noch nicht vollständig vor. Erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen kann die Prüfung abgeschlossen und die Vorbereitung der Vergabe der Instandsetzungsarbeiten beginnen. Es ist vorgesehen, die Deckenkonstruktion im westlichen Tunnelbereich (Zugangsbereich am S-Bahnhof Schöneweide) auf einer Fläche von rd. 90 m² zu erneuern. Ferner erfolgt die Neuinstallation der Tunnelbeleuchtung, die Instandsetzung der fördertechnischen Anlagen (Aufzüge, Fahrtreppen) und der Türen zu den Betriebsräumen, die Reinigung sämtlicher Bauwerksteile sowie die Neubeschichtung der gesamten Tunneldecke. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Baubeginn nicht vor dem Sommer 2018 zu erwarten. Frage 3: Welche Gewerke müssen für die Instandsetzung beauftragt werden und welche Gesamtkosten sind für die Sanierung / Reparatur des Tunnels eingeplant? 2 Antwort zu 3: Nach heutigen Kenntnissen sind folgende Gewerke zu beauftragen: Abbruch- und Rückbauarbeiten Mauer- und Betonarbeiten Trockenbauarbeiten Malerarbeiten Verglasungsarbeiten Metallbauarbeiten Korrosionsschutzarbeiten Arbeiten an Aufzugs- und Fahrtreppen Reinigungsarbeiten Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen nach einer groben Kostenschätzung ca. 50.000 €. Frage 4: Welchen Zeitplan gibt es für die Durchführung der Bauarbeiten und wann kann der Tunnel wiedereröffnet werden? Antwort zu 4: Bei einem Baubeginn im Sommer 2018 könnten die Arbeiten voraussichtlich Ende 2018 abgeschlossen werden. Frage 5: Sieht die Senatsverwaltung den Fußgängertunnel bei der derzeitigen Verkehrsführung am Bahnhof Schöneweide als wichtige Verbindung für den Fußgängerverkehr in dieser Region? Wenn ja, warum wird dann die lange Schließung dieses Bauwerks mit erheblichen Umwegen für die Passanten in Kauf genommen, obwohl der Senat doch diese Mobilitätsart auch fördern will? Antwort zu 5: Mit der langfristigen Planung zur zukünftigen verkehrsplanerischen Umgestaltung des Bahnhofs Schöneweide soll auch die Führung des Fußgängers über den Knotenpunktbereich „Michael-Brückner-Str./Brückenstr.“ dahingehend verändert werden, dass der gesamte Knotenpunkt neu ausgebaut und entsprechende Anpassungen für alle Verkehrsteilnehmer und –nutzer erfolgen werden. Prioritäres Ziel ist es, den Fußgänger oberirdisch über eine Furt zu leiten und eine barrierefreie und direkte Querung des Knotens zu ermöglichen. Als zeitliche Überbrückung, bis zur Fertigstellung und Umsetzung dieser entsprechenden Planung, wird der Fußgängertunnel wieder nutzbar gemacht. Die lange Schließung des Bauwerks bedauern wir sehr. Sie ist durch den derzeitigen desolaten und somit nicht verkehrssicheren Zustand begründet, welcher durch die Brandeinwirkung verursacht wurde und mit den in den Antworten 1 bis 4 genannten 3 Leistungen behoben werden soll. Berlin, den 23.10.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12385 S18-12385