Drucksache 18 / 12 387 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 04. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2017) zum Thema: Die Berliner Verwaltung und ihr Beauftragtenwesen und Antwort vom 19. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 387 vom 04. Oktober 2017 über Die Berliner Verwaltung und ihr Beauftragtenwesen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Senatsverwaltungen arbeiten Landesbeauftragte? Welche dieser Beauftragtenpositionen wurden auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen eingerichtet? 2. Wie erfolgt die personelle Auswahl für die Besetzung der jeweiligen Positionen? (Beispielsweise Wahl, Berufung Ausschreibung - bitte bezogen auf die jeweiligen Positionen darstellen.) 2. An wen sind die Landesbeauftragten angebunden bzw. an welche Abteilungen? Wie sind sie personell und sächlich ausgestattet, welche Kompetenzen und Befugnisse haben sie und wie eigenständig können sie nach innen und außen ihre Arbeitsgebiete gestalten? (Bitte auf jede Position einzeln eingehen.) 3. Welche Landesbeauftragten mussten bzw. müssen für Ihre Tätigkeit gänzlich oder teilweise freigestellt werden? 4. Wie sind die Landesbeauftragten finanziell eingestuft und in welchen Einzelplänen und unter welche Titeln des Haushaltsplans 2018/19 sind sie und ihre Arbeit abgebildet? (Bitte auf jede Position einzeln eingehen.) 5. Welche weiteren Beauftragten arbeiten in den Senatsverwaltungen? Sind sie für ihre Aufgaben gänzlich oder teil-weise freigestellt und über welche Kompetenzen müssen sie verfügen? Wo sind sie angesiedelt, wie weit gehen ihre Befugnisse und wie sind sie mit Personal - und Sachmitteln ausgestattet ? Unter welchen Einzelplänen des Haushaltsplans 18/19 und unter welchen Titeln ist ihre Arbeit abgebildet? (Bitte auf jede Position gesondert eingehen.) 6. Plant der Senat über den jetzigen Bestand hinaus den Einsatz weiterer Beauftragter in den Hauptverwaltungen ? Wenn ja, wann und für welche Aufgaben? Zu 1.-6.: Für die Beantwortung der Fragen 1. bis 6. verweise ich auf die Anlage 1, in der die Beauftragten in den Hauptverwaltungen dargestellt werden. Zudem ist die Planung für weitere Beauftragtenstellen in Anlage 1 enthalten. 2/2 Nach begründeten Hinweisen aus einigen Verwaltungen stehen der Darstellung der finanziellen Einstufung der Beauftragten datenschutzrechtliche Bestimmungen entgegen . 7. Wie viele und welche Beauftragte arbeiten in den Bezirken? Bei wem bzw. an welcher Stelle der Verwaltung sind die Beauftragten angesiedelt und wie ist ihre personelle und sächliche Ausstattung? Welche Befugnisse und Kompetenzen werden den bezirklichen Beauftragten zugestanden und wie selbstständig können sie ihre Arbeitsgebiete nach innen und außen gestalten? (Bitte für jede Position einzeln darstellen) 8. Welche der bezirklichen Beauftragtenpositionen sind auf Grund gesetzlicher Bestimmungen eingerichtet worden? Wie kam es zu Beauftragtenstellen, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorgaben eingerichtet wurden? (Bitte alle Bezirke einzeln behandeln und aufführen.) 9. Sind alle bezirklichen Beauftragten gleich eingestuft? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, welche Unterschiede gibt es für welche Beauftragtenpositionen aus welchen Gründen? (Bitte zugeordnet zu den Beauftragtenpositionen darstellen.) 10. Welche Bezirke planen, in der nächsten Zeit weitere Beauftragtenpositionen einzurichten? Zu 7.-10.: Für die Beantwortung der Fragen 7. bis 10. verweise ich auf die Anlage 2, in der die Beauftragten in den Bezirksverwaltungen dargestellt werden. Zudem ist die Planung für weitere Beauftragtenstellen in Anlage 2 enthalten. Die Anlage 2 basiert auf den Angaben der Bezirke. Nach begründeten Hinweisen aus einigen Verwaltungen stehen der Beantwortung der Frage 9 datenschutzrechtliche Bestimmungen entgegen. Berlin, den 19.10.2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-12387 S18-12387 02_Anlage 1_S18-12387-AE-17-10-19 03_Anlage 2_S18-12387-AE-17-10-18