Drucksache 18 / 12 394 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 05. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2017) zum Thema: Erpetal in Treptow-Köpenick, Überschwemmungsgefahren – wie vom Senat unlängst zugesagt - reduzieren und Antwort vom 20. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12394 vom 05.10.2017 über Erpetal in Treptow-Köpenick, Überschwemmungsgefahren - wie vom Senat unlängst zugesagt - reduzieren Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Drucksache 16/15760 teilte der Senat am 30. November 2011 mit, dass "insbesondere für das Erpetal zurzeit ein Gewässerentwicklungskonzept erarbeitet wird, bei dem die Reduzierung von Überschwemmungsgefahren auch ein Ziel sein wird". Wann wurde dieses Konzept fertiggestellt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form wurden Grundstückseigentümer/-pächter einbezogen und wie ist der Umsetzungsstand? Antwort zu 1: Zunächst wurde ein gemeinsames Gewässerentwicklungskonzept für das Neuenhagener Mühlenfließ/die Erpe unter Federführung des Landes Brandenburg erstellt, welches in 2011 und 2012 für den Berliner Abschnitt der Erpe als vorbereitende Maßnahmenplanung vertieft wurde. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen der Erstellung des länderübergreifenden Konzepts in vier Informationsforen (07.09.2010; 30.11.2010; 23.03.2011; 25.05.2011) über Hintergründe, Ziele und vorgesehene Maßnahmen informiert. Im Rahmen der Erstellung des Konzepts für den Berliner Abschnitt wurden zwei Beteiligungswerkstätten (08.11.2011 und 04.09.2012) für die Öffentlichkeit einschließlich Grundstückseigentümer und –pächter durchgeführt. Eine hochwasserneutrale Maßnahme zur Erhöhung der Strömungsdiversität wurde im Rahmen der Gewässerunterhaltung unterhalb der S-Bahntrasse der S3 (in Fließrichtung) umgesetzt. Hier wurden Strömungslenker eingebaut sowie hochstämmige Erlen gepflanzt, die der natürlichen Uferbefestigung und Beschattung dienen. Zur weiteren Umsetzung s. Antwort zu Frage 2. 2 Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher und werden in absehbarer Zeit zum Hochwasserschutz bzw. zur Reduzierung von Überschwemmungsgefahren durchgeführt? Antwort zu 2: Die im Rahmen des Gewässerentwicklungskonzeptes (GEK) Erpe/Neuenhagener Mühlenfließ entwickelten Maßnahmen dienen dem Hochwasserschutz und der ökologischen Aufwertung der Erpe/des Neuenhagener Mühlenfließes, wobei vor allem Maßnahmen auf Brandenburger Seite maßgebend für die Verbesserung der Hochwassersituation sind. Voraussetzung für die Maßnahmenumsetzung des GEKs ist die Verbesserung des Nährstoffrückhalts und der Hygienisierung im Klärwerk Münchehofe. Die favorisierte Lösung der 4. Reinigungsstufe am Klärwerk Münchehofe ist die Flockungsfiltration inklusive einer UV-Entkeimung. Bis Ende des Jahres 2022 soll die Flockungsfiltration zur weitgehenden Phosphorelimination und UV-Entkeimung in Betrieb genommen werden. Zur länderübergreifenden Koordination der Maßnahmenplanung und –umsetzung steht Berlin in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg. Weitergehende Maßnahmen im Brandenburger Einzugsgebiet der Erpe, die auch die Hochwassersituation im Berliner Abschnitt verbessern könnten, werden in Abstimmung mit Brandenburg eruiert. Frage 3: In welchem Umfang wird - im täglichen Durchschnitt oder in anderweitig bekannten Zeiträumen - Klärwasser in die Erpe geleitet und welche Auswirkungen hat dessen Versickerung? Antwort zu 3: Die Einleitmenge des Klarwassers aus Münchehofe in die Erpe betrug für die letzten fünf Jahre (Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2016) im Mittel 0,58 m³/s. Für den Zeitraum 29.06.2017 bis 30.06.2017 wurden im Mittel 1,03 m³/s in die Erpe eingeleitet. Die maximale Einleitmenge trat am 29.06.2017 um 20:00 Uhr auf und betrug 1,69 m³/s. Die Infiltrationsrate beträgt im Ist-Zustand 800m³/d entsprechend der Modellierung, die im Rahmen des GEKs durchgeführt wurde. Frage 4: Wem untersteht das Klärwerk Münchehofe in Brandenburg, wer nimmt Kontrollen hinsichtlich der Auswirkungen für Berlin vor und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen? Antwort zu 4: Das Klärwerk Münchehofe sowie der Einleitpunkt des Klärwerks liegen im Land Brandenburg. 3 Die Zuständigkeit hinsichtlich der wasserrechtlichen Zulassung für das Klärwerk Münchehofe liegt bei der Oberen Wasserbehörde des Landes Brandenburg. Die Länder Brandenburg und Berlin stehen im regelmäßigen Fachaustausch. Die Überwachung der Ablaufwerte erfolgt u.a. durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg i.A. des Landesumweltamtes Brandenburg. Auf Berliner Gebiet wird die Erpe i.A. von SenUVK regelmäßig auf chemische und biologische Parameter untersucht. Frage 5: Zwischen welchen Stellen gab und gibt es innerhalb Berlins sowie zwischen Berlin und Brandenburg eine Abstimmung zum Erpetal, zum Entwurf der "Überschwemmungsverordnung Erpe" des Berliner Senats und den aktuellen Problemen vor Ort? Antwort zu 5: Innerhalb der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sowie auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) erfolgt eine Abstimmung beider Bundesländer zur Umsetzung der Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRM-RL) mit Vertretern des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) des Landes Brandenburg und der Senatsverwaltung. Die Abstimmung des methodischen Vorgehens zur Erstellung der Gefahren- und Risikokarten erfolgte zwischen dem Landesamt für Umwelt (LfU) und der zuständigen Senatsverwaltung. Frage 6: Welche Möglichkeiten der Regulierung der Klärwasserzuführung Richtung Erpetal bestehen gegenwärtig oder sind einzurichten, wenn dortige Grundstücksflächen und darauf befindliche Gebäude durch außergewöhnlich starke Regenfälle ohnehin besonders gefährdet sind? Antwort zu 6. Bei hohen und extremen Abflussereignissen wird das Hochwasser im natürlichen Einzugsgebiet der Erpe oberhalb der Klarwassereinleitung verursacht. Die Siedlungsabflüsse im Unterlauf und die Einleitung aus dem Klärwerk Münchehofe spielen in diesem Zusammenhang eine untergeordnete Rolle. Außerdem läuft der Abfluss aus den Siedlungsgebieten der Hochwasserwelle aus dem oberen Einzugsgebiet vorweg und es kommt bei den seltenen und extremen Ereignissen nicht zu einer Überlagerung der Hochwasserwellen. Die Hochwassergefahr eines 100-jährlichen Ereignisses entsteht somit nicht durch die Klärwerkseinleitungen aus Münchehofe, sondern der Abfluss ist bedingt durch extreme Ereignisse im natürlichen Einzugsgebiet und kann in soweit nicht durch die Klärwerkszuführung reguliert werden. 4 Frage 7: Wer ist für die Pflege der Uferpromenade der Erpe zuständig, in welchen Abständen finden notwendige Arbeiten an und in der Erpe statt? Antwort zu 7. Für die Pflege der Uferpromenade/Uferwege entlang der Erpe ist das Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin zuständig. Alle ein bis zwei Wochen werden Gewässerkontrollen in der Erpe vorgenommen und Abflusshindernisse, wie Treibsel und Müll beseitigt. Vier- bis fünfmal jährlich erfolgen der Schnitt, das Auffangen und die Entnahme des im Gewässer wachsenden Algen- und Pflanzenwuchses durch Sohlkrautungen in Abhängigkeit von den gemessenen Wasserständen. Weiterhin werden jährlich die Böschungen gemäht, Verkehrssicherheitsund Standsicherheitskontrollen sowie Schnitt- und Fällmaßnahmen an den Bäumen entlang der Ufer sowie fallweise, auch kurzfristig Ufersicherungsarbeiten umgesetzt. Die Ausführung erfolgt durch externe Wasserbaufachfirmen im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Berlin, den 20.10.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12394 S18-12394