Drucksache 18 / 12 395 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 06. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2017) zum Thema: Zukunft der Integrationsfachdienste und Antwort vom 16. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12395 vom 06. Oktober 2017 über Zukunft der Integrationsfachdienste ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit den Trägern der IFD wurden Verträge bis zum 31.12.2018 geschlossen. Wie sieht der Zeitplan des Senates aus, um die Begleitung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Leistungen der IFD in Berlin ab 1.1.2019 sicherzustellen, aus? 2. Wann erfolgt eine entsprechende Ausschreibung und wie sieht der weitere Zeitplan aus? Zu 1. und 2.: Das Integrationsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) wird im Rahmen seiner Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste (IFD) dafür Sorge tragen, dass auch ab 01.01.2019 die IFD im Rahmen ihrer Aufgabenstellung beauftragt werden können. Derzeit wird geprüft, ob die Leistungen der Integrationsfachdienste alternativlos im Rahmen eines formalen Vergabeverfahrens vergeben werden müssen. Bis zum Ende des Jahres 2017 wird es hierzu eine Entscheidung geben. Die Träger von Integrationsfachdiensten werden darüber unverzüglich informiert. 3. Inwieweit sieht der Senat bei diesem Fahrplan gewährleistet, dass bestehende vertragliche Folgeregelungen (Arbeits- und Mietverträge bei den IFD) kontinuierlich fortgesetzt werden können und nicht auf Grund von Unsicherheit bewährte Fachkräfte verlorengehen? Zu 3.: Die Verträge mit den bisherigen IFD enden am 31.12.2018. Je nachdem wie das Prüfungsergebnis ausfällt, wird es rechtzeitig im Vorfeld neue Vertragsverhandlungen als Ergebnis einer freihändigen Vergabe geben oder ein Vergabeverfahren durchgeführt. 2 4. Auf Basis welcher Erwartungen zur Ausschreibung ab 2019 erfolgte die Budgetierung für den Doppelhaushalt 2018/2019? Zu 4.: Auf der Basis von voraussichtlich 54 notwendigen Stellen in Integrationsfachdiensten, die im Auftrag des Integrationsamtes tätig werden (vgl. Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2018/2019, Band 11, Einzelplan 11, Seite 198). 5. Wie beurteilt der Senat die Einschätzungen von Deutschem Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. bzw. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter, dass eine Ausschreibung der Leistungen der IFD nicht notwendig ist? 6. Welche Konsequenzen wird der Senat ggf. aus diesen Beurteilungen für sein Handeln ziehen? Zu 5. und 6.: Die Stellungnahmen des Deutschen Vereins aus 2011 und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter aus 2013 werden bei der o. g. Prüfung genauso wie vorliegende Rechtsprechungen herangezogen. Die Prüfung berücksichtigt die Novellierung des Vergaberechts, die in 2016 zu zahlreichen Änderungen – vor allem im Hinblick auf den Umgang mit sozialen Dienstleistungen – geführt hat. Sofern Entscheidungsspielraum besteht, wird der Senat diesen zum Wohl der Menschen mit Behinderung nutzen. Ziel ist ein möglichst reibungsloser Übergang zum 01.01.2019. Berlin, den 16. Oktober 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12395 S18-12395