Drucksache 18 / 12 397 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 06. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2017) zum Thema: Senatsmitglied im Vorstand eines Zweckverbands Brunnenanlage Rudow? und Antwort vom 25. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12397 vom 06. Oktober 2017 über Senatsmitglied im Vorstand eines Zweckverbands Brunnenanlage Rudow? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer (z.B. Hochschulprofessor oder Rechtsanwaltskanzlei) ist mit der Erstellung der Rechtsgutachten im Zusammenhang mit der Brunnengalerie im Glockenblumenweg beauftragt? Antwort zu 1: Die Beauftragung eines Rechtsgutachtens wird zurzeit vorbereitet. Die Vergabe ist noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Wie lautet die Aufgaben- bzw. Fragestellung für die Erstellung dieser Rechtsgutachten? Antwort zu 2: Die Aufgabenstellung umfasst die Prüfung von Verbandsformen (Verein, Verband, Zweckverband nach WVG), mögliche Rechtsformen, Haftungsrisiken für den Vorstand und Möglichkeiten der Einbindung der Verwaltung. Frage 3: Macht der Senat seine Entscheidung, eine Brunnenanlage im Glockenblumenweg nicht mehr zu betreiben, von dem Zustandekommen eines so genannten Zweckverbands oder einer Vereinigung der Anwohner abhängig und gegebenenfalls wie? 2 Antwort zu 3: Der Senat hat den Betroffenen im Blumenviertel ein Angebot gemacht, die bestehende Grundwasserregulierungsanlage, deren wasserbehördliche Erlaubnis am 31.12.2017 ausläuft, maximal für weitere drei bis vier Jahre weiterzubetreiben. Und dies an Voraussetzungen geknüpft die dazu beitragen, dass in dieser Zeit ein Verein/ Verband gegründet wird, der eine Grundwasserregulierungsanlage plant, baut und betreibt bzw. Planung, Bau und Betrieb beauftragt. Die Berliner Wasserbetriebe haben bereits der SenUVK mitgeteilt, dass sie bereit wären eine Grundwasserungsanlage planen, bauen und zu betreiben. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beabsichtigt zudem, die Betroffenen bei der Gründung eines Vereins oder Verbands organisatorisch und mittels externer Dienstleister auch rechtlich zu unterstützen. Hierfür stehen im Haushalt 2018/19 Mittel zur Verfügung. Frage 4: Welche Rechtsform soll der Verband/die Vereinigung nach Auffassung des Senats haben? Antwort zu 4: Der Senat hat keine vorgefasste Auffassung zur Rechtform der Vereinigung. Im Ergebnis des Rechtsgutachtens soll die Rechtsform zum Tragen kommen, die bzgl. Aufwand und Sicherheit für die Anwohner, die sinnvollste Variante darstellt. Frage 5: Wie soll ein solcher Zweckverband/Vereinigung ausgestaltet bzw. organisiert sein und welche Funktion trägt der Senat/die Verwaltung darin? Frage 6: Beabsichtigt der Senat, ein Senatsmitglied in den Vorstand eines solchen Verbands/Vereins zu entsenden? Antwort zu Frage 5 und 6: Die Möglichkeit einer behördlichen Anbindung ist Teil der juristischen Prüfung. Frage 7: Wie wird der Senat auf eine Satzung einer solchen Vereinigung Einfluss nehmen? Antwort zu 7: Der Senat wird mit der bereits genannten juristischen Unterstützung, im Interesse der Anwohner, auf eine rechtskonforme und umsetzbare Satzung hinwirken. 3 Frage 8: Macht der Senat seine Entscheidung, eine Brunnenanlage im Glockenblumenweg nicht mehr zu betreiben, von einer Mindestanzahl von Mitgliedern abhängig? Frage 9: Bei welcher Mitgliederzahl sieht sich der Senat veranlasst, eine Brunnenanlage in Rudow nicht mehr zu betreiben? Antwort zu 8 und 9: Nein, der Weiterbetrieb der Brunnenanlage im Glockenblumenweg wird lediglich an die Bedingung geknüpft, einen Verein oder Verband zu gründen, um eine neue Grundwasserregulierungsanlage für das Blumenviertel in Eigenverantwortung zu planen, zu bauen und zu betreiben bzw. Planung, Bau und Betrieb zu beantragen. Frage 10: Wie stellt sich die Haftung der Mitglieder/Vorstandsmitglieder in einem solchen Verband/Verein dar? Antwort zu 10: Diese Frage kann erst nach Festlegung der Rechtsform beantwortet werden. Berlin, den 25.10.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12397 S18-12397