Drucksache 18 / 12 399 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ines Schmidt (LINKE) vom 06. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2017) zum Thema: Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wenn Mutter oder Vater alleinerziehend sind und Antwort vom 26. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Ines Schmidt (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr.18/12 399 vom 06. Oktober 2017 über „Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wenn Mutter oder Vater alleinerziehend sind“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie werden Alleinerziehende in der Berliner Verwaltung und in Berliner Landesunternehmen unterstützt? Zu 1.: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nicht nur ein wichtiges Kriterium bei der Wahl eines Arbeitgebers, sondern auch bestimmender Faktor für die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten. In diesem Bewusstsein haben die Dienststellen des Landes Berlin in den vergangenen Jahren unterschiedliche Möglichkeiten geschaffen, um ihre Beschäftigten über die gesetzlich oder tarifvertraglich verankerten Möglichkeiten (z. B. Teilzeitarbeit aus familiären Gründen) hinaus bei der Vereinbarung ihrer dienstlichen und privaten Aufgaben zu unterstützen. Dabei richten sich die Unterstützungsangebote im Wesentlichen an alle Dienstkräfte und nicht nur an den Personenkreis der Eltern bzw. alleinerziehenden Mütter oder Väter. Neben einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung bieten die Dienststellen ihren Beschäftigten zur besseren Vereinbarkeit ihrer dienstlichen und außerdienstlichen Aufgaben zunehmend auch die Möglichkeit des ortsflexiblen Arbeitens an (z. B. auf der Grundlage dienststelleneigener Dienstvereinbarungen). Zu den Vereinbarkeitsangeboten, die sich speziell an Beschäftigte mit Kinderbetreuungsbedarf richten, gehören beispielsweise die Einrichtung von Eltern- Kind-Büros, die es Müttern und Vätern in Betreuungsnotfällen ermöglichen, ihre Kinder auch während der Arbeitszeit im Dienstgebäude zu beaufsichtigen, oder die Vorhaltung von Belegplätzen in dienststellennahen Kindertagesstätten. Für generelle Hilfestellungen in allen (schwierigen) Lebenslagen, also auch außerhalb dienstlicher Belange, bieten darüber hinaus immer mehr Dienststellen - 2 - ihren Beschäftigten auf freiwilliger Basis auch eine intern oder extern organisierte Sozial- bzw. Mitarbeiterberatung an. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und individuell. Oftmals werden auf Wunsch auch Familienangehörige in das Angebot miteinbezogen. 2. Wer sind in den Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und in den Berliner Landesunter-nehmen die zuständigen Ansprechpartner*innen für Alleinerziehende? Zu 2.: Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Fragen zu den Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung oder sonstiger organisatorischer Belange zur Vereinbarkeitsthematik ist für sämtliche Beschäftigte neben der unmittelbaren Vorgesetzten bzw. dem unmittelbaren Vorgesetzten die Büroleitung bzw. der für die jeweilige Dienstkraft zuständige Personalservice. 3. Welche Erfahrungen gibt es mit besonderen Arbeitszeitmodellen, die es Alleinerziehenden möglich machen, Beruf und Familie zu vereinbaren? Zu 3.: Nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Finanzen ist landesweit eine positive Entwicklung im Hinblick auf Inanspruchnahme, Gewährung und Akzeptanz von Arbeits(zeit)modellen abweichend von einer Vollzeitbeschäftigung bei durchgängiger Präsenz in der Dienststelle zu verzeichnen, die nicht zuletzt auf die zunehmende Sensibilisierung der Führungskräfte für die Vereinbarkeitsthematik (z. B. im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen zum familienbewussten Führen) zurückgeführt wird. Dienststellenkonkrete Erkenntnisse liegen hierzu jedoch nicht vor. 4. Welche weiteren Maßnahmen sind dem Senat bekannt, die darauf abzielen, berufstätigen Einelternfamilien die Organisation ihres Alltags zu erleichtern? Zu 4.: In Zeiten des demografischen Wandels will und muss sich das Land Berlin als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Wichtiger Attraktivitätsfaktor für (potenzielle) Beschäftigte ist dabei die Arbeitszufriedenheit, die nicht zuletzt durch eine familienfreundliche Personalpolitik, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zulässt, geschaffen werden kann. Es ist erklärter politischer Wille, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und den Öffentlichen Dienst zum Vorbild für gute Arbeit zu machen. Zur Erreichung dieses Ziels sollen u. a. die Möglichkeiten zur Nutzung flexibler Arbeitsmodelle und der alternierenden Telearbeit weiter ausgebaut werden. Entsprechende Aussagen sind in den Richtlinien der Regierungspolitik 2016 bis 2021 verankert. Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf hat der Senat auch in seinem Personalpolitischen Aktionsprogramm 2017/2018 festgeschrieben, welches er im Juli 2017 beschlossen hat. In diesem Bestreben sollen die positiven Ansätze in den einzelnen Dienststellen weiter gestärkt werden und – wo möglich und sinnvoll – dienststellenübergreifend zusammenführt werden. Auch hier gilt, dass sich das Angebot im Wesentlichen an alle Beschäftigten richtet und insofern auch alleinerziehende Elternteile einbezieht. Konkret sieht die Senatsverwaltung für Finanzen in ihrer Zuständigkeit für das Landespersonal vor, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen zu schaffen. Hierfür wird im kommenden Jahr der Abschluss - 3 - einer Rahmendienstvereinbarung mit dem Hauptpersonalrat zur alternierenden Telearbeit im Land Berlin angestrebt. Weiteres Ziel ist es, die Beschäftigten stärker als bisher auch dienststellenübergreifend über Möglichkeiten und Unterstützungsangebote zu informieren. Hierfür sollen die Kommunikations- und Informationsstrukturen unter verstärkter Nutzung des Beschäftigtenportals der Berliner Verwaltung ausgebaut und verfestigt werden. Informationen zu den Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Thema Arbeits(zeit)flexibilisierung wird die Senatsverwaltung für Finanzen in Kürze als Themenportal im Beschäftigtenportal der Berliner Verwaltung bereitstellen. 5. In welchen Dienststellen und Berliner Landesunternehmen sind Teilzeitausbildungen in welchen Ausbildungsberufen möglich? Zu 5.: Seit 2005 ist im § 8 Abs. 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung verankert. Die Teilzeitausbildung ist in allen anerkannten Ausbildungsberufen gemäß BBiG möglich, deren Ausbildung im dualen System erfolgt. Voraussetzungen sind, dass die bzw. der Auszubildende hieran ein berechtigtes Interesse hat und zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel innerhalb der verkürzten Zeit erreicht werden kann. Das berechtigte Interesse wird im Gesetz nicht definiert, aber im Falle, dass die bzw. der Auszubildende ein eigenes Kind betreut, grundsätzlich bejaht. Auf diese Weise sollen insbesondere alleinerziehende oder junge Eltern die Möglichkeit bekommen, Berufsausbildung und Familie miteinander zu vereinbaren. Eine Übersicht über das Ausbildungsplatzangebot und entsprechende Hinweise auf die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung befinden sich im Karriereportal der Berliner Verwaltung. 6. Welche besonderen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Alleinerziehende nutzen können? Zu 6.: Die Aus- und Fortbildungszeiten der Verwaltungsakademie Berlin als zentraler Aus- und Fortbildungseinrichtung der öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin liegen grundsätzlich im Rahmen der Öffnungszeiten von landeseigenen Kindertagesstätten sowie der Verlässlichen Halbtags-Grundschulen (VHG) und unterstützen damit die Personengruppe der Alleinerziehenden. Darüber hinaus hält die Verwaltungsakademie Berlin im Rahmen ihrer Programm- und Inhouseveranstaltungen seit dem Jahr 2010 auch Angebote für Teilzeitbeschäftigte vor. Berlin, den 26.10.2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-12399 S18-12399