Drucksache 18 / 12 403 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2017) zum Thema: Kooperationen mit ausländischen Polizeibehörden und Antwort vom 20. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 403 vom 05. Oktober 2017 über Kooperation mit ausländischen Polizeibehörden ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es aktuell Maßnahmen nach § 8 Abs. 3 ASOG oder sind diese für das Jahr 2017 oder 2018 noch geplant? Falls ja, welche sind das konkret (Umfang, Anlass, Dauer)? Falls nein, weshalb macht der Senat davon - insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der kulturellen Kompetenzen erfahrener ausländischer Polizeikräfte gegenüber Tatverdächtigen aus ihren Herkunftsländern wie etwa Rumänien, Tunesien oder Marokko - keinen, auch regelmäßigen Gebrauch? Zu 1.: Aktuell finden keine Maßnahmen nach § 8 Abs. 3 ASOG statt. In der Zeit vom 31. Mai 2017 bis 7. Juni 2017, d.h. zum Pfingstwochenende, an dem der Karneval der Kulturen stattfand, haben zwei deutschsprachige Beamte aus Frankreich den Polizeiabschnitt 52 für gemeinsame Streifen und weitere Einsätze unterstützt. Geplant war ursprünglich auch ein Einsatz von Beamten der Greater Manchester Police, der jedoch wegen des in Manchester kurz zuvor stattgefundenen Terroranschlags abgesagt wurde. Vom 3. Juli 2017 bis 24. Juli 2017 fand eine Maßnahme im Rahmen der bilateralen Vereinbarung mit Rumänien statt. Zwei rumänische Polizeidienstkräfte haben – wie schon in den vergangenen Jahren – auf dem Polizeiabschnitt 32 hospitiert. Sie waren in gemeinsamen Streifen tätig und sind anlassbezogen zu einzelnen Einsätzen, so z.B. in der Stricherszene des Regenbogenkiezes, erfolgreich herangezogen worden. Geplant ist ein Einsatz rumänischer Polizeidienstkräfte auf demselben Polizeiabschnitt für eine Streifentätigkeit im Rahmen der Weihnachtsmärkte in Berlin Mitte vom 27. November 2017 bis 18. Dezember 2017; dies mit der Option, sie auch für andere Einsätze heranzuziehen. Eine Weiterführung der Kooperation mit Rumänien im Rahmen der bilateralen Vereinbarung ist auch für 2018 geplant. Seite 2 von 2 2. Wie beurteilt der Senat den bisherigen Einsatz ausländischer Polizisten in Kooperation mit deutschen Polizeistreifen in Berlin? Kam es durch deren Einsatz zu einer Reduzierung von Straftaten durch Menschen aus deren Ländern oder zu einer erleichterten Aufklärung? Zu 2.: Grundsätzlich können derlei Einsätze eine abschreckende Wirkung auf potentielle Straftäter erzielen, weil sie signalisieren, dass die Polizei grenzüberschreitend zusammenarbeitet, zu einer vertrauensvolleren Zusammenarbeit der Polizeien führen und die interkulturelle Kompetenz sowie die Sprachkompetenz beider Seiten stärken. Valide Daten zur Reduzierung von Straftaten und zur erleichterten Aufklärung durch den Einsatz ausländischer Polizeikräfte liegen nicht vor. 3. Welche Maßnahmen plant der Senat außerdem um die Aufklärungsquote bei Taschendiebstählen zu steigern, bzw. die Fallzahlen zu reduzieren? Zu 3.: Einen erfolgversprechenden Ansatz zur Reduzierung der Fallzahlen stellen die Festnahmen auf frischer Tat durch die spezialisierten Taschendiebfahnderinnen und Taschendiebfahnder des Landeskriminalamtes Berlin (LKA) dar, die im Jahr 2016 auf 561 gesteigert werden konnten (Vorjahr: 519 Festnahmen). Gerade im Deliktsbereich des Taschendiebstahls kommt auch der (Eigen-) Prävention eine wichtige Rolle zu. Die entsprechenden polizeilichen Bemühungen hierzu werden fortlaufend überprüft und an aktuelle Lageentwicklungen angepasst. Großveranstaltungen (Konzerte, Messen etc.) werden mit zielgruppenangepassten Präventionsmaßnahmen begleitet. Zusätzlich erfolgte u. a. der Einsatz von Bannerfahrzeugen, neuen Präventionsplakaten und Sprühschablonen mit dem Piktogramm „Pickpockets“, um die Bevölkerung zu sensibilisieren und vor Taschendieben zu warnen. Im Rahmen einer Schwerpunktaktion in der Adventszeit 2016 wurden gemeinsam mit der Bundespolizei an Örtlichkeiten mit erhöhtem Tataufkommen präventive und operative Maßnahmen zur Bekämpfung des Taschendiebstahls durchgeführt, wie z. B. gemischte Präsenzstreifen, die Umsetzung des o. a. Präventionskonzepts sowie gemeinsame Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter Nutzung der Social Media Kanäle „Twitter“ und „Facebook“. Eine vergleichbare gemeinsame Schwerpunktaktion ist für das 1. Adventswochenende 2017 geplant. In Abstimmungsgesprächen mit Vertretern der Justiz wurde die Zusammenarbeit weiter intensiviert, um die Qualität von Vorführungen zu verbessern, was sich auch auf die deutliche Steigerung der erwirkten Untersuchungshaftbefehle auswirkte. Berlin, den 20. Oktober 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12403 S18-12403