Drucksache 18 / 12 410 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2017) zum Thema: Nebenkosten bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Antwort vom 26. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12410 vom 05.10.2017 über Nebenkosten bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen um Stellungnahme gebeten zu den Aspekten, die diese betreffen. Die Stellungnahmen wurden von den Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Stellen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (bitte gegliedert nach den einzelnen Gesellschaften) den Mietern Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasser-, sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherungen für das Gebäude oder Einbauten in Rechnung? Antwort zu 1: Die Kosten der Gebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung und der Haftpflichtversicherung sind Bestandteil der Betriebskosten, welche auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Frage 2: Stellen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (bitte gegliedert nach den einzelnen Gesellschaften) den Mietern darüber hinaus weitere Versicherungen in Rechnung? Antwort zu 2: Nein, im Mietwohnungsbestand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden den Mieterinnen und Mietern darüber hinaus keine weiteren Versicherungen in Rechnung gestellt. 2 Frage 3: Erhalten die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (bitte gegliedert nach den einzelnen Gesellschaften) nach Ablauf des Versicherungsjahres irgendwelche Zahlungen von Versicherungsunternehmen oder Versicherungsmaklern im Zusammenhang mit diesen Versicherungen? Antwort zu 3: Nein, in der Regel werden eingereichte Schadensfälle erstattet. Frage 4: Werden diese etwaigen Zahlungen im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen gegenüber den Mietern berücksichtigt, also erhalten diese eine Teilerstattung? Falls ja, wo ist diese ausgewiesen? Falls nein, weshalb nicht? Antwort zu 4: Prämienkorrekturen werden ggf. im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben. Berlin, den 26.10.17 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12410 S18-12410