Drucksache 18 / 12 411 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2017) zum Thema: Kapitalismus II und Antwort vom 26. Oktober 2017 (Eingang im Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 411 vom 5. Oktober 2017 über Kapitalismus II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Antwort auf meine Anfrage 18/12215 hat der Senat mitgeteilt, man habe die Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP mit einer rechtlichen Beratung "zur rechtlichen Bewertung einer speziellen Einzelfrage im Zusammenhang mit der Reform des sozialen Wohnungsbaus in Berlin" beauftragt, wofür eine pauschale Vergütung vereinbart worden sei. Die Verwaltungen sind durch Verwaltungsvorschrift der Senatsverwaltung für Finanzen zur Transparenz bei der Vergabe von Aufträgen zu Gutachten-und Beratungsdienstleistungen vom 14.05.2013 angehalten, alle Gutachten- und Beratungsdienstleistungen nach den Kriterien der roten Nummer 2463 B eigenverantwortlich in die durch die Senatsverwaltung für Finanzen administrierte Gutachten- und Beratungsdienstleistungsdatenbank einzutragen. Die Eintragungen in der Gutachten- und Beratungsdienstleistungsdatenbank umfassen demnach unter anderem: a) das Thema (Kurzform und ausführlich), b) Auftragnehmer, c) Betrag, d) Buchungsstelle, e) eventuelle Folgeaufträge, f) ob es zum Vorgang eine Vorlage an den Hauptausschuss gibt, g) ob das Gutachten an die Bibliothek des Abgeordnetenhauses übersendet wurde. Wie sind diese oben genannten Punkte hinsichtlich des in der Drucksache 18/12215 erwähnten Gutachtens zu beantworten? Wann ist dieses fertiggestellt worden? Frage 2: Falls das Gutachten nicht an die Bibliothek des Abgeordnetenhauses übersandt wurde, weshalb nicht? Falls doch, wann ist es übermittelt worden? 2 Antwort zu 1 und 2: Die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP wurde mit der rechtlichen Bewertung einer speziellen Einzelfrage im Zusammenhang mit der Reform des sozialen Wohnungsbaus beauftragt. - Das Thema lautete: Zulässigkeit einer Abführung von Überschüssen aus Mieteinnahmen. - Der Auftragnehmer war die Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. - Es wurde ein Pauschalhonorar i.H.v. 7.500,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart. - Buchungsstelle ist Einzelplan 12, Kapitel 1205. - Folgeaufträge zu dieser Thematik sind nicht ergangen. - Die Unterrichtung des Hauptausschusses war gemäß Nr. 3 der Verwaltungsvorschrift zur Transparenz bei der Vergabe von Aufträgen zu Gutachten- und Beratungsdienstleistungen nicht erforderlich. Der Auftragswert lag unter 10.000,- Euro. - Auf eine Übersendung an die Bibliothek des Abgeordnetenhauses wurde gemäß Nr. 4 und Nr. 6 der Verwaltungsvorschrift zur Transparenz bei der Vergabe von Aufträgen zu Gutachten- und Beratungsdienstleistungen verzichtet. In der rechtlichen Bewertung wurde nur ein Einzelaspekt eines insgesamt noch nicht abgeschlossenen Themas erörtert. Darüber hinaus diente die Bewertung lediglich der internen Meinungsbildung im Vorfeld noch zu treffender Entscheidungen. - Die Bewertung wurde im April 2017 fertiggestellt. Berlin, den 26.10.17 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12411 S18-12411