Drucksache 18 / 12 413 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hakan Taş, Anne Helm und Niklas Schrader (LINKE) vom 06. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2017) zum Thema: G20-Gipfel 2017 (III): Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten von Journalist*innen durch das LKA Berlin und Antwort vom 19. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE), Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE) und Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12413 vom 6. Oktober 2017 über G20-Gipfel 2017 (III): Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten von Journalist*innen durch das LKA Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Von wie vielen Journalist*innen, die sich für eine Berichterstattung vom G20-Gipfel in Hamburg 2017 akkreditieren wollten, haben welche jeweiligen genauen Berliner Behörden auf welcher jeweiligen Rechtsgrundlage personenbezogene Daten auf Anfrage des Bundeskriminalamts (BKA) übermittelt? Zu 1.: Insgesamt hat der Berliner Verfassungsschutz im Sinne der Anfrage zu neun Personen Anfragen vom Bundeskriminalamt (BKA) über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erhalten. Zu allen Personen wurden an das BfV nach § 6 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz Antworten übermittelt. An das Landeskriminalamt (LKA) Berlin wurden zwei Erkenntnisanfragen im Zusammenhang mit der Akkreditierung zum G20-Gipfel durch das BKA gestellt. Die Beantwortung und Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgte auf Grundlage des § 44 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin). Die Entscheidung über die Akkreditierung oblag ausschließlich dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. 2. Wie viele der unter 1. genannten Personen haben zu welchem Datum anlässlich der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten durch die Polizei Berlin beim Berliner Verwaltungsgericht Klage eingereicht und in welchem Status befinden sich diese Klageverfahren jeweils? Zu 2.: Dem Senat liegen keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor. Seite 2 von 3 3. Wie viele der unter 1. genannten Personen haben zu welchem Datum anlässlich der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten durch die Polizei Berlin Beschwerde bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingereicht und in welchem Status befinden sich die Überprüfungsverfahren jeweils? Zu 3.: Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit befindet sich in der Prüfung des Vorganges. Zu der Anzahl von Petenten kann unter Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht nach § 23 Berliner Datenschutzgesetz keine Information gegeben werden. 4. Trifft es zu, dass die Polizei im Anschluss an Einzelfallprüfungen bestimmte Datensätze von bestimmten Journalisten, deren Presseakkreditierung beim G20-Gipfel in Hamburg entzogen worden war und die anschließend Auskunftsersuchen zu ihren personenbezogenen Daten an das LKA Berlin gerichtet hatten, gelöscht oder vernichtet hat? Wenn ja, a. auf welcher Rechtsgrundlage? b. wie viele Personen sind von dieser Löschung oder Vernichtung ihrer personenbezogenen Daten betroffen? c. hat die Polizei in allen Fällen geprüft, ob einer sofortigen Löschung der personenbezogenen Daten bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen, insbesondere die in § 48 Abs. 6 ASOG Bln festgelegten, entgegenstehen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? d. bei wie vielen dieser Personen, deren Daten die Polizei gelöscht hat, war der Polizei zum Zeitpunkt der Löschung bekannt, dass diese Personen gleichzeitig verwaltungsgerichtliche Klageverfahren zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Speicherung ihrer Daten durch das LKA betreiben oder eine Überprüfung durch die Datenschutzbeauftragte veranlasst hatten? Zu 4.: a. Rechtsgrundlage für die Löschung ist § 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ASOG Berlin. b. Eine Person ist betroffen. c. Die Voraussetzungen des § 48 Abs. 6 ASOG Berlin standen einer Löschung nicht entgegen. Insbesondere besteht keine Beweisnot, da die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch den vorhandenen Verwaltungsvorgang zum oben genannten Auskunftsantrag des Betroffenen festgestellt werden kann. d. Bei keiner Person. 5. Welche Polizeidienststelle (Abteilung, Dezernat etc.) hat die Löschung dieser Datensätze in welchen verschiedenen Datenbanken zu welchem genauen Datum und aus welchen Gründen jeweils vorgenommen? Zu 5.: Die in der Polizei Berlin verantwortliche Dienststelle für Datenauskünfte hat im Rahmen der Bearbeitung des Auskunftsantrages gem. § 50 ASOG Berlin die Löschung im Polizeilichen Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS), sowie des in diesem Zusammenhang im bundesländerübergreifenden Informationssystem der Polizeien beim Bundeskriminalamt (INPOL)-Zentral eingestellten Hinweises auf einen Kriminalaktennachweis bei der Polizei Berlin, veranlasst. Die Löschung wurde gem. § 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ASOG veranlasst, da bei der Einzelfallprüfung festgestellt wurde, dass die weitere Speicherung der Daten für die weitere Aufgabenerfüllung der Polizei nicht mehr erforderlich ist. Die Löschungen der Kriminalakte und der INPOL-Verknüpfung auf den Kriminalaktennachweis erfolgten am 14. September 2017, die Löschung im POLIKS wurde am 19. September 2017 durchgeführt. Seite 3 von 3 6. Hat die Polizei Berlin anlässlich des Bekanntwerdens der teilweise unzulässigen Speicherung personenbezogener Daten von G20-Journalist*innen auch Datensätze weiterer von ihr gespeicherter Personen auf eine datenschutzrechtlich konforme Speicherung hin überprüft? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, a. von wie vielen Personen? b. wurden Datensätze dieser Personen berichtigt und wenn ja, wie viele? c. wurden Datensätze dieser Personen gelöscht und wenn ja, wie viele? d. war die Datenschutzbeauftragte in diesen Vorgang einbezogen? Zu 6.: a. Es wurden weitere fünf Journalisten, die sich für eine Berichterstattung vom G20- Gipfel in Hamburg 2017 akkreditieren wollten und die Berliner Datenbestände haben, überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Daten rechtmäßig gespeichert worden sind. Die Prüfung, ob diese auch künftig für die polizeiliche Aufgabenerfüllung weiter gespeichert bleiben oder gelöscht werden müssen, ist derzeit noch nicht abgeschlossen. b. Es wurde ein Datensatz berichtigt. c. Nein. d. Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Polizei Berlin wurde einbezogen. Berlin, den 19. Oktober 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12413 S18-12413