Drucksache 18 / 12 419 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg und Stefanie Fuchs (LINKE) vom 09. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2017) zum Thema: Riviera und Gesellschaftshaus: was sagt der Landesdenkmalrat? und Antwort vom 26. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Oberste Denkmalschutzbehörde Frau Abgeordnete Katalin Gennburg und Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12419 vom 09.10.2017 über Riviera und Gesellschaftshaus: was sagt der Landesdenkmalrat? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat sich der Landesdenkmalrat in seiner Sitzung am 06. Oktober 2017 mit der aktuellen Situation (u. a. positiv beschiedener Bauvorbescheid) zu den beiden Denkmalen Riviera und Gesellschaftshaus in Grünau befasst, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu 1.: Der Landesdenkmalrat ließ sich in seiner Sitzung am 6. Oktober 2017 über den Projektfortschritt bezüglich des Bauvorhabens Seniorenwohnanlage an der Dahme "Riviera und Gesellschaftshaus" informieren. Er äußerte sich in seiner Empfehlung wie folgt: „Der Landesdenkmalrat wird über den aktuellen Stand der Projektierung orientiert. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Umgang mit dem bauhistorisch wichtigen Komplex in wesentlichen Teilen durch einen am 27. Februar 2017 ergangenen Vorbescheid geregelt ist. Der Riviera-Saal soll für gastronomische Zwecke umfassend instandgesetzt , das Gesellschaftshaus indessen bloß in seiner äußeren Erscheinung erhalten, im Innern jedoch weitgehend entkernt und für Seniorenwohnungen genutzt werden. Neubauten werden die bestehenden Bauten umgeben. Der Landesdenkmalrat bedauert ausdrücklich den markanten Verlust bauhistorisch wichtiger Substanz im Gesellschaftshaus; namentlich die Aufgabe des Saals erachtet er als Mangel des bewilligten Projekts. Er empfiehlt in allen Bereichen, auch im Sinne einer historischen Spurensicherung, möglichst viel von der historischen Substanz und Ausstattung zu erhalten. Seite 2 von 2 Bei der weiteren Entwicklung des Projekts empfiehlt er sicherzustellen, dass der Riviera -Saal (mit dem vorgesehenen Restaurant) und namentlich die Außenanlage (Durchwegung, Uferweg) der Bevölkerung als öffentlich zugängliche Bereiche wirklich offen stehen. Er empfiehlt, die traditionelle, mit den historischen Bauten in engstem Zusammenhang stehende Nutzung des Uferbereichs für eine auf Passanten ausgerichtete Gastronomie durch geeignete Einrichtungen fortzuführen. Aus Gründen des Umgebungsschutzes hinterfragt er die vorgesehene einheitliche Grundgestaltung der Neubauten, die zum Eindruck eines „geschlossenen neuen Quartiers“ entlang der Regattastraße und zum Spreeufer führt. Weiter empfiehlt er, den neuen Aufbau zwischen den beiden Gebäudekörpern des Gesellschaftshauses zu überarbeiten : Er soll einerseits volumetrisch nicht als Anbiederung an den Bestand erscheinen , andererseits in der Fassadengestaltung und -materialisierung indessen eine innere Verwandtschaft mit dem Bestandsbau suchen. Der Landesdenkmalrat hält es für wichtig, dass zur Beratung des Bezirksamts das Projekt auch dem Baukollegium vorgelegt wird.“ 2. Was bedeutet dies für den Fortgang des Bauprojektes? Zu 2.: Wie vom Landesdenkmalrat empfohlen, wird das Projekt an das Baukollegium verwiesen , um dort gestalterische Aspekte der Erhaltungs- und Sanierungsplanung, aber vor allem die bauliche und städtebauliche Qualität der umgebenden Neubauplanung im Hinblick auf Anforderungen des Umgebungsschutzes zu behandeln. Berlin, den 26.10.2017 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-12419 S18-12419