Drucksache 18 / 12 421 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 09. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2017) zum Thema: Kita in der Ulmenstraße 12 (II) und Antwort vom 24. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 421 vom 09.Oktober 2017 über Kita in der Ulmenstraße 12 (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft überwiegend Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat die mit der Vermarktung betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) und das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf um Stellungnahme gebeten. Die von dort übermittelten Informationen werden nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Absichten des Eigentümers des Grundstücks Ulmenstraße 12 in 12621 Berlin das Grundstück zu veräußern? 2. Mit welchen Maßnahmen hat der Senat dieses Vorhaben bislang begleitet? Zu 1. und 2.: Der BIM GmbH obliegt die Durchführung des seinerzeit von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (Liegenschaftsfonds Berlin) geschlossenen Kaufvertrages. Einzelheiten des Grundstücksgeschäfts unterliegen der Vertraulichkeit . 3. Mit welchen Maßnahmen hat der Bezirk Marzahn-Hellersdorf dieses Vorhaben bislang begleitet? Zu 3.: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat zu dem Grundstück mehrere Bauvoranfragen und Genehmigungen bearbeitet, zuletzt die Baugenehmigung 2015/3076 vom 09.05.2016 mit zugehöriger planungsrechtlicher Befreiung. 4. Ist es richtig, dass der Bezirk der Direktveräußerung an einen anderen Kita-Betreiber zugestimmt hat? Zu 4.: Der Bezirk hat der Liegenschaftsfonds Berlin mit Schreiben vom 11.08.2011 - 2 - für das Grundstück einen Vermarktungsauftrag mit Zweckbindung Kita erteilt. Seither liegt das Vermarktungsverfahren insgesamt beim Liegenschaftsfonds Berlin bzw. der BIM GmbH. 5. Ist dem Senat bekannt, zu welchem Kaufpreis der bisherige Eigentümer das Grundstück veräußern will/wollte? 6. Wie ist der Sachstand dieses Veräußerungsansinnens vorangeschritten? 7. Inwieweit ist die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) in dieses Weiterveräußerungsverfahren eingebunden? 8. Wann fanden durch wen seitens der Senatsverwaltungen, des Bezirksamtes und der BIM GmbH Gespräche mit dem Eigentümer des Grundstücks statt (bitte Datum, jeweilige Gesprächspartner und Inhalt aufführen)? 9. An welchen Dienststellen sind die dabei erstellen Gesprächsprotokolle einsehbar? Zu 5. bis 9.: Alle Informationen zu Gesprächspartnern und Gesprächsinhalten unterliegen der Vertraulichkeit. 10. Warum hat der Senat die Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 18/10 325, in der nach den Schlussfolgerungen , die der Senat aus diesem Veräußerungsverfahren zieht gefragt wurde, nicht beantwortet? 11. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat heute aus den Erfahrungen mit diesem Veräußerungsverfahren ? 24. Hält der Senat das bisher gewählte Verfahren für geeignet, um zeitnah auf dieser Vorhaltefläche für eine Kita eine solche errichten und betreiben zu lassen? Zu 10., 11. und 24.: Das Veräußerungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, so dass noch keine abschließende Bewertung gegeben werden kann. 12. Wann wurden erstmalig Investitionsmittel in die Investitionsplanung zum Bau einer Kita auf diesem Grundstück angemeldet? Zu 12.: Die Anmeldung durch den Bezirk erfolgte erstmalig in der Investitionsplanung für die Jahre 2009-2013 und war für die Haushaltsjahre 2012/2013 vorgesehen. 13. Welcher Kitaplatzbedarf bestand für die Planungsräume Kaulsdorf-Süd und Mahlsdorf-Süd zu diesem Zeitpunkt und wie viele belegte Plätze gab es zu dem Zeitpunkt der Anmeldung der Investitionsmaßnahme für die Investitionsplanung des Landes Berlin? 14. Welcher Kitaplatzbedarf bestand für die Planungsräume Kaulsdorf-Süd und Mahlsdorf-Süd zu dem Zeitpunkt der Aufnahme der Maßnahme in die Investitionsplanung 2009 – 2013 und wie viele belegte Plätze gab es zu dem Zeitpunkt in den Planungsregionen? Zu 13. und 14.: Geplant wird nach Bezirksregionen. Für Kaulsdorf lag der Bedarf 2009 bei 553 und für Mahlsdorf bei 711 Plätzen. Vorhanden waren in Kaulsdorf 537 und in Mahlsdorf 430 Plätze (inklusive Tagespflege). 15. Wann wurde die Entscheidung getroffen, auf dem Grundstück in der Ulmenstraße 12 in 12621 Berlin, keine landeseigene Kita zu errichten? - 3 - Zu 15.: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat im Januar 2011 entschieden zu prüfen , ob freie Träger am Bau einer Kita Interesse haben, um das Grundstück sodann für eine zügige Umsetzung des Vorhabens zur Vermarktung an den Liegenschaftsfonds Berlin zu übertragen. 16. Welcher Kitaplatzbedarf bestand für die Planungsräume Kaulsdorf-Süd und Mahlsdorf-Süd zu dem Zeitpunkt, als diese Maßnahme aus der Investitionsplanung des Landes Berlins (Kapitel 4021 / Titel 715 08) gestrichen wurde und wie hoch war zu diesem Zeitpunkt der Fehlbedarf? Zu 16.: Geplant wird nach Bezirksregionen. Für 2011 lag der Bedarf für Kaulsdorf bei 639 und für Mahlsdorf bei 771 Plätzen. Vorhanden waren in diesem Zeitraum in Kaulsdorf 595 und in Mahlsdorf 507 Plätze (inklusive Tagespflege). 17. Durch welche Dienststelle erfolgte der Auftrag zur Streichung der Maßnahme aus der Investitionsplanung des Landes? 18. Welche Dienststellen waren im Rahmen der Mitzeichnung an der Streichung dieser Maßnahme aus der Investitionsplanung des Landes beteiligt? 19. In welcher Dienststelle ist der dafür erstellte Vermerk mit Schlusszeichnung einsehbar? Zu 17., 18. und 19.: Die Entscheidung wurde vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf getroffen, da es sich um die bezirkliche Investitionsplanung handelt. 20. Welchen Bedarf sieht der Senat an Kita-Plätzen in dem Planungsraum Kaulsdorf-Süd? Zu 20.: Für die Bedarfsfeststellung ist der Bezirk zuständig. Das Bezirksamt Marzahn -Hellersdorf geht bis zum Jahr 2019 von einem Bedarf von 912 Plätzen aus (Stand Kitaentwicklungsplan 2016). 21. Welche Schritte werden unternommen, um diesen Bedarf zu decken? Zu 21.: Die Maßnahmen sind im Kitaentwicklungsplan des Bezirkes enthalten und werden jährlich fortgeschrieben. Sie sind veröffentlicht unter dem Download: http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemter/ jugendamt/downloads/artikel.237174.php. 22. Ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen eine vorzeitige Rückabwicklung des Kaufvertrages für das Grundstück Ulmenstraße 12 in 12621 Berlin vorstellbar bzw. vertraglich möglich bzw. Teil der Gespräche mit dem Eigentümer bzw. seinem Insolvenzverwalter? 23. Welche Schritte erwägt der Senat zu unternehmen, wenn es zeitnah oder nach dem 31.12.2017 zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags für das Grundstück in der Ulmenstraße 12 in 12621 Berlin kommen sollte? Zu 22. und 23.: Auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/ 10 325 vom 01.02.2017 wird verwiesen. 25. Wie viele Jahre ist bereits auf diesem Grundstück der Bau einer Kita vorgesehen? Zu 25.: Der Bebauungsplan XXIII-30c, der auf dem Grundstück Ulmenstr. 12 den - 4 - Bau einer Kindertagesstätte vorsieht, wurde durch das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf durch Verordnung am 14.Juni 2006 festgesetzt. 26. Wie hat sich der Fehlbedarf an Kitaplätzen für den Planungsraum Kaulsdorf-Süd seit der Ausweisung des Grundstücks mit der Gemeinbedarfsfläche Kita entwickelt? Zu 26.: Im Jahr 2008 bestand kein Fehlbedarf, es wurde jedoch ein steigender Bedarf bis 2011 prognostiziert. Im Jahr 2016 bestand ein Fehlbedarf von 97 Plätzen. 27. Wie steht es um den in der Schriftlichen Anfrage 18/10 320 genannten Systembau in der Adolf- Menzel-Straße 50? Zu 27.: Das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf hat den Standort Adolf-Menzel-Str. 54c/56 zur Errichtung einer Systembau-Kita mit 60 Plätzen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) angemeldet. Die Planungsunterlagen befinden sich derzeit in der Prüfung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn). Der Klärungsprozess aller damit zusammenhängenden Fragen ist noch nicht abgeschlossen. 28. Durch wen sollte der Systembau in der Adolf-Menzel-Straße 50 errichtet werden? Zu 28.: Der Systembau wird von SenStadtWohn errichtet werden. 29. Welche Verwaltungen waren an der Beantwortung dieser Anfrage beteiligt? Zu 29.: An der Beantwortung dieser Anfrage waren die SenBildJugFam, die Senatsverwaltung für Finanzen, das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf sowie die BIM GmbH beteiligt. Berlin, den 24. Oktober 2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-12421 S18-12421