Drucksache 18 / 12 422 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 09. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2017) zum Thema: Gemeinbedarfsfläche Kita in der Fichtenstraße in 12621 Berlin-Kaulsdorf und Antwort vom 20. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 422 vom 09.Oktober 2017 über Gemeinbedarfsfläche Kita in der Fichtenstraße in 12621 Berlin-Kaulsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen sind für das Grundstück in der Fichtenstraße in 12621 Berlin vorgesehen, welches im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche Kita ausgewiesen werden sollte bzw. ausgewiesen ist? Zu 1.: Das Grundstück wird im Landeseigentum verbleiben und von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) im Wege eines Erbbaurechts entsprechend der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bezirks Marzahn-Hellersdorf für den Bau und den Betrieb einer Kita vergeben werden. 2. Welchen Stand hat der entsprechende Bebauungsplan für dieses Grundstück? Zu 2.: Die Fläche befindet sich im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes 10-15. Eine Teilfläche von rd. 2.000 m² soll als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ festgesetzt werden. Für das Verfahren wurden die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 3. Erwägt der Senat dieses Grundstück zu veräußern? Zu 3.: Über den weiteren Umgang mit dem Grundstück wird der Portfolioausschuss zügig einen Beschluss fassen. - 2 - 4. Warum wurde das bisherige Veräußerungsverfahren für dieses Grundstück nicht fortgesetzt? Zu 4.: Nach Mitteilung der BIM GmbH hat der Bestbieter nach langen Verhandlungen sein Angebot zurückgezogen, so dass das Bieterverfahren aufgehoben werden musste. 5. Erwägt der Senat den Kitaeigenbetrieb durch die Zuführung von Grundstücken zu stärken und damit Neubaumaßnahmen von Kitas durch diesen in der Region anzustoßen? Zu 5.: Die Einbringung von Grundstücken in die Kita-Eigenbetriebe ist bisher nicht geplant. Berlin, den 20. Oktober 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12422 S18-12422