Drucksache 18 / 12 428 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 04. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2017) zum Thema: Dunkle Geschäfte der Botschaft von Nordkorea im Herzen Berlins? und Antwort vom 23. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12428 vom 04. Oktober 2017 über Dunkle Geschäfte der Botschaft von Nordkorea im Herzen Berlins? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welche Summe beläuft sich die Steuerschuld der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea , DVRK) gegenüber dem Land Berlin derzeit? 2. Welcher Teil dieser Steuerschuld entfällt dabei auf die Botschaft Nordkoreas in Berlin? 3. Über welchen Zeitraum summierte sich die Steuerschuld der Botschaft Nordkoreas in Berlin? 4. Welche Maßnahmen hat das Land Berlin seit 2001 unternommen um Nordkorea zum Begleichen der Steuerschuld zu bewegen? (Aufstellung erbeten.) 5. Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Land Berlin und welche Senatsverwaltungen sind in diesen Prozess involviert? 8. Welche Einnahmen erwirtschaftet die Botschaft Nordkoreas in Berlin monatlich durch die Verpachtung , welche durch die Vermietung der Zimmer und welche durch die Vermietung des Kongresszentrums ? (Aufgeschlüsselte Aufstellung erbeten.) 9. Welche dieser Einnahmen wurden in welcher Höhe in welchem Zeitraum versteuert? (Aufstellung nach Jahren (seit 2001) erbeten.) 10. Ist es richtig, dass zwischen dem Land Berlin und der Botschaft Nordkoreas in Berlin hinsichtlich der bezifferten Steuerschuld von etwa 10.000.000 Euro, eine monatliche Ratenzahlung von 7.000 Euro vereinbart wurde? 11. Wann wurde diese Vereinbarung getroffen? 2/3 12. Wurden diese Raten seit der Vereinbarung immer, fristgerecht und vollständig gezahlt? 13. Ist dem Senat bewusst, dass eine Rückzahlung der Steuerschuld durch die Botschaft Nordkoreas in Berlin (unter der Annahme, dass keine Zahlungen ausfallen sowie außerdem keinerlei weitere Verbindlichkeiten anfallen werden) mindestens 120 Jahre dauern wird? Zu 1. - 5. und 8. - 13.: Die angefragten Angaben unterliegen gemäß § 30 Abgabenordnung dem Steuergeheimnis. Eine Beantwortung der Frage kann daher leider nicht erfolgen. 6. Seit wann verpachtet die Botschaft Nordkoreas in Berlin das Hostel in der Glinkastraße 5-7? Zu 6.: Mit Datum vom 21. 02. 2008 wurde der Betrieb des City-Hostels mit beabsichtigter Betriebsaufnahme zum 01. 03. 2008 im Ordnungsamt Berlin-Mitte angemeldet. 7. Seit wann vermietet die Botschaft Nordkoreas in Berlin das Kongresszentrum in der Glinkastraße? Zu 7.: Seit dem 15. 04. 1991. Mit Verbalnote vom 06. 11. 1993 wurde das Auswärtige Amt über diese Nutzungsänderung im Bereich der Liegenschaft Glinkastraße 5-7 informiert. 14. Was genau definieren der Senat sowie das Auswärtige unter dem Begriff „sanktions- und rechtswidrige Praktiken der nordkoreanischen Botschaft“? (Aufstellung der Praktiken erbeten.) Zu 14.: Die vom Fragesteller in Frage 20 zitierte UN-Resolution sowie die EU- Verordnung 330/2017 vom 27. Februar 2017 enthält das Verbot, Immobilien von Nordkorea unmittelbar zu pachten oder zu mieten sowie das Verbot, Nordkorea unmittelbar oder mittelbar Immobilien zu anderen Zwecken als für die diplomatische oder konsularische Tätigkeiten zu vermieten, zu verpachten oder auf andere Weise zur Verfügung zu stellen. 15. Sind das Gelände auf denen sich das Hostel und das Kongresszentrum befinden sowie die beiden Gebäude selbst durch die Staatenimmunität geschützt? Zu 15.: Nein. Für den vermieteten Teil gelten die Vorschriften des Wiener Übereinkommens nicht. Das Auswärtige Amt hat mit Verbalnote von Mai 2008 die Genehmigung der gesandtschaftlichen Nutzung des Grundstückes auf den Teil reduziert, der die Kanzlei beherbergt. Die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea nutzt nur die Glinkastraße 7 zu diplomatischen Zwecken. Das Gelände Glinkastraße 5 auf dem das City-Hostel steht, ist deutlich abgegrenzt vom Gelände der Botschaft. 16. Hat die Bundesregierung der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea Vermietungen auf dem Botschaftsgelände offiziell untersagt und wann geschah dies? Zu 16.: Das Auswärtige Amt hat die Botschaft wiederholt aufgefordert, einen sanktionsgemäßen Zustand herzustellen. 17. Ist dem Senat bekannt, dass es auch heute noch ohne Einschränkung möglich ist Zimmer im „Cityhostel Berlin“ zu buchen? (Stand vom 27.09.2017) Zu 17.: Ja. 18. Ist dem Senat bekannt, auf welche Weise die Bundesregierung plant internationale Sanktionen gegen Nordkorea – insbesondere im Hinblick auf das Botschaftsgelände in Berlin – durchzusetzen? 3/3 Zu 18.: Der Senat ist in die Prüfung der Durchsetzung der Sanktionen eingebunden, soweit es um Zuständigkeiten des Landes Berlin (Gewerberecht, Allgemeines Sicherheits - und Ordnungsgesetz - ASOG) geht. Die weiteren Pläne der Bundesregierung sind dem Senat nicht bekannt. 19. Kann der Senat ausschließen, dass die Demokratischen Volksrepublik Korea erwirtschaftete Devisen aus der Verpachtung des Hostels, der Vermietung von Zimmern des Hostels sowie der Vermietung des Kongresszentrums zum Ausbau seines Nuklearprogramms investiert? Zu 19.: Nein. 20. Welche Bedeutung misst der Senat der UN-Resolution 2321 (Punkt 18) vom 30.11.2016 zu, in welcher der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen „beschließt, dass alle Mitgliedstaaten der DVRK verbieten, Immobilien, die sie in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten besitzt oder pachtet, für andere Zwecke als diplomatische oder konsularische Tätigkeiten zu nutzen“? Zu 20.: Der Senat stimmt sich über die Umsetzung der vom Fragesteller angeführten UN-Resolution sowie die EU-Verordnung 330/2107 mit dem in dieser Angelegenheit federführenden Bundesministerium ab. 21. Wie beurteilt der Senat die straßenseitig ausgerichtete Präsentation der jüngsten Raketenstarts des nordkoreanischen Regimes in Richtung Japan in einem großen Schaukasten in der Glinkastraße, wie gedenkt er darauf zu reagieren und steht der Senat hierzu im Austausch mit dem Auswärtigen Amt und dem japanischen Botschafter? Zu 21.: Der Senat schließt sich den mehrfachen Verurteilungen der Raketentests durch Außenminister Sigmar Gabriel an, in denen die Tests als unverantwortlich und völkerrechtswidrig bezeichnet werden. Der Schaukasten befindet sich auf dem Gelände der Botschaft. Deshalb gibt es nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 keine Möglichkeiten für den Senat, auf eine zwangsweise Entfernung hinzuwirken. Berlin, den 23.10.2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-12428 S18-12428