Drucksache 18 / 12 433 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 04. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2017) zum Thema: Freiwillige Feuerwehr – Parlamentarische Umsetzung des Antrags zur Stärkung des Ehrenamtes und Antwort vom 20. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 433 vom 4. Oktober 2017 über Freiwillige Feuerwehr – Parlamentarische Umsetzung des Antrags zur Stärkung des Ehrenamtes ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann startete die berlinweite Kampagne um Neumitglieder für die Freiwillige Feuerwehr zu gewinnen? (Aufstellung mit Jahresangabe und Auflagenstärke erbeten.) Zu 1.: Der Landesfeuerwehrverband startete seine Kampagne im Jahr 2015. Es wurden 10.000 Flyer hergestellt, um für eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr zu werben. Die Berliner Feuerwehr stellte für Werbezwecke im Jahr 2015 ebenfalls 10.000 Flyer her. Für die Werbung zur Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr wurden im Jahr 2017 ebenfalls 10.000 Flyer hergestellt. 2. Wurden zwischenzeitlich die Verordnungen und Gesetze so angepasst, dass alle Dienstgrade aus anderen Bundesländern in Berlin anerkannt wurden? Zu 2.: Eine schematische und ungeprüfte Übernahme von Dienstgraden, die in anderen Bundesländern erworben wurden, ist nicht möglich. Die Gründe hierfür sind in der Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucksache 17/2678 zu 1 b) dargestellt. Nr. 3.5.2. der am 25.04.2017 erlassenen Ausführungsvorschriften zum Feuerwehrgesetz (AV FwG) sieht aber vor, dass in anderen Bundesländern erworbene Dienstzeiten und Qualifikationen anerkannt werden, soweit diese vergleichbar und nachgewiesen sind. 3. Wann genau wurde die Ehrenamtskarte für die Freiwillige Feuerwehr eingeführt und wie viele Personen haben diese bereits erhalten bzw. beantragt? (Aufstellung nach beantragten und ausgegebenen Karten erbeten.) Seite 2 von 4 Zu 3.: Die Ehrenamtskarte wurde am 01.November 2011 eingeführt. Für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren konnte die Ehrenamtskarte ab November 2012 ausgegeben werden. Eine Statistik über die Zahl der beantragten und ausgegebenen Karten wird nicht geführt. 4. Wurde seit dem Beschluss des Parlamentes mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und dem Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehr an einem gemeinsamen Konzept zur Einbeziehung beeinträchtigter Menschen in den Einsatzdienst gearbeitet? (Wenn ja, wann genau und mit welchem Ergebnis?) Zu 4.: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung vom 28.04.2016 das Gesetz zur Änderung feuerwehr- und gebührenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes beschlossen. Unter anderem wurde in § 2 Absatz 2 die Möglichkeit neu geschaffen, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren auch für rückwärtige Dienste einzusetzen. Damit hat der Gesetzgeber einen Weg eröffnet, Angehörige Freiwilliger Feuerwehren, die eine Beeinträchtigung erworben haben, weiterhin im Rahmen der Aufgabenerfüllung einzusetzen. Nr. 3.3 der am 25.04.2017 erlassenen Ausführungsvorschriften zum Feuerwehrgesetz (AV FwG) schöpft diese Möglichkeit umfänglich aus: Nach Nr. 3.3.1 können den Einsatzabteilungen auch nicht voll einsatzfähige Angehörige zugeordnet werden, wenn sie in der Lage sind, den operativen Dienstbetrieb zu unterstützen. Die Verwendungsmöglichkeiten im operativen Einsatzdienst werden durch eine Verwendungsmatrix festgelegt. Ferner können im Rahmen der individuellen Befähigung rückwärtige Dienste übernommen werden. Die Berliner Feuerwehr kann überdies Mitarbeiterpools für zentral oder wachübergreifend zu leistende Dienste einrichten, in die auch nicht oder nicht vollständig einsatzdienstfähige Angehörige Freiwilliger Feuerwehren aufgenommen werden können. Die Mitteilung zur Kenntnisname Drucksache 17/3088 vom 16.06.2016 enthält zu 1 d) ein darüber hinausgehendes Konzept, wie Menschen mit Beeinträchtigungen der Zugang zu Freiwilligen Feuerwehren ermöglicht werden könnte. Dies bedürfte, wie dort näher ausgeführt wird, einer erneuten, grundlegenden Änderung des Feuerwehrgesetzes . Die Eckpunkte der notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen sind in der Mitteilung aufgeführt. 5. Wurde seit dem Beschluss des Parlamentes mit dem Landesbeauftragten für Integrationsund Migrationsfragen und dem Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehr für die Interkulturelle Öffnung der Freiwilligen Feuerwehr an einem gemeinsamen Konzept gearbeitet? (Wenn ja, wann genau und mit welchem Ergebnis?) Zu 5.: Für die Erstellung des vom Abgeordnetenhaus erbetenen Konzepts wurde eine rein ehrenamtliche Arbeitsgruppe gebildet, die zusammen mit Trainerinnen und Trainern, die bereits für die Deutsche Jugendfeuerwehr aktiv sind, ein mögliches Konzept zur Aus- und Fortbildung sowie zu Sensibilisierung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren für andere Kulturkreise erarbeitet. Aus zeitlichen Gründen konnte dieses Konzept nicht abgeschlossen werden und damit nicht zu Beginn der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2018/2019 eingebracht werden. Die Umsetzung der Ziele für eine interkulturelle Öffnung der Freiwilligen Feuerwehr und damit auch der Berliner Feuerwehr insgesamt, ist nur mit einer stetigen Aus- und Fortbildung in allem Führungsebenen und damit einhergehenden Sensibilisierung Seite 3 von 4 möglich. Erste Abstimmungen mit dem Büro des Beauftragten für Integration und Migration haben stattgefunden. Eine engere Zusammenarbeit ist geplant und wird von beiden Seiten unterstützt. Als erste Schritte haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr zusammen mit Kolleginnen und Kollegen der Berliner Feuerwehr – und Rettungsdienstakademie (BFRA) und Teammitgliedern des Einsatznachsorgeteam der Feuerwehr an der Multiplikatorenschulung "Rettung, Hilfe und Kultur - Interkulturelle Kompetenz im Einsatz " teilgenommen. Dieser pädagogische Leitfaden ist im Rahmen des vom Bundesministerium des Innern (BMI) und vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe geförderten Projektes "Rettung, Hilfe und Kultur 2 - interkulturelle Kompetenz im Bevölkerungsschutz" (Förderkennzeichen BBK-III-413-10-00-396) entwickelt worden. Eine entsprechende Qualifizierung von weiteren Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wird für 2018/2019 geplant. Eine erste Durchführung des neu entwickelten Ausbildungskonzeptes (8 Unterrichtsstunden interkulturelle Kompetenz im Einsatz) findet im Oktober 2017 an der BFRA im Rahmen der Brandmeisterinnenausbildung bzw. Brandmeisterausbildung statt. Eine entsprechende Überführung in die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr ist vorgesehen. 6. Wurde geprüft, ob der Lehrauftrag der BFRA vollumfänglich erfüllt wird und eine qualitativ hochwertige Ausbildung aller Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewährleistet wird? (Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Falls nicht, warum nicht?) Zu 6.: Ja. Die von der Berliner Feuerwehr und Rettungsakademie (BFRA) im Lehrgangskatalog angebotenen Lehrgänge werden in Abstimmung mit den Aus- und Fortbildungsbeauftragten der Direktionen und den Vertreterinnen und Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr aufgestellt. Die Abstimmungen und Gespräche finden in regelmäßigen Abständen statt. An der BFRA werden nur Führungslehrgänge durchgeführt, während die Grund- und Funktionsausbildungen durch Honorarkräfte in den Direktionen erfolgen. Von den 315 in 2016 angebotenen Lehrgängen (hier sind alle für die FF angebotenen Lehrgänge gemeint) wurden 248 Lehrgänge durchgeführt. 67 Lehrgänge sind aufgrund von Unterbuchung (53), Ausbilderausfall (8) oder technische Störung (6) ausgefallen. Für 2017 liegen noch keine Auswertungen vor. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die BFRA ihren Lehrauftrag erfüllt und gemeinsam mit den Direktionen für eine hochwertige Ausbildung der Mitglieder der FF sorgt. 7. Wurden die Fitness-Möglichkeiten für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr verbessert und in den letzten Monaten Sportgeräte angeschafft? Zu 7.: Den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr wird die Möglichkeit eingeräumt, in den Sporträumen der Berufs- und Betreuungswachen zu trainieren. Sportgeräte wurden nicht extra angeschafft. Werden Sportgeräte auf den Berufsfeuerwachen ausgetauscht , können diese in der Regel den Freiwilligen Feuerwehren (sofern der Zustand eine Weiternutzung gewährleistet) zur Verfügung gestellt werden. 8. Wurde eine Vereinbarung für eine bessere Nutzung von Sportmöglichkeiten im Land Berlin und in den Vereinen, sowie der Freiwilligen Feuerwehr selbst getroffen? Zu 8.: Die Mehrheit der Bezirksämter stellt dankenswerterweise der Jugendfeuerwehr und Seite 4 von 4 der Freiwilligen Feuerwehr ihre Sportplätze und zum Teil auch Sporthallen kostenlos zur Verfügung. Mit Vereinen wurden keine Vereinbarungen getroffen. Berlin, den 20. Oktober 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12433 S18-12433a