Drucksache 18 / 12 437 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 04. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2017) zum Thema: Islamistische Gefährder in Berlin – Auch weiterhin kein Informationsaustausch zwischen dem Landeskriminalamt Berlin und den Abschnitten der Polizei Berlin ? und Antwort vom 20. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12437 vom 04. Oktober 2017 über Islamistische Gefährder in Berlin – Auch weiterhin kein Informationsaustausch zwischen dem Landeskriminalamt Berlin und den Abschnitten der Polizei Berlin? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Gefährder werden derzeit durch das Landeskriminalamt Berlin geführt? (Aufstellung erbeten.) Zu 1.: Die Anzahl der bei der Polizei Berlin geführten Gefährder im Bereich Politisch Motivierter Kriminalität liegt im oberen zweistelligen Bereich (Stand 16. Oktober 2017). Weitere Angaben sind aus Geheimschutzgründen nicht möglich. 2. Welche Personen werden nach welchen Kriterien und durch wen als Gefährder eingestuft? 3. Wer ist konkret beim LKA Berlin für Gefährder zuständig? Zu 2. und 3.: Bundeseinheitlich werden Personen als Gefährder eingestuft, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100 a Strafprozessordnung, begehen wird. Die Bewertung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, erfolgt durch die jeweiligen Staatsschutzdienststellen. Bei der Polizei Berlin erfolgt dies durch das für die Bekämpfung des jeweiligen Phänomenbereichs zuständige Fachdezernat in der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz im Landeskriminalamt Berlin. 4. Welche Unterscheidungen gibt es hinsichtlich der Art von Gefährdern? (Aufstellung erbeten.)? Seite 2 von 3 Zu 4.: Die Definition des Begriffs „Gefährder“ im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität sieht bundeseinheitlich keine Unterscheidungen vor. 5. Wann und wo wird der „Themenbereich Gefährder“ in der polizeilichen Ausbildung thematisiert und seit wann ist dies an der Polizeiakademie sowie der Hochschule für Wirtschaft und Recht der Fall? Zu 5.: In der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes an der Polizeiakademie (PA) wird der Themenbereich im Fach Eingriffsrecht innerhalb des 1. Semesters im Rahmen des Themas „§ 17 Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Berlin) – Generalklausel – vermittelt. An der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin wird der „Themenbereich Gefährder“ in der 1. Lehrveranstaltung des Moduls 11 (Radikalismus, Extremismus, Fundamentalismus, Terrorismus, polizeiliche Bekämpfung des politischen Extremismus, ausgewählte aktuelle Problemfelder unter besonderer Berücksichtigung von interkulturellen Fragen) im 3. Semester behandelt sowie zusätzlich in zwei Vertiefungsmodulen zu den Themen Islam und Islamismus im 4. Semester. 6. Welche konkreten Aus- und Fortbildungen gibt es zu dem Themenfeld Gefährder bei der Berliner Polizei? (Aufstellung erbeten.) Zu 6.: Ergänzend zu den in der Antwort zu Frage 5 benannten Schulungen werden durch das für die Bekämpfung des islamistischen Extremismus/Terrorismus zuständige Dezernat LKA 54 des Polizeilichen Staatsschutzes seit mehreren Jahren bei Dienststellen der Polizei Berlin, insbesondere im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen der Schutzpolizei (örtliche Direktionen, Einsatzhundertschaften), aber auch der Bundespolizei, Vorträge beziehungsweise Seminare gehalten, welche insbesondere die Sensibilität bei polizeilichen Maßnahmen im Phänomenbereich Islamismus zum Thema haben. In diesem Zusammenhang wurden bislang mehr als 100 Veranstaltungen und Vorträge bei den Bedarfsträgern durchgeführt. 7. Wer führt diese Schulungsmaßnahmen innerhalb der Polizeibehörde durch? Zu 7.: Im Rahmen der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes erfolgt der Unterricht durch das Fachlehrerpersonal der Polizeiakademie, Fachbereich I 1 (Recht). Vorträge im Themenfeld Islamismus werden darüber hinaus auch durch Dienstkräfte des LKA 54 durchgeführt. 8. Warum gibt es keinen Informationsaustausch zwischen den jeweiligen Polizeidirektionen und den zuständigen Polizeiabschnitten sowie dem LKA Berlin zu Gefährdern welche in Berlin ansässig sind? 9. Welchen Mehrwert hat es, das „Monopolwissen“ des LKA Berlin gegenüber den zuständigen Polizeiabschnitten zu bewahren und keinen Informationsaustausch über Gefährder zuzulassen? 10. Ist dem LKA Berlin bekannt, dass die zuständigen Polizeiabschnitte im Hinblick auf die Einsatzvorbereitung und Eigensicherung sehr wohl wissen wollen, ob es sich bei einem möglichen Einsatzziel um einen Gefährder handelt oder auch nicht? Seite 3 von 3 Zu 8. – 10.: Durch die Abbildung verschiedener einsatzbezogener Hinweise im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) ist jederzeit gewährleistet, dass alle Dienstkräfte der Polizei Berlin, insbesondere zur Einsatzvorbereitung und Eigensicherung, alle für sie notwendigen Informationen zu Personen des islamistischen Spektrums erlangen können. Dies wurde bereits mehrfach, letztmalig am 5. Mai 2017, per Rundmail an alle Polizeidirektionen in Berlin kommuniziert. Darüber hinaus erfolgt im Bedarfsfall auch eine Beratung durch das zuständige Fachdezernat LKA 54, sowie den Dauerdienst des Polizeilichen Staatsschutzes. 11. Bleibt es bei der Feststellung des Pressesprechers der Berliner Polizei vom 02.04.2017 gegenüber dem „Tagesspiegel“, dass es bisher keine Zwischenfälle bei Routineeinsätze gab? Zu 11.: Der Polizei Berlin sind keine Zwischenfälle bei Routineeinsätzen im Sinne der Fragestellung bekannt. 12. Sehen die Polizeiführung und die Senatsinnenverwaltung gerade im Hinblick auf den Terroranschlag vom 19.12.2016 Handlungsbedarf hinsichtlich des bisherigen Informationsverfahrens? Zu 12.: Die Art und Weise der Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -weitergabe unterliegt, auch bereits vor dem Terroranschlag vom 19. Dezember 2016, einer ständigen Bewertung und Evaluation durch die entsprechenden Fachdienststellen der Polizei Berlin beziehungsweise auf Bundesebene. Die Polizei Berlin ist auch weiterhin bestrebt, allen Einsatzkräften die für sie notwendigen Informationen zukommen zu lassen, soweit dem nicht rechtliche Vorgaben, insbesondere Geheimhaltungserfordernisse, entgegenstehen. Berlin, den 20. Oktober 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12437 S18-12437a