Drucksache 18 / 12 439 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 25. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2017) zum Thema: Menschen mit Behinderung im Gesundheits- und Pflegebereich und Antwort vom 23. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12439 vom 25.09.2017 über Menschen mit Behinderung im Gesundheits- und Pflegebereich ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat die aktuelle Situation und Entwicklung der Inklusion in der Berufsgruppe des Gesundheits- und Pflegebereichs ein? 2. Wie hoch ist der Anteil an Ärztinnen und Ärzten bzw. Pflegepersonal mit Behinderung in den öffentlichen Krankenhäusern? 3. Wie hat sich dieser Anteil in den letzten Jahren entwickelt? Zu 1. bis 3.: Eine solide Einschätzung der aktuellen Situation und Entwicklung der Inklusion von Menschen mit Behinderung für die Gesamtheit der Berufsgruppen des Gesundheits- und Pflegebereichs ist nicht möglich (siehe hierzu auch die Antwort zu 4.). Die folgende Tabelle gibt den Anteil an Ärztinnen und Ärzten und den Anteil von Pflegepersonal mit Behinderung in der Charité sowie die Entwicklung des jeweiligen Anteils in den Jahren 2012 bis 2017 wieder: Stand: Anteil Ärztinnen und Ärzte mit Behinderung im Klinikum Anteil Pflegepersonal mit Behinderung im Klinikum in % in % 30.09.2017 0,75 8,69 31.12.2016 0,62 8,85 31.12.2015 1,21 8,95 2 31.12.2014 1,36 8,97 31.12.2013 1,43 9,13 31.12.2012 1,49 9,50 Der Anteil an Ärztinnen und Ärzte bzw. Pflegepersonal mit Behinderung beträgt bei Vivantes (Datenbasis: 3. Quartal 2017): 2017 Ärztinnen/Ärzte: 0,47 % Pflegepersonal: 3,27 % Der Anteil an Ärztinnen und Ärzte bzw. Pflegepersonal mit Behinderung beträgt bei Vivantes (Datenbasis: jeweils das 3. Quartal 2014-2017): 2014 Ärztinnen/Ärzte: 0,57 % Pflegepersonal: 3,51 % 2015 Ärztinnen/Ärzte: 0,48 % Pflegepersonal: 3,53 % 2016 Ärztinnen/Ärzte: 0,51 % Pflegepersonal: 3,43 % Ärztinnen und Ärzte: Von 0,57 % in 2014 ist der Anteil der bei Vivantes tätigen Ärztinnen und Ärzte mit Behinderung leicht um 0,09 % gesunken, auf 0,48 % in 2015. Von 2015 bis 2017 blieb der Wert annähernd gleich. Pflegepersonal: Von 2015 bis 2017 ist der Anteil des bei Vivantes tätigen Pflegepersonals mit Behinderung von Jahr zu Jahr leicht gesunken, auf 3,27 % (2015: 3,53 %, 2014: 3,51 %). 4. Welche Maßnahmen wurden und wurden seitens des Senats ergriffen, um behinderten Menschen den Zugang zu diesen Berufsgruppen zu ermöglichen? Zu 4.: Behinderte Menschen haben – wie alle anderen Menschen auch – entsprechend den jeweiligen berufsrechtlichen Vorgaben Zugang zu den Gesundheitsberufen. Die Berufsgesetze verlangen alle – neben der entsprechenden Ausbildung, den erforderlichen Deutschkenntnissen und der Zuverlässigkeit – die gesundheitliche Eignung für den jeweiligen Beruf. Die Entscheidung über diese Eignung ist ärztlicherseits zu fällen und im Einzelfall zu entscheiden, da es „die“ Behinderung nicht gibt und die unterschiedlichen Berufe auch unterschiedliche Anforderungen an die Ausübenden stellen. 3 In vielen Einzelfällen hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) den Zugang zum Beruf möglich gemacht, etwa durch Unterstützung bei den Staatsprüfungen oder bestimmten Auflagen zu Berufserlaubnissen im akademischen Bereich. Es ist aber auch immer das Interesse der Patientinnen und Patienten im Blick zu behalten, das gesetzliche Erfordernis der gesundheitlichen Eignung ist kein Selbstzweck, sondern dient dem Patientenschutz. Ein Maßnahmenprogramm des Senats gab es hierzu – wegen der Vielfalt der Einzelfälle – nicht. Berlin, den 23. Oktober 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12439 S18-12439