Drucksache 18 / 12 446 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) vom 09. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2017) zum Thema: Sicherer Übergang für Menschen mit Behinderung an der Darßer Str. Höhe Nachtalbenweg und Antwort vom 25. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 446 vom 9. Oktober 2017 über Sicherer Übergang für Menschen mit Behinderung an der Darßer Str. Höhe Nachtalbenweg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass für Menschen mit Behinderung, welche sich auf ihrem Arbeitsweg zur Behindertenwerkstatt im Nachtalbenweg 50 befinden, ein sicheres und selbstständiges Überqueren der Darßer Straße auf Höhe des Nachtalbenwegs aufgrund des regen Verkehrs kaum möglich ist und an dieser Stelle daher ein großes Gefahrenpotential besteht? Antwort zu 1: Dem Berliner Senat ist es ein großes Anliegen, die Teilnahme behinderter Menschen am Straßenverkehr zu unterstützen und durch geeignete bauliche und/oder verkehrliche Maßnahmen zu erleichtern. Unter anderem mit dieser Zielsetzung wurde die Arbeitsgemeinschaft zur Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende (AG-FGÜ) unter Federführung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz seinerzeit gegründet, welche in Zusammenarbeit mit allen Berliner Bezirksämtern, dem Polizeipräsidenten in Berlin sowie der Verkehrslenkung Berlin (VLB) stadtweit Maßnahmen zur Querungserleichterung prüft und bei Bedarf deren Umsetzung finanziert. Auch Maßnahmen für die Erleichterung der Querung der Darßer Straße in Höhe des Nachtalbenweges wurden in der AG-FGÜ bereits erörtert. Frage 2: Wurden in der Vergangenheit bereits Maßnahmen zur Entschärfung des für Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlichen Straßenübergangs in der Darßer Straße auf Höhe des Nachtalbenwegs geprüft, z.B. der Bau einer Ampelanlage? 2 Antwort zu 2: Maßnahmen zur Erleichterung der Querung zu Fuß Gehender in der Darßer Straße in Höhe des Nachtalbenweges wurden bereits durch die VLB geprüft. Insbesondere wurde geprüft, ob die Anordnung einer Lichtsignalanlage (LSA) notwendig ist. In diesem Zusammenhang gab es unter anderem eine Verkehrserhebung an der benannten Straßeneinmündung im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr an einem Wochentag. Die Zählung hat ergeben, dass innerhalb dieses Zeitraums von vierzehn Stunden insgesamt 80 zu Fuß Gehende die Darßer Straße in Höhe des dortigen Durchlasses in der Lärmschutzwand überquerten. Darüber hinaus überquerten 23 zu Fuß Gehende die Darßer Straße östlich des Nachtalbenweges. Die höchste Querungsfrequenz war in der Zeit zwischen 10 und 11 Uhr zu verzeichnen. In dieser Spitzenstunde querten 17 zu Fuß Gehende die Darßer Straße östlich und westlich des einmündenden Nachtalbenweges. Im gleichen Zeitraum war eine Fahrzeugfrequenz von insgesamt 920 Kraftfahrzeugen festzustellen. Die Verkehrserhebungen rechtfertigen im Ergebnis unter Beachtung der verkehrsrechtlichen Vorgaben keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung einer LSA. Es gilt darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Beschäftigten der dortigen Behindertenwerkstatt, welche zu großen Teilen mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihre Arbeitsstelle erreichen, die Darßer Straße weiter westlich in Höhe des Schwarzelfenweges über die dort vorhandene Mittelinsel überqueren, da über die dortige Querung die Einstiegshaltestelle der Omnibuslinie 255 erreicht wird. Dies begründet auch die nur mäßige Frequenz der Querung von zu Fuß Gehenden in Höhe Darßer Straße/Nachtalbenweg. Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen wird der Senat in den kommenden Monaten in Angriff nehmen, um den beschriebenen Gefahrenschwerpunkt zu entschärfen? Antwort zu 3: Eine Unterstützung der Querungssituation von zu Fuß Gehenden in der Darßer Straße in Höhe des Nachtalbenweges wird als wünschenswert erachtet. Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind gleichfalls nicht gerechtfertigt. In Anbetracht der Sach- und Rechtslage wurde deshalb durch die AG-FGÜ entschieden, die Querungssituation künftig durch den Bau einer Mittelinsel in der Fahrbahn der Darßer Straße in Höhe des Nachtalbenweges zu unterstützen. Durch diese Maßnahme verringert sich der zu überquerende Fahrbahnquerschnitt für zu Fuß Gehende. Die Verkehrssicherheit wird erhöht da querende zu Fuß Gehende dann nur noch den Verkehr aus jeweils einer Fahrtrichtung beobachten müssen und eine sichere zusätzliche Aufstellfläche in der Fahrbahnmitte erhalten. Frage 4: Wann ist mit einer Realisierung und Fertigstellung dieser Maßnahmen zu rechnen? Antwort zu 4: In Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau des Straßen- und Grünflächenamtes Pankow in seiner Funktion als Straßenbaulastträger ist eine Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2018 beabsichtigt. 3 Frage 5: Ist in der Planung ein barrierefreier Übergang der Darßer Str. auf Höhe des Nachtalbenwegs berücksichtigt? Antwort zu 5: Die Borde der geplanten Mittelinsel sowie die jeweils korrespondierenden Borde an beiden Fahrbahnrändern der Darßer Straße werden nach Maßgabe der Ausführungsvorschriften des Berliner Straßengesetzes baulich abgesenkt und mit einer taktilen Führung versehen. Berlin, den 25.10.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12446 S18-12446