Drucksache 18 / 12 448 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hendrikje Klein (LINKE) vom 10. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2017) zum Thema: Neubau einer Grundschule in der Hauptstraße 8 in Rummelsburg – Stand und Alternativen und Antwort vom 23. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Hendrikje Klein (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 448 vom 10. Oktober 2017 über Neubau einer Grundschule in der Hauptstraße 8 in Rummelsburg – Stand und Alternativen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft u.a. Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit beantworten kann. Er hat daher das Bezirksamt Lichtenberg um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Zuständigkeit erstellt und dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. 1. Welche aktuellen Entwicklungen gibt es zum geplanten Neubau einer dreizügigen Grundschule in der Hauptstraße 8 in Rummelsburg? Zu 1.: Die Prüfung des eingereichten Bedarfsprogramms ergab, dass die Hauptstr. 8 als Grundstück einschl. der denkmalgeschützten Gebäude, für eine dreizügige Grundschule nicht geeignet ist. 2. Welche Hürden sprechen derzeit gegen den Neubau und die Sanierung des Bestandsgebäudes und wie können diese überwunden werden? Zu 2.: Im vorhandenen Bestand gibt es u.a. bauaufsichtliche Bedenken (u.a. Notwendigkeit von einem zweiten Fluchtweg, geringe Flur- und Treppenhausbreiten, Raumhöhen unter 3 m etc.). Die Annahme, dass in den drei Bestandsgebäuden ca. 1.230 m² Nutzfläche untergebracht werden kann, ist nicht dezidiert nachgewiesen worden. Dieser Standort ist als Neubaustandort definiert und unterliegt der Auflage eines aktualisierten Raumprogramms. Die notwendige Raumprogrammfläche bei einer 3-zügigen Grundschule (ohne Sport) beträgt ca. 3.600 m². Da es sich um eine Grundschule handelt und die geplante Sporthalle mit den - - 2 dazu gehörenden Sportfreiflächen in einer Entfernung von ca. 250 m im öffentlichen Straßenraum liegen (Hauptstr. 9), ist die Notwendigkeit der Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler, durch das schulische Personal bei Fachraumwechsel Sport, dringend geboten . Die Empfehlung lautet, mit der Vorlage des neuen Raumprogramms ein Bedarfsprogramm neu einzureichen und ein anderes Grundstück vorzusehen. 3. Welche weiteren Alternativen für kapazitätserweiternde Maßnahmen sieht der Senat in Lichtenberg Mitte zur Deckung des Fehlbedarfs an Grundschulplätzen? Zu 3.: Für den Schulstandort Schule an der Victoriastadt war die Errichtung eines MEB 12 (Modularer Ergänzungsbau) im Rahmen der Investitionsplanungen 2018/2019 in Höhe von 3,5 Mio. € vorgesehen. Der Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen hat sich durch den Wohnungsbau in noch kürzerer Zeit erhöht, so dass ein MEB 16 mit Mensa noch in 2018 erforderlich ist. Mit Schreiben vom 01.09.2017 beantragte der Bezirk Lichtenberg diese Erweiterung , da eine schnelle Umsetzung der Neugründung einer Grundschule im denkmalgeschützten Gebäude Hauptstr. 8 nicht möglich erscheint. 4. Kann der Senat sich vorstellen, das Schulgebäude in der Marktstraße 2 für die Einrichtung einer bezirklichen Grundschule zu prüfen? Wenn nein, warum? Zu 4.: In der Marktstr. 2 befindet sich die Friedrich-List-Schule (Oberstufenzentrum (OSZ) Büromanagement und Wirtschaftssprachen). In dieser Schule erfolgt derzeit ein steigender Aufwuchs an Schülerinnen und Schülern im Bereich der berufsvorbereitenden Lehrgänge. Mit der Bindung durch GRW-Fördermittel (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) ist in den weiteren Jahren nicht mit einer Aufgabe des Berufsschulstandortes zu rechnen. 5. Kann der Senat sich vorstellen, das Gebäude der alten Feuerwehrwache in der Marktstraße 13 neben der Jugendherberge für die Einrichtung einer bezirklichen Grundschule zu prüfen? Wenn nein, warum? Zu 5.: Eine Prüfung des Bestandsgebäudes und des Grundstücks obliegt, entsprechend der Grundlagen des § 109 Schulgesetz, dem Bezirk. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt jede realistische Option zur Erschließung zusätzlicher Kapazität im Bezirk. Berlin, den 23.10.2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12448 S18-12448a