Drucksache 18 / 12 452 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 10. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2017) zum Thema: Elektronische Arbeitszeiterfassung und Antwort vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 452 vom 10.Oktober 2017 über Elektronische Arbeitszeiterfassung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Landesbehörden nutzen welche Systeme zur elektronischen Arbeitszeiterfassung? Zu 1.: Folgende Behörden der Hauptverwaltung nutzen Systeme zur elektronischen Arbeitszeiterfassung: Behörde Anbieter Produkt Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Cala Systemtechnik GmbH flaminga Berliner Feuerwehr Interflex SP-Expert (EmployerSelfService ) Der Polizeipräsident in Berlin Interflex SP-Expert Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz , Antidiskriminierung Interflex System 6020 Ordentliche Gerichtsbarkeit k. A. PrimeWeb-System Verwaltungsgerichtsbarkeit. k. A. NovaTime Senatsverwaltung für Kultur und Europa Cala Systemtechnik GmbH flaminga Behörde Anbieter Produkt Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales - Abt. I - Beauftragter /r für Integration und Migration (Dienstsitz Potsdamer Str.) Dormakaba IPEV Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales - Deutsche Dienststelle (WASt) Siemens AG SIPORT - The Security Solution Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe - Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg, Außenstelle Berlin Datensysteme und Zeiterfassung Gableske & Co. OHG "Zeus" Die Senatskanzlei weist ergänzend auf die gute Funktionsweise des von ihr eingesetzten Systems zur elektronischen Zeiterfassung hin. 2. Welche Bezirksämter nutzen welche Systeme zur elektronischen Arbeitszeiterfassung? Zu 2.: In den Berliner Bezirksämtern kommen keine Systeme zur elektronischen Arbeitszeiterfassung zum Einsatz. 3. Welche Betriebe mit Landesbeteiligung nutzen welche Systeme zur elektronischen Arbeitszeiterfassung ? Zu 3.: Betrieb mit Landesbeteiligung Anbieter Produkt BBB Berliner Bäder-Betriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts Gfos k. A. MEAB Märkische Entsorgungsanlagen -Betriebsgesellschaft mbH Siemens Basisversion Zeiterfassung Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Kaba k. A. BERLINER WASSERBETRIEBE SAP Zeitwirtschaft zzgl. TIMAC (Dorma ) degewo AG ISGUS ZEUS® Zeitmanagement gewobe Wohnungswirtschaftliche Beteiligungsgesellschaft mbH ISGUS ZEUS® Zeitmanagement degewo netzWerk GmbH ISGUS ZEUS® Zeitmanagement degewo 6. Wohnen GmbH & Co.KG ISGUS ZEUS® Zeitmanagement Betrieb mit Landesbeteiligung Anbieter Produkt GESOBAU AG Kaba B-COMM ERP 4.8.1.002 und SAP ECC 6.0 mit SAP_HR 6.04 SP-Level 108 Gewobag Wohnungsbau AG k. A. Novatime - SAP HCM Zeitwirtschaft mit Subsystem (für Buchungen mit Chip/Ausweis an Terminals) HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH P&I LOGA HCM Basis Time STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mbH P&I Loga - Facility P&I Loga - WoBeGe P&I Loga WBM GmbH ACTICON access & time control ACTICON.NET und ACTICON.MOBILE Berliner Stadtreinigung (BSR) - Berlin Recycling (BR) GmbH P & I Terminal 54 X - MPS Betriebsführungsgesellschaft mbH KABA Terminal 9700 4. Was sind die Gründe dafür, dass nach wie vor einige Behörden keine Systeme zur elektronischen Arbeitszeiterfassung nutzen? Zu 4.: Die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit zu erfassen, bedarf gem. § 85 Abs. 1 Nr. 13 a i. V. m. § 79 Abs. 1 Personalvertretungsgesetz der Zustimmung der Personalvertretung. Projekte, die die Einführung und Anwendung von elektronischen Arbeitszeiterfassungssystemen in einzelnen Behörden zum Ziel hatten, konnten aufgrund der fehlenden Zustimmung der Personalvertretung nicht umgesetzt werden. In Behörden gilt zu großen Teilen die Selbsterfassung von Arbeitszeiten im Wege des Vertrauens auf die korrekte Abbildung durch die Dienstkräfte. Darüber hinaus werden ein hoher technischer Aufwand und die im Vergleich dazu als gering erachtete wirtschaftliche Nutzenerwartung, insbesondere bei der Verteilung einer Behörde auf zahlreiche Standorte, benannt. 5. Welche Behörden führen die Arbeitszeiterfassung weiterhin händisch mit wie vielen Personalstellen durch und hält dies der Senat angesichts des sinnvollen Einsatzes von Personal für angemessen? Zu 5.: In der Hauptsache stehen im Rahmen von flexiblen Arbeitszeitvereinbarungen Excel-basierte Vorlagen zur Verfügung, in denen in ausgewählten Datenbereichen die Dienstkräfte die Anfangs- und Endzeiten der Dienstaufnahme dokumentieren. Durch Formelverknüpfungen werden Salden bei Unter-bzw. Überschreitung der täglichen Arbeitszeit gebildet, welche zu einem monatlichen Guthaben bzw. Defizit aufsummiert werden. Dieses Zeitguthaben / -defizit wird mit Hilfe von Formelverknüpfungen auf den Folgemonat übertragen. Darüber hinaus bieten diese elektronischen Zeitbögen die Möglichkeit, Zeiten von Abwesenheit (Krankheit, Urlaub, Dienstausgleich ) durch die Dienstkräfte abzubilden und in der Saldenbildung der Arbeitszeit zu berücksichtigen. In der Regel erfolgt keine Erfassung dieser Salden, da sich diese monatsübergreifend fortschreiben. Die Arbeitszeitbögen werden in den Dienststellen geprüft; es wird auf die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen geachtet. Wo erforderlich , erfolgt eine Erfassung von Arbeitszeiten zur Zahlung von Schichtzulagen oder von Zuschlägen für die Dienstverrichtung zu ungünstigen Zeiten. Für eine automatisierte zahlungsrelevante Berücksichtigung von Arbeitszeitbestandteilen (Schichtarbeit ) im SAP-System ist zusätzlich eine Schnittstelle notwendig, welche die Besonderheit der Zeitwirtschaft berücksichtigt. Eine solche Schnittstelle befindet sich bei der Polizei Berlin für das dort im Einsatz befindliche Zeiterfassungssystem in der Projektierung . Die nachstehenden Angaben beziehen sich, soweit sich diese beziffern ließen, auf die Kontrolle der Salden. Behörde Inanspruchnahme von Personalstellen (Vollzeitanteile ) Senatsverwaltung für Inneres und Sport keine zentrale Erfassung Der Polizeipräsident in Berlin Die automatisierte Zeiterfassung erstreckt sich bislang nicht behördenweit. Eine Erfassung und Abrechnung erfolgt daher teilweise noch in Selbstaufschreibung oder über durch die Dienststellen bzw. Geschäftszimmer. Die händische Aufschreibung betrifft 75 Dienststellen. Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Keine zentrale Erfassung Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Strafverfolgungsbehörde ) 0 – 0,25 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Gedenkstätte Deutscher Widerstand k. A. Brücke Museum k. A. Landesdenkmalamt Berlin k. A. Landesarchiv Berlin 0,15 Deutsches Theater k. A Maxim Gorki Theater Konzerthaus Berlin Behörde Inanspruchnahme von Personalstellen (Vollzeitanteile ) Volksbühne Friedrichstadt Palast GmbH Musicboard Berlin GmbH Kulturprojekte Berlin GmbH Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 1,67 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 2,0 Senatsverwaltung für Gesundheit , Pflege und Gleichstellung 0,06 (Schätzwert) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 0,08 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales inkl. der nachgeordneten Behörden (Landesamt für Gesundheit und Soziales , Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ) 1,67 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe k. A. Senatsverwaltung für Finanzen inkl. nachgeordnete Einrichtungen 4 Verwaltungsakademie 0,2 Bezirksämter Bezirksamt Mitte von Berlin 1,2 Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin keine zentrale Erfassung Bezirksamt Pankow von Berlin keine zentrale Erfassung Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf von Berlin < 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) Bezirksamt Spandau von Berlin 0,4 VZÄ (Schätzwert) Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Keine zentrale Erfassung. Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg von Berlin Keine zentrale Erfassung Bezirksamt Neukölln von Berlin Keine zentrale Erfassung Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Keine zentrale Erfassung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 20 Dienstkräfte á 14 Büroleitung (kleinteiliger - nach Arbeitszeitanteilen - nicht möglich) Behörde Inanspruchnahme von Personalstellen (Vollzeitanteile ) Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Keine zentrale Erfassung Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 0,85 Landesbetriebe Messe Berlin GmbH k. A. SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH k. A IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts k. A. Berliner Wasserbetriebe ---> Berliner Stadtwerke GmbH k. A Berlinwasser Holding GmbH k. A. Charité k. A degewo AG degewo Forderungsmanagement GmbH k. A. degewo Technische Dienste GmbH k. A degewo Gebäudeservice GmbH k. A. SOPHIA Berlin GmbH k. A HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH HOWOGE Servicegesellschaft mbH k. A. HOWOGE Wärme GmbH k. A Berliner Stadtreinigung (BSR), AöR k. A. BRAL Reststoff-Bearbeitungs GmbH k. A Fuhrpark Business Service (FBS) GmbH k. A. Gesellschaft für Boden- und Abfallverwertung (GAV) mbh k. A 6. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um in allen Behörden Berlins bis wann die elektronische Arbeitszeiterfassung zu implementieren? Zu 6.: Die einzelnen Behörden regeln die Verwaltung ihrer Einrichtungen im Rahmen ihrer Ressortverantwortung selbst, worunter auch die Regelung zur Erfassung und Kontrolle von Arbeitszeiten der Dienstkräfte fallen. Eine Anforderung auf Implementierung einer landesweit einheitlichen Systemlösung liegt nicht vor. 7. Könnten den Behörden hierbei eine Software zur Verfügung gestellt werden zur Vergleichbarkeit der Daten und zur Einsparung von Kosten bei der Anschaffung anderweitiger Software? Zu 7.: Für die Beschaffung und den Betrieb von Informations- und Kommunikationstechnologie steht den Berliner Behörden mit dem IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, welcher mit der dort verfügbaren Fachkompetenz bei der Realisierung von IT-Projekten von der Beratung über die Beschaffung inklusive der Ausschreibungen unter Beachtung der geltenden Vergaberichtlinien den Behörden der Berliner Verwaltung in allen Fragen beratend unterstützend zur Verfügung steht. Berlin, den 27.Oktober 2017 Dr. Matthias Kollatz-Ahnen Senator für Finanzen S18-12452 S18-12452