Drucksache 18 / 12 462 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 11. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Oktober 2017) zum Thema: Zweite Nachfrage zur Antwort des Senats ( Drs 18/12167) zur Drs 18/11260 „Wie ernst meint es der Senat wirklich mit der Umsetzung der integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt?“ und Antwort vom 20. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12462 vom 11. Oktober 2017 über Zweite Nachfrage zur Antwort des Senats (Drs 18/12167) zur Drs 18/11260 „Wie ernst meint es der Senat wirklich mit der Umsetzung der integrierten Maßnahmeplanung gegen sexuelle Gewalt?“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum beantwortet der Senat die Fragestellungen zum Thema (in der Beantwortung 18/12167 waren es die Fragen 1 bis 6 und 8) nicht konkret? 2. Lässt sich aus der fehlenden Beantwortung ableiten, dass der Senat die Sachverhalte erst intern prüfen muss? 3. Ist dem Senat gleichgültig, wie seine abwehrenden Antworten auf die Mitglieder des Netzwerkes gegen sexuelle Gewalt sowie auf die interessierte Öffentlichkeit wirken? Wenn nein, warum erklärt er dann nicht klarer die derzeit bestehenden Probleme? 4. Zweifelsohne beschäftigt sich die Senatskanzlei fortlaufend und regelmäßig mit der Umsetzung der Regierungspolitik, ist es vor diesem Hintergrund möglich zu erfahren, auf welchen Sitzungen des Senats der IMP auf der Tagesordnung stand? 5. Wie ist der derzeitige Sachstand zur Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Umsetzung des IMP? Welche Schritte müssen zur Erreichung dieses Ziels noch gegangen werden? Zu 1. – 5.: Die integrierte Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt (IMP) wurde in der 17. Legislaturperiode dem Senat und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt. Sie stellt nach Auffassung des Senats eine wichtige Grundlage für weitere Schritte zur Verbesserung des Opferschutzes, der Sicherstellung der gesundheitlichen psychosozialen Versorgung der verschiedenen Opfergruppen und zur Verbesserung der Kooperation und Vernetzung dar. - 2 - 2 Der Senat ist sich der Bedeutung des Themas „sexuelle Gewalt“ bewusst und hat in der Folge die Umsetzung der Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt auch zum Bestandteil der Richtlinien der Regierungspolitik gemacht, die für die gesamte Legislatur gelten. Die am Erstellungsprozess beteiligten Verwaltungen setzen die Vorschläge und Maßnahmen , soweit sie die einzelnen Ressorts betreffen, eigenverantwortlich um. Der Stand der Umsetzung wird aktuell bei den einzelnen Ressorts erfragt. Fragen der Umsetzung des IMP sind Gegenstand von Abstimmungen zwischen den beteiligten Verwaltungen und der Senatskanzlei. Noch zu klären ist, wie die Koordination des Umsetzungsprozesses und die Vernetzung mit den verschiedenen beteiligten Akteurinnen und Akteuren gestaltet werden soll. Diese Überlegungen sollen bis Ende 2017 abgeschlossen werden. Eine Senatsbefassung zu diesem Thema hat in dieser Legislaturperiode nicht stattgefunden. Berlin, den 20. Oktober 2017 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Pflege und Gleichstellung S18-12462 S18-12462a