Drucksache 18 / 12 463 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) und Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 10. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Oktober 2017) zum Thema: Vollendete Tatsachen im Strandbad Tegel und Antwort vom 24. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) und Herrn Abgeordneten Tim- Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12463 vom 10. Oktober 2017 über Vollendete Tatsachen im Strandbad Tegel ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass der Senat die Berliner Bäderbetriebe gegen deren Rat angewiesen hat, die Abwasserrohre des Strandbades Tegelsee dauerhaft unbrauchbar zu machen? 2. Wann ist die Anweisung erfolgt? Zu 1. und 2.: Die Maßnahmen zur dauerhaften Stilllegung der Abwasseranlagen ergeben sich aus einer Auflage des Bescheides der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) an die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) vom 26.05.2017. Die SenUVK hat den Antrag der BBB, auf die Umsetzung der Auflagen aus dem Bescheid vom 26.05.2017 zu verzichten bzw. diese auszusetzen, abgelehnt. 3. Ist davon nur die Verrohrung auf dem Gelände betroffen, oder gilt diese Anweisung auch für die gesamte Abwasserleitung durch den Tegeler Forst? Zu 3.: Der Bescheid der SenUVK bezieht sich nur auf das Grundstück des Strandbades am Tegeler See. 4. Was ist unter der „Verfüllung“ der Rohre in diesem Fall konkret technisch zu verstehen? Zu 4.: Nach Aussage der BBB umfassen die geplanten Maßnahmen zur Außerbetriebnahme des Abwassersystems (hier Verfüllung) im Wesentlichen die folgenden Arbeiten: 1. Rückbau der Rohrleitungsdurchführungen (Formstücke); vorab ist teilweise eine Schachtentleerung (bei Regenwasseranfall) erforderlich; 2. Rückbau der Füllstandsmesssonden in den Schächten 3 - 12; beidseitiges Abklemmen und Isolieren der Kabel; 3. Reinigung der Schächte und verbleibenden Rohrleitungen; Seite 2 von 3 4. Zuschlämmen der Rohrleitungen (Medienrohre) zwischen den Schächten und zu den Gebäuden; in den Gebäuden ist teilweise der Ausbau der WC’s erforderlich; 5. Perforation der Schachtsohle mittels Kernbohrung; 6. Ausbau und Entsorgung von Schachtabdeckungen und Beton-Konus einschließlich Erdarbeiten; 7. Verfüllen der Schächte mit Sand der Bodenklasse 3; 8. Wiederherstellung der Oberflächen (z.B. Rasenansaat). Der Pumpwerksschacht (Schacht 2) sowie der Stahlbetonschacht (vor dem Restaurant ) bleiben komplett erhalten. Die zu- und abführenden Rohrleitungen werden mit Dämmer (einem Verfüllbaustoff) zugeschlämmt. Die vom Prüfwasser-Schacht abgehende Druckleitung wird mittels X-Stück verschlossen und nicht zugeschlämmt. Die abgehende Druckleitung ist als Doppelrohr ausgeführt und wurde 2012 neu verlegt. Zur Verfüllung der Rohrleitungen wird ein hydraulisch abbindender Trockenmörtel genutzt, der für die Verwendung in Wasserschutzzone I und II geeignet sein muss. Die Hausanschlussleitungen an den Gebäuden sind bis zur Oberkante der Bodenplatte zu verfüllen. Bei den Gebäuden Umkleideräume Nord und Süd, sowie dem Wohnhaus sind dafür die WC’s zu demontieren. 5. Welche Kosten entstehen für den gesamten Vorgang? Zu 5.: Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen werden aktuell auf 28.000,- € netto geschätzt . 6. Welche Auswirkungen hat diese Maßnahme auf einen Weiterbetrieb des Strandbades und/oder einer Veräußerung an einen privaten Betreiber? Zu 6.: Die Abwasserleitung ist entsprechend des schutzzonengerechten Standards (doppelwandige Bauweise) zu errichten, um eine Wiederaufnahme des Betriebes zu ermöglichen . 7. Sind alle Abwasserrohre auf dem Gelände und den Verbindungen zum Abwassernetz ausschließlich einwandig ausgeführt oder gibt es Teile, die für eine spätere Nutzung infrage kämen? Zu 7.: Nach Aussage der BBB sind die Abwasserrohre in Teilbereichen doppelwandig ausgeführt , konstruktionstechnisch jedoch nicht prüffähig. Es besteht daher keine Möglichkeit die Rohre auf Dichtigkeit zu prüfen und deren Dichtigkeit nachzuweisen. Daher kommt auch eine spätere Nutzung von Teilen bzw. Teilbereichen nicht in Frage. 8. Welche Gefahren gehen von denen im Erdreich verbleibenden, stillgelegten Rohren für das Wasserschutzgebiet aus? Zu 8.: Laut BBB gehen von den im Erdreich verbleibenden Rohren keine Gefahren für das Wasserschutzgebiet aus. 9. Gibt es Überlegungen oder Vorschläge für einen Neuanschluss des Strandbades an die Entwässerung (Trassenführung, Kostenminimierung)? Seite 3 von 3 Zu 9.: Gegenwärtig gibt es seitens der Eigentümerin – der BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG – keine derartigen Überlegungen. Berlin, den 24. Oktober 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12463 S18-12463a