Drucksache 18 / 12 464 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) und Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 10. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Oktober 2017) zum Thema: Wie geht es weiter mit dem Strandbad Tegel? und Antwort vom 24. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) und Herrn Abgeordneten Tim- Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12464 vom 10. Oktober 2017 über Wie geht es weiter mit dem Strandbad Tegel? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wird die Ausschreibung zur Verpachtung des Strandbades Tegel voraussichtlich starten? Zu 1.: Zunächst sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine Ausschreibung zu schaffen . Hierzu bedarf es des Abschlusses eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) und der geschäftsbesorgenden Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), der der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsräte der BBB und der BBB Infrastruktur-Verwaltungs GmbH bedarf. 2. Welchen Zeitraum erwartet der Senat bis zu einer Entscheidung zur Verpachtung? Zu 2.: Ein konkreter Zeitpunkt kann aufgrund des erst bevorstehenden Vergabeverfahrens noch nicht benannt werden. Wünschenswert ist aber der zeitnahe Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags mit einer bzw. einem Interessenten. 3. Wie stellt der Senat sicher, dass die Badesaison 2018 im Strandbad Tegel gewährleistet werden kann? Zu 3.: Inwieweit der Badebetrieb im Jahr 2018 im Strandbad am Tegeler See durchgeführt werden kann, hängt zunächst von der erfolgreichen Durchführung des Vergabeverfahrens und der Zustimmung der unter Ziffer 1 benannten Aufsichtsräte ab. Seite 2 von 2 4. Wie bewertet der Senat die hohen Kosten für die Abwassersanierung im Strandbad Tegel? Durch wen werden diese zwingend notwendigen Maßnahmen zum Betrieb des Strandbad Tegels zu erbringen sein? Zu 4.: Nach Auffassung des Senats sind die Kosten für die Abwassersanierung – in Anbetracht des Zustandes – angemessen. Grundsätzlich sind die Sanierungskosten durch die Grundstückseigentümerin bzw. den Grundstückseigentümer (BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG – BBB Infra) zu tragen . Es stehen jedoch keine entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung. Die BBB bzw. BBB Infra prüfen derzeit die Möglichkeit, das Strandbad am Tegeler See im Wege der Einräumung eines Erbbaurechtes zu verpachten. Die Sanierungsmaßnahmen sollen dann vom künftigen Erbbauberechtigten übernommen werden und wären in den Konditionen des Erbbaurechtsvertrags zu berücksichtigen. 5. Welches Ziel verbindet der Senat mit der Verpachtung des Strandbad Tegels? Zu 5.: Durch die Verpachtung soll erreicht werden, dass am Standort auch künftig der öffentliche Badebetrieb gewährleistet bleibt. 6. Welche Forderungen hat der Senat an einen zukünftigen Pächter? Zu 6.: Ziel ist der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags mit möglichst langer Laufzeit, u.a. mit folgenden Verpflichtungen für den Erbbauberechtigten: Übernahme der Investitionskosten in den Instandsetzungsbedarf (insbesondere Investitionskosten für die Errichtung einer neuen Abwasseranlage inklusive Abwasserleitungen in doppelwandiger Bauweise; Schaffung weiterer ganzjähriger Nutzungsformen, die der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind; sozialverträgliche Preisgestaltung des öffentlichen Badebetriebs. Berlin, den 24. Oktober 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12464 S18-12464