Drucksache 18 / 12 467 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) vom 12. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Oktober 2017) zum Thema: Fördergeld für AfD-Bashing und EU-Propaganda: Europa-Union Berlin e.V. und Antwort vom 20. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12467 vom 12. Oktober 2017 über Fördergeld für AfD-Bashing und EU-Propaganda: Europa-Union Berlin e.V. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sieht der Senat die institutionelle Förderung einer Organisation, die gegen eine spezifische Partei gerichtete Aussagen auf ihrem Internetauftritt in einem Kontext veröffentlicht, der auf Zustimmung schließen lässt, als vereinbar mit dem staatlichen Neutralitätsgebot? 3. Setzt die Förderung der Europa-Union e.V. voraus, dass die Fördermittel zu einem Zweck einsetzt, der mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar ist? Zu 1. und 3.: Das staatliche Neutralitätsgebot gebietet die Gleichbehandlung von politischen Parteien durch den Staat. Die Europa-Union Berlin e. V. ist als Zuwendungsempfänger kein Adressat des staatlichen Neutralitätsgebots. 2. Schließt die institutionelle Förderung des Europa-Union e.V. auch die Kosten für dessen Internetauftritt ein? Zu 2.: Mit der institutionellen Förderung wird ein Zuschuss zur Deckung der gesamten Ausgaben der Berliner Europa-Union e. V. auf Grundlage eines vorgelegten Wirtschaftsplanes geleistet. Sofern hierbei auch Kosten für einen Internetauftritt im Wirtschaftsplan enthalten waren, sind diese Teil der Zuwendung. Seite 2 von 4 4. Ist die Veröffentlichung einer expliziten Stellungnahme gegen eine Partei, die von einem Vertreter des Bundesverbands geäußert wurde, vereinbar mit § 2 Abs. 1 der Satzung des Berliner Landesverbands des Europa-Union e.V. aus der Sicht des Senats? Zu 4.: Gemäß § 2 der Satzung ist die Europa-Union Berlin e. V. ein Landesverband der Europa -Union Deutschland und eine überparteiliche und überkonfessionelle Organisation . Sie ist keine Partei. Aus Sicht des Senats beinhaltet die Überparteilichkeit keine politische Neutralität. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im Rahmen der Rechtsordnung bleibt jedem Zuwendungsempfänger unbenommen. 5. Setzt die Förderung des Europa-Union e.V. voraus, dass diese Organisation ihre Satzung einhält bzw. die Fördermittel zu einem satzungsgemäßen Zweck einsetzt? Zu 5.: Da mit der institutionellen Förderung ein Zuschuss zur Deckung der gesamten Ausgaben der Berliner Europa-Union e. V. geleistet wird, werden zur Entscheidung über die Förderfähigkeit neben dem eingereichten Wirtschaftsplan auch die Kriterien nach Nr. 3.3 der Ausführungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (AV LHO) herangezogen. Gemäß Nr. 3.3.6 AV LHO wird hier insbesondere auch die Satzung berücksichtigt. 6. Wie steht der Senat zu der Veröffentlichung der Aussagen des Präsidenten des Bundesverbandes der Europa-Union, Rainer Wieland (http://www.europa-union.de/eud/news/europa-union-praesidentwieland -zum-ausgang-der-bundestagswahl/), der sich dafür aussprach, Wähler der AfD wieder für »demokratische Parteien zu gewinnen« und die AfD als »die Antithese all dessen, wofür die Europa- Union Deutschland steht« bezeichnete? Zu 6.: Bei der Europa-Union Deutschland e. V. handelt es sich um einen privatrechtlich organisierten Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, den Europagedanken zu verbreiten . Der Verein nimmt in seiner Funktion weder staatliche Aufgaben wahr, noch ist er in eine Organisations- oder Verwaltungsstruktur eingebunden, auf die der Senat oder die Senatsverwaltung für Kultur und Europa mittelbar oder unmittelbar Einfluss haben . 7. Versteht der Senat unter »Förderung des Europagedankens« bzw. der »europäischen Idee« eine Förderung des Gedankens an Europa als… a. Kontinent bzw. geographische Einheit? b. kulturell oder anthropologisch zusammenhängendes Gebiet? c. administrative Einheit? 8. Versteht der Senat unter »Förderung des Europagedankens« bzw. der »europäischen Idee« die Förderung einer bestimmten Haltung zu oder einer Akzeptanz von den Institutionen der Europäischen Union? Die Akzeptanz der Befugnisse der Europäischen Union, ihrer rechtlich verankerten Autorität und ihres gesetzlichen Vorrangs über nationale Gesetze? Seite 3 von 4 9. Sind der »Gedanke der europäischen Einigung«, die »europäische Idee« und »der Europagedanke « kontroverse Themen, die im Sinne einer ausgewogenen politischen Bildung von verschiedenen Seiten beleuchtet werden müssen? 10. Welche Institutionen und Prozesse umfassen der »Gedanke der europäischen Einigung«? 11. Gehören kritische Perspektiven zu der Europäischen Union und ihren Institutionen bis hin zum Verlassen der Europäischen Union zum Meinungsspektrum, das durch die Begriffe »Gedanke der europäischen Einigung«, »Förderung des Europagedankens« und »europäische Idee« umfasst wird? Zu 7. bis 11.: In Berlin als europäischer Metropole ist Europa ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen , kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Lebens. Berlin hat gerade in den letzten Jahren stark vom europäischen Integrationsprozess profitiert und verfügt als Metropole im Herzen Europas im Netzwerk der europäischen Städte und Regionen über eine besondere Stellung. Die Europäische Union beeinflusst nicht nur einen großen Teil unserer Gesetzgebung, sie ist auch für den Alltag der Berliner Bürgerinnen und Bürger von unmittelbarer Bedeutung. Der Senat hat es sich – wie auch in der Vergangenheit – zum Ziel gemacht, sich weiterhin aktiv in die Debatte zur Zukunft Europas einbringen, um die europäische Demokratie , die soziale und ökologische Dimension Europas, Europas wirtschaftliche Weiterentwicklung und Europas Zusammenhalt zu stärken und damit den Gedanken der europäischen Einigung voranzubringen. Darüber hinaus setzt sich der Senat dafür ein, dass das Verständnis für die europäischen Ideale, die europäischen Vorhaben und Zusammenhänge auch aktiv gefördert wird. Dazu will der Senat gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog treten. Aus Sicht des Senats stehen dabei jedoch immer die Werte, die die Europäische Union ausmachen und auf die sich alle Mitgliedsstaaten verständigt haben, im Vordergrund. Ziel ist es daher immer, diese wieder in das Gedächtnis zu rufen und für den Europagedanken zu werben. Der Gedanke der europäischen Einigung, die Förderung des Europagedankens und die europäische Idee schließen bereits begrifflich das Verlassen der Europäischen Union aus. 12. Wenn ja, ist die Europa-Union Berlin e.V. im Rahmen der Bestimmungen ihrer Förderung verpflichtet , die Meinungsvielfalt der Bevölkerung zu dem »Gedanken der europäischen Einigung« durch eine entsprechend vielseitige Behandlung zu wiedergeben? Wenn nicht, warum nicht? Zu 12.: Nein. Die Europa-Union Berlin e. V. ist die mitgliederstärkste und älteste Personenvereinigung , die sich dem Gedanken der europäischen Einigung verschrieben hat. Sie ist einer von 16 Landesverbänden der Europa-Union Deutschland, in der sich überparteilich rund 17.000 Mitglieder für die Förderung der europäischen Idee engagieren. Die Europa-Union Berlin e. V. setzt sich für ein freiheitliches, weltoffenes, pluralistisches , solidarisches und werteorientiertes Europa ein, das auf demokratischem Wege die Vereinigung zu einem föderalen Bundesstaat anstrebt. Die Europa-Union Berlin e. V. ergänzt durch Information über politische, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklungen in Europa, durch Werbung für Toleranz und Verständigung zwischen den europäischen Völkern und durch die Förderung der Kontakte zu unseren europäischen Nachbarn die europapolitische Kommunikationsarbeit Seite 4 von 4 des Landes Berlin und fördert damit auch das bürgerschaftliche Europa- Engagement. Berlin, den 20.10.2017 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-12467 S18-12467