Drucksache 18 / 12 469 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 12. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Oktober 2017) zum Thema: Perspektiven am Standort Weißenfelser Straße in Hellersdorf und Antwort vom 19. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12469 vom 12. Oktober 2017 über Perspektiven am Standort Weißenfelser Straße in Hellersdorf ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Für die äußeren Schulangelegenheiten sind auf der Grundlage des § 109 Schulgesetzes (SchulG) die Bezirke zuständig. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat folgende Stellungnahme zur Schriftlichen Anfrage übermittelt. Die Antworten werden als Zitate angegeben. 1. Welche Planungen für neue Schulbauten werden seitens des Senats am Standort Weißenfelser Straße in Hellersdorf verfolgt? 3. Welchen Schultypus und welche Baufläche sieht der Senat dafür vor? Zu 1. und 3.: „Am Standort Naumburger Ring 1,3,5/Weißenfelser Str. ist der Neubau einer Grundschule einschließlich Turnhalle geplant.“ 2. Wann ist mit einer Umsetzung der Vorhaben zu rechnen? Zu 2.: „Zur Zeitschiene einer Umsetzung des Bauvorhabens kann derzeit keine Aussage getroffen werden.“ Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bezüglich der Errichtung – aufgrund der begrenzten bezirklichen Ressourcen – mit Schreiben vom 29.08.2017 um Amtshilfe gebeten. - - 2 Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive haben die Bezirke die Möglichkeit einen Amtshilfeantrag zu stellen. Zurzeit werden diese Anträge von den zuständigen Senatsverwaltungen geprüft. 4. Welche Aussagen hat die Senatsverwaltung gegenüber dem Bezirk getroffen, damit dieser rechtzeitig Vorsorge für die Zwischennutzung als Hundeauslauffläche treffen kann? 5. Sieht der Senat Möglichkeiten, am Standort Weißenfelser Straße trotz des Baus einer Schule die durch ehrenamtliches Engagement eines Vereins betriebene Hundeauslauffläche erhalten zu können? Zu 4. und 5.: „Es sind keine Aussagen bekannt.“ Der Sachverhalt zur Zwischennutzung des genannten Grundstückes ist der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht bekannt. Berlin, den 19. Oktober 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12469 S18-12469a