Drucksache 18 / 12 474 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 12. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Oktober 2017) zum Thema: Zukunft des ehemaligen TetraPak-Geländes in Heiligensee und Antwort vom 25. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12474 vom 12. Oktober 2017 über Zukunft des ehemaligen TetraPak-Geländes in Heiligensee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die Kündigung des Mietvertrages des ehemaligen TetraPak-Geländes an der Hennigsdorfer Straße 159 in Heiligensee durch wen und mit welcher Begründung ausgesprochen? Antwort zu 1: Die Kündigung wurde am 30.06.2017 durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH namens und in Vollmacht des Landes Berlin auf der Grundlage einer Vollmacht des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vom 28.06.2017 gegenüber der Vermieterseite und deren anwaltlichen Vertreter fristlos, hilfsweise ordentlich erklärt und schriftlich mit Empfangsbekenntnis am selben Tag zugestellt. Frage 2: Wurde diese Kündigung rechtswirksam, bzw. wie ist der aktuelle Sachstand? Antwort 2: Eine Kündigung als einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedarf zur Erlangung der Rechtswirksamkeit der Zustellung. Die Kündigung ist am 30.06.2017 nachweislich allen in Betracht kommenden Empfängern zugegangen. 2 Frage 3: Trifft es zu, dass die Eigentümerin für das Gelände Absichten zur Bebauung geäußert hat? Antwort zu 3: Ja, siehe auch Antwort zur Frage 5. Frage 4: Welcher Art soll diese Bebauung sein und welche rechtlichen Schritte sind bis zur Umsetzung solcher Absichten notwendig? Antwort zu 4: Das Ziel der Eigentümerin ist im wesentlichen Wohnungsneubau. Für die Umsetzung von Wohnungsbau muss ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt und der Flächennutzungsplan geändert werden. Frage 5: Gibt es Gespräche mit dem Senat und/oder der BIM hierzu oder sind solche verabredet bzw. geplant? Wird der Bezirk Reinickendorf in solche Gespräche einbezogen? Antwort zu 5: Der Vorhabenträger ist im Frühjahr 2017 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vorstellig geworden, um die grundsätzliche Haltung zu dem Projekt zu erfragen. Auf Grund der stadträumlichen Lage und der Einbindung in die Siedlungsstruktur ist die Fläche für eine Wohnbebauung sowohl für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als auch für den Bezirk Reinickendorf, der Träger des erforderlichen Bebauungsplanverfahrens wäre, von Interesse. Frage 6: Welchen Planungsstatus gibt es für das Gelände aktuell im Flächennutzungsplan und in den gültigen Bebauungsplänen? Antwort zu 6: Der Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) stellt in diesem Bereich gewerbliche Baufläche dar. Im Baunutzungsplan ist der Bereich als beschränktes Arbeitsgebiet mit der Baustufe III/3 eingestuft. Es ist bisher keine Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet und auch kein Bebauungsplan-Verfahren. Frage 7: Wird der Senat sicherstellen, dass die Bevölkerung insbesondere in der Nachbarschaft frühzeitig über geplante bauliche Veränderungen erfährt und in die Planungen hierzu einbezogen wird? 3 Antwort zu 7: Ja. Wenn Planungsverfahren für diese Fläche eingeleitet werden, dann sind diese nach den Regelungen des Baugesetzbuches mit der entsprechenden Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Berlin, den 25.10.17 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12474 S18-12474