Drucksache 18 / 12 475 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 12. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Oktober 2017) zum Thema: Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück Matthäusweg 2, 12355 Berlin in Rudow und Antwort vom 30. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12475 vom 12.10.2017 über Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück Matthäusweg 2, 12355 Berlin in Rudow ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist das Grundstück Matthäusweg 2, 12355 Berlin in Rudow zur Bebauung mit einer (modularen) Unterkunft für Flüchtlinge vorgesehen - wenn ja, seit wann? Zu 1.: Das Grundstück wurde am 21.03.2016 zur Bebauung mit einer Modularen Unterkunft für Flüchtlinge mit dem Bezirk konsentiert. 2. In welchem Zeitraum soll eine modulare Unterkunft für Flüchtlinge auf diesem Grundstück gebaut werden und ab wann werden Flüchtlinge die Unterkunft/Unterkünfte dort tatsächlich nutzen können? 3. Für wie viele Flüchtlinge ist die modulare Unterkunft geplant bzw. wie viele Flüchtlinge sollen dort ihre Unterkunft tatsächlich finden? 4. Für wie lange ist eine Nutzung des Grundstücks mit der Unterbringung von Flüchtlingen geplant? 2 Zu 2. - 4.: Es ist geplant, auf der Fläche eine Flüchtlingsunterbringung in Modulbauweise nach dem Standard des integrativen Wohnens mit einer Kapazität für 130 Personen zu errichten. Gebäude in Modulbauweise bestehen aus standardisierten und industriell vorgefertigten Elementen und Bauteilen. Sie lassen sich durch An- und Aufbau zusätzlicher Module flexibel erweitern und aufstocken, umgestalten und auch wieder mit vergleichsweise geringem Aufwand zurückbauen. Ihre Nutzungsdauer und Haltbarkeit beträgt mehrere Jahrzehnte. Da das Grundstück derzeit nicht im Eigentum des Landes Berlin steht, muss zunächst der Ankauf erfolgen. Zur Dauer der Nutzung des Grundstücks kann zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Aussage getroffen werden, da derzeitig noch eine baurechtliche Prüfung und Abstimmung für eine dauerhafte Wohnnutzung aussteht. Nähere Ausführungen zu einer geplanten, dauerhaften Wohnnutzung sind aktuell nicht möglich. Berlin, den 30. Oktober 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12475 S18-12475