Drucksache 18 / 12 477 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Kössler und Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 12. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2017) zum Thema: Der Beitrag öffentlicher Einrichtungen zur Nachhaltigkeit und zum Schutz der biologischen Vielfalt und Antwort vom 20. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordnete Georg Kössler (Grüne) und Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12477 vom 12.10.2017 über Der Beitrag öffentlicher Einrichtungen zur Nachhaltigkeit und zum Schutz der biologischen Vielfalt Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt der Senat ein, dass sich die Beschaffung an öffentlichen Einrichtungen an Kriterien der Nachhaltigkeit und Biodiversität orientieren sollte? Frage 2: Wie wird dieser Aspekt bei der Beschaffung berücksichtigt? Antwort zu 1 bis 2: Der Senat unterstützt die Beschaffung bei öffentlichen Einrichtungen anhand von Kriterien der Nachhaltigkeit und zum Schutz der biologischen Vielfalt, indem er mit seiner Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt ein umfassendes Regelwerk zur umweltverträglichen Beschaffung entwickelt hat. In dieser Vorschrift sind Umweltschutzanforderungen (z.B. Ressourcenschonung, Klimaschutz) in Form von Beschaffungsbeschränkungen und spezifischen Leistungsblättern für relevante Produkte und Dienstleistungen enthalten. Die Verwaltungsvorschrift gibt der mittelbaren und unmittelbaren Landesverwaltung vor, dass diese Umweltschutzanforderungen bei der öffentlichen Beschaffung verpflichtend zu berücksichtigen sind. Frage 3: Beteiligen sich die öffentlichen Einrichtungen in Berlin am europäischen Umweltmanagementsystem EMAS? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche und seit wann? Darstellung bitte für die einzelnen Einrichtungen. 2 Antwort zu 3: Hierzu liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Frage 4: Inwieweit wird der Schutz der Biodiversität bei der Beschaffung berücksichtigt? Bitte auflisten, welche öffentlichen Einrichtungen für welche Bereiche nachhaltige Beschaffungskriterien anwenden und zu welchem Prozentsatz beschaffte Produkte nach den entsprechenden Kriterien zertifiziert sind. Frage 5: Gibt es eine bindende Vorgabe zur Beschaffung der FSC-Zertifizierung für Produkte aus Holz in öffentlichen Einrichtungen Berlins? Bitte nach Einrichtung auflisten. Zu welchem Prozentsatz sind beschaffte Produkte FSC-zertifiziert? Antwort zu 4 und 5: Ja. Die in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt enthaltenen Umweltschutzanforderungen enthalten auch Biodiversitätsaspekte. So darf bei der öffentlichen Beschaffung beispielsweise ausschließlich Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft eingesetzt werden und der Nachweis hat durch die Vorlage eines FSC- Zertifikates, eines gleichwertigen Zertifikates oder durch einen geprüften Einzelnachweis zu erfolgen. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Frage 6: Gibt es bindende Vorgaben für den Einkauf von saisonalen, regionalen biologischen/fairen Lebensmitteln in den Kantinen? Antwort zu 6: Ja. Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt enthält auch Vorgaben für die Essen- und die Getränkeverpflegung, wonach beschaffte Lebensmittel zumindest zu 15 Prozent aus biologischer Landwirtschaft stammen müssen. Frage 7: Werden Nachhaltigkeitslabels bei der Beschaffung von IT-Produkten berücksichtigt? Bitte auflisten nach Einrichtung und zu welchem Prozentsatz beschaffte IT-Produkte nach den entsprechenden Kriterien zertifiziert sind. Antwort zu 7: Ja. Die in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt enthaltenen Umweltschutzanforderungen für IT-Produkte basieren auf dem Umweltgütezeichen Blauer Engel. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Frage 8: Werden ökologisch abbaubare Reinigungsmittel beschafft? Antwort zu 8: Ja. Die in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt enthaltenen Umweltschutzanforderungen für Wasch- und Reinigungsmittel enthalten die Vorgabe, dass alle Tenside vollständig aerob abbaubar sind. 3 Frage 9: Etablieren öffentliche Einrichtungen Maßnahmen zur Abfallvermeidung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche? Bitte auflisten nach Maßnahme und Einrichtung. Antwort zu 9: Ja. Nach der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt ist der Einsatz von Einweggeschirr und Einwegbesteck in Kantinen und Mensen sowie bei Großveranstaltungen nicht zulässig. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Berlin, den 20.10.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12477 S18-12477