Drucksache 18 / 12 483 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 16. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2017) zum Thema: Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg V - Yorckbrücken und Antwort vom 02. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 483 vom 16.10.2017 über Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg V - Yorckbrücken Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Stellungnahme des Bezirksamtes wurde bei den Antworten berücksichtigt. Frage 1: Welche konkrete Hindernisgründe sprechen derzeit gegen die Einrichtung einer weiteren Rad- und Fußgängerquerung an den sogenannten Yorckbrücken, ob nun als weitere Verbindung vom Flaschenhalspark zum Park am Gleisdreieck oder an anderer Stelle? Antwort zu 1: Derzeit besteht als Verbindung der Grünanlagen des Parkes am Gleisdreieck mit dem Flaschenhalspark über die Yorckstraße eine Fuß- und Radwegbrücke (Brücke 10). Drei weitere ehemalige Bahnbrücken (Brücken Nr. 11, 14 und 17) werden derzeit nach dem geltenden Regelwerk ertüchtigt, um diese als künftige Fuß- und Radwegbrücken nutzbar zu machen. Erforderliche Abstimmungen der notwendigen Verstärkungsmaßnahmen unter Einhaltung von Auflagen der Denkmalbehörden sind zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen, sodass keine weiteren Hindernisse erkennbar sind. Zusätzlich ist die Ertüchtigung einer weiteren ehemaligen Bahnbrücke (Brücke 5) über die Yorckstraße in Höhe der Bautzener Straße angedacht. Allerdings hat sich hier der diesbezügliche Abstimmungsprozess als sehr komplex erwiesen. Sowohl die Querung der Yorckstraße als auch die nördliche Anbindung an den Park erfordern ein hohes Maß an 2 Abstimmungen mit diversen Verkehrsträgern und tangieren auch die geplante Verlängerung der S 21 nach Süden. Ein konkreter Zeitplan für den Abschluss des Abstimmungsprozesses lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht abschätzen. Die nächste Abstimmungrunde mit den zuständigen Bezirksämtern Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg und dem Senat findet Mitte November 2017 statt. Frage 2: Trifft es zu, dass der Investor eines Bio-Marktes, welcher unmittelbar an den Yorckbrücken errichtet worden ist, entgegen der Planvorgaben ein höheres Gebäude an dieser Stelle errichtet hat, sodass in Folge eine mögliche Brücke für Radfahrer oder Fußgänger an dieser Stelle nicht weiter planerisch verfolgt werden kann? Antwort zu 2: Der Bauantrag für den Bio-Markt wurde bereits unter Berücksichtigung der künftigen Fußgänger- und Radwegeverbindung (im Zuge der Brücke 5) genehmigt. Das Dach des Bio-Marktes wird künftig einen Teil der Wegeverbindung aufnehmen. Entsprechend wurde das Dach konzipiert. Das vorhandene Flachdach wird von einer etwas höheren Attika (Aufkantung) umrahmt, was damit auch die sichtbare Höhe darstellt. Zum Zeitpunkt der Herstellung der neuen Wegeverbindung kann der entsprechende Bereich der Attika dann aber wieder reduziert werden und das Wegeband an die Brücke niveaugleich angebunden werden. Wie bereits erwähnt lässt sich ein konkreter Zeitplan zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht abschätzen. Frage 3: Sind bei solch artigen Verstößen gegen bauplanerische oder genehmigungsrechtlicher Vorgaben Bußgelder oder sonstige Sanktionen fällig? Frage 4: Welche Sanktionen können ausgesprochen werden und wer spricht diese Sanktionen aus? Antwort zu 3 und 4: Siehe Antwort zu Frage 2. Es liegen keine Verstöße gegen Vorgaben vor. Berlin, den 2.11.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12483 S18-12483