Drucksache 18 / 12 485 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 16. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2017) zum Thema: Nutzung des Super-Ferien-Passes von Kindern und Jugendlichen in Berlin und Antwort vom 30. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 485 vom 16. Oktober 2017 über Nutzung des Super-Ferien-Passes von Kindern und Jugendlichen in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In Berlin existiert mit dem Super-Ferien-Pass ein seit Jahrzehnten bewährtes großartiges Angebot zur Ausgestaltung der Freizeit von Kindern und Jugendlichen in den Schulferien. (Vgl.http://jugendkulturservice.de/de/passhefte/super-ferien-pass/) 1. Wie viele Super-Ferien-Pässe werden jedes Jahr verkauft? Wie viel Prozent der berechtigten Kinder und Jugendlichen nehmen das Angebot war? Ich bitte um eine Auflistung der letzten 10 Jahre. Zu 1.: Der Super-Ferien-Pass soll Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus allen Berliner Bezirken durch ermäßigte und/oder kostenlose Eintritte den Zugang zu Freizeitund Kulturveranstaltungen ermöglichen. Wichtige Bestandteile des Super-Ferien-Passes sind neben der Badekarte, Fahrten, Workshops und Tagesausflüge. Der Jugend-Kultur- Service arbeitet mit mehr als 400 Partnern berlinweit zusammen. Der Super-Ferien-Pass soll die Kosten für Veranstaltungen reduzieren und damit auch dazu beitragen, dass möglichst viele Familien mit Kindern und Jugendlichen die kulturelle Vielfalt der Angebote nutzen können. Der Verkauf der Super-Ferien-Pässe über einen Zeitraum von 10 Jahren stellt sich wie folgt dar: Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Verkauf 42.487 41.671 41.757 46.132 33.868 22.385 33.921 28.196 34.701 32.092 %-Anteil* 12,94 12,89 13,01 14,41 10,53 7,01 10,47 8,54 10.33 9,27 * %-Anteil bezieht sich auf die Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in Berlin (Quelle: Statistisches Landesamt Berlin-Brandenburg) - - 2 2. Wie viele Eltern machen von einer möglichen Kostenübernahme seitens des Jobcenters bzw. Sozialamtes Gebrauch? Ich bitte um eine Auflistung der letzten 10 Jahre. Zu 2.: Die Möglichkeit, die Kosten für die Pässe über das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet zu bekommen, besteht seit 2012. Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Verkauf 355 461 561 512 193 Von 2012 bis 2014 musste die Kostenübernahme vor Erwerb des Passes bei der zuständigen Leistungsstelle vom Jobcenter beantragt werden. Nach Bewilligung, wurden die Pässe vom JugendKulturService ausgegeben. Nach einer Neuregelung im Jahr 2015 haben die Leistungsberechtigten auch die Möglichkeit in Vorleistung zu gehen. Bei Vorlage einer Quittung an die Leistungsstelle des Jobcenters werden die Kosten in Höhe von 9,00 Euro/Pass erstattet. Die Anzahl der berechtigten Personen, die eine Rückerstattung beim Jobcenter beantragen , wird nicht erfasst, so dass sich die geringe Zahl in 2016 lediglich auf die vor Erwerb des Passes beantragten Kostenübernahmen bezieht. 3. Wie hoch ist das bereitgestellte Haushaltsbudget für den Super-Ferien-Pass inklusive Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit? Ich bitte um Auflistung der einzelnen Positionen. Zu 3.: Aufwendungen für den Super-Ferien-Pass (2016) 1. Personalkosten (1,0 Stelle Projektleitung; 0,5 Stelle Projektmitarbeit ; sowie Honorare für die pädagogische Betreuung der Gruppen bei Tagesausflügen; Workshops und/oder Veranstaltungen) 99.000,00 € 2. Programmkosten für Ermäßigungen und Veranstaltungen 60.000,00 € 3. Erstattung an die Berliner Bäder-Betriebe 75.000,00 € 4. Öffentlichkeitsarbeit und Druckkosten (Druck und Gestaltung des Passes, Anzeigen und Werbung) 45.000,00 € 5. Verwaltungskosten(Miete, Porto, Transportkosten, Beiträge zur Berufsgenossenschaft; Pflege und Weiterentwicklung der Veranstaltungsdatenbank) 25.000,00 € Gesamtausgaben 304.000,00 € - - 3 4. Besteht an den Berliner Schulen die Möglichkeit den Super-Ferien-Pass zu bewerben? Wenn ja, macht der Senat hiervon gebrauch? 5. Darf der Super-Ferien-Pass an Berliner Schulen direkt zum Verkauf angeboten werden z.B. an Schul- Cafeterien? Wenn nein, warum nicht. Zu 4. und 5.: Der Super-Ferien-Pass wird regelmäßig an den Berliner Schulen durch Flyer und Plakate beworben, jedoch nicht verkauft, da hierzu eine Zahlstelle mit entsprechendem Personal eingerichtet werden müsste. Berlin, den 30. Oktober 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12485 S18-12485