Drucksache 18 / 12 493 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 16. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2017) zum Thema: Verkehrschaos am Checkpoint Charlie und Antwort vom 25. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12493 vom 16.Oktober 2017 über Verkehrschaos am Checkpoint Charlie Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden die Pläne, am Checkpoint Charlie eine sogenannte Begegnungszone einzurichten, weiter verfolgt? Wenn nein, wieso nicht? Antwort zu 1: Nein, der Standort für die geplante dritte Begegnungszone „Checkpoint Charlie“ (Bezirksamt Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg) wurde mittlerweile, aufgrund der sich deutlich veränderten Rahmenbedingungen bei der städtebaulichen Entwicklung am Standort, aufgegeben. Frage 2: Welche Pläne hat der Senat, um das Verkehrschaos am Checkpoint Charlie zu entschärfen? Antwort zu 2: 2016 wurden Teilflächen des ehemaligen innerstädtischen Grenzübergangs Checkpoint Charlie beiderseits der Friedrichstraße zwischen Schützenstraße und Zimmerstraße zu einem Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gemäß § 9 AGBauGB erklärt und für diese Flächen ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Bei diesen ist neben der planungsrechtlichen Sicherung einer Museumsnutzung (einschließlich Freifläche) die Entwicklung von zentrumstypischen Nutzungen (einschließlich eines Wohnanteils) geplant (Bebauungsplan 1-98 „Checkpoint Charlie“). Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens wird derzeit eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die sowohl für die innere Erschließung des B-Plangebietes als auch die 2 verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz Lösungsansätze, unter Berücksichtigung der vorhandenen und geplanten Entwicklungen, aufzeigen soll. Mit der Realisierung der Hochbaumaßnahmen sollen dann auch entsprechende Änderungen im öffentlichen Straßenland umgesetzt werden. Frage 3: Gibt es Pläne, die Einfahrt von Reisebussen in den Bereich Checkpoint Charlie zu limitieren/zu verbieten? Antwort zu 3: Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung zum touristischen Busverkehr am Checkpoint Charlie 2015 waren Varianten zur Verbesserung der Verkehrssituation erarbeitet worden, die neben einer veränderten Linienführungen der Stadtrundfahrtbusse auch Änderungen der Standorte für Parkstände von Reisebussen am Checkpoint Charlie vorsahen. Da der Checkpoint Charlie an der Nahtstelle zweier Bezirke liegt und von den verkehrsorganisatorischen und teilweise baulichen Maßnahmen beide Bezirke betroffen sind, ist zur wesentlichen Verbesserung der Gesamtsituation ein gemeinsames Handeln der Bezirke erforderlich. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahmen (straßenverkehrsbehördliche Anordnung, Veränderungen von Einbauten innerhalb der Straßen) liegt im Wesentlichen bei den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg. Frage 4: Welche Vorschriften unterliegen die Reisebusse innerhalb der Umweltzone Berlins? Antwort zu 4: Reisebusse müssen mit einer grünen Plakette gekennzeichnet sein. Gemäß Anhang 3 Nr. 6 oder Nr. 10 der 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (35. BImSchV) ist ein Bus von dieser Kennzeichnungspflicht befreit, wenn mit dem Reisebus Menschen gefahren werden, die außerordentlich gehbehindert, blind oder hilflos sind (Nr. 6) oder wenn der Bus als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen ist (Nr. 10). Frage 5: Wie viele Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) gab es im Bereich Checkpoint Charlie in den vergangenen fünf Jahren? Bitte um Auflistung nach einzelnen Jahren mit einer entsprechenden Aufschlüsselung der Vergehen. Antwort zu 5: Der „Checkpoint Charlie“ lässt sich als Name eines ehemaligen Kontrollpunkts im Rahmen der Datenanalyse im Berliner Straßenverzeichnis örtlich nicht verlässlich als Tat- oder Unfallort identifizieren. Um trotzdem Aussagen treffen zu können, wurden die folgenden Örtlichkeiten ausgewertet: - Kreuzungsbereich Friedrichstr./ Zimmerstr. - Friedrichstr. 205 – 209 - Friedrichstr. 43 – 47. Die jeweilige Anzahl und verschiedenen Tatbestände der gefertigten Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. 3 Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gesamt 27 24 21 18 39 davon Fehler beim Abbiegen 0 1 1 2 0 Missachtung der Vorfahrt 4 5 11 1 1 Missachtung der Gurtpflicht 0 3 1 1 2 Unzulässiges Benutzen eines Handy 4 1 2 1 2 Halt-/Parkverstöße 12 4 2 3 7 Falsche Straßenbenutzung 0 0 0 0 12 Fehler beim Einfahren in den Fließverkehr 1 0 1 0 1 Fehler beim Überholen 0 0 0 0 1 Sonstige Verstöße 6 10 3 10 13 Frage 6: Wie viele Verkehrsunfälle gab es in den letzten fünf Jahren im Bereich Checkpoint Charlie? Bitte um Auflistung nach einzelnen Jahren. Antwort zu 6: Die Anzahl der Verkehrsunfälle kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl der Verkehrsunfälle 18 23 25 17 14 Dabei wurde der Bereich Checkpoint Charlie wie bei der Antwort zu Frage 5 definiert. Berlin, den 25.10.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12493 S18-12493