Drucksache 18 / 12 497 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 17. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2017) zum Thema: Denkmalwürdigkeit des Hauses Regattastraße 121 in Grünau und Antwort vom 25. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Oberste Denkmalschutzbehörde / UNESCO-Welterbe Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 497 vom 17. Oktober 2017 über Denkmalwürdigkeit des Hauses Regattastraße 121 in Grünau Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat das Landesdenkmalamt die Denkmalwürdigkeit des eingeschossigen Sommerhauses für zwei Familien von ca. 1850 auf dem Grundstück Regattastraße 121 (vorn an der Straße gelegen) geprüft und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Zu 1.: Das Haus Regattastraße 121 wurde bei der flächendeckenden Denkmalerfassung 1991/92 erfasst und als nicht denkmalwürdig bewertet. Im Zuge der Erstellung und Veröffentlichung der Denkmalliste gemäß Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln vom 24.04.1995) haben sich keine Gesichtspunkte für eine Neubewertung bzw. Höherbewertung ergeben. 2. Wenn eine Unterschutzstellung verneint wurde, welche Gründe gemäß Denkmalschutzgesetz waren dafür ausschlaggebend? Zu 2.: Das Objekt war und ist bis heute überformt. 3. Welche qualitativen Begründungen haben der Bewertung zugrunde gelegen? Zu 3.: Das Objekt wies keine überdurchschnittliche Bedeutung auf, auch erfüllte es nicht die historische Überlieferungsqualität und Unversehrtheit. Seite 2 von 2 4. Ist eine Neuprüfung vorgesehen, um sich noch einmal vom Denkmalwert des Hauses zu überzeugen ? Zu 4.: Das Landesdenkmalamt Berlin nimmt diese Schriftliche Anfrage zum Anlass für eine aktuelle Überprüfung der Denkmalliste im Ortsteil Grünau. Berlin, den 25.10.2017 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-12497 S18-12497