Drucksache 18 / 12 499 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 17. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2017) zum Thema: Schüleraustausch und Antwort vom 06. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 499 vom 17. Oktober 2017 über Schüleraustausch ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Bezirke um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. 1. Wieviel Berliner Schüler haben in den Kalenderjahren 2014, 2015 und 2016 an Schüleraustauschprojekten mit russischen Schulen teilgenommen? Zu 1.: Im Kalenderjahr 2014 haben insgesamt 198 Berliner Schülerinnen und Schüler an Schüleraustauschprojekten mit russischen Schulen teilgenommen. In 2015 waren es insgesamt 230 Berliner Schülerinnen und Schüler und in 2016 insgesamt 133 Schülerinnen und Schüler. 2. In welche Städte fuhren in diesen Zeiträumen die Berliner Schüler? (Bitte absolute Zahlen und Verweildauer angeben.) Zu 2.: Die folgende Übersicht zeigt, wie viele Berliner Schülerinnen und Schüler in welchen russischen Städten wie lange verweilten: - - 2 Die Zahlen basieren auf den Daten der gestellten Zuschussanträge. Schüleraustausche, für die kein Zuschussantrag gestellt wurde, können nicht berücksichtigt werden. 3. Aus welchen russischen Städten kamen in diesen Zeiträumen Schüler nach Berlin? (Bitte absolute Zahlen und Verweildauer angeben.) Zu 3.: Die folgende Übersicht zeigt, wie viele russische Gastschülerinnen und Gastschüler aus welchen Städten wie lange in Berlin verweilten: Die Zahlen basieren auf den Daten der gestellten Zuschussanträge. Schüleraustausche, für die kein Zuschussantrag gestellt wurde, können nicht berücksichtigt werden. Stadt Anzahl Schülerinnen/ Schüler durchschnittliche Verweildauer in Tagen Anzahl Schülerinnen/ Schüler durchschnittliche Verweildauer in Tagen Anzahl Schülerinnen/ Schüler durchschnittliche Verweildauer in Tagen Irkutsk 0 0 0 0 19 11 Jasnaja Poljana 0 0 13 10 0 0 Kaliningrad 73 8,5 11 11 0 0 Moskau 20 10,5 63 10,2 14 10 Monino 0 0 0 0 22 15 Omsk 0 0 3 7 19 10 Samara 0 0 18 12 0 0 St. Petersburg 72 10 77 9 32 9,3 Vladimir 18 15 35 15,5 19 16 Wolgograd 15 10 10 11 8 11 Insgesamt: 198 230 133 2014 2015 2016 Stadt Anzahl Schülerinnen/ Schüler durchschnittliche Verweildauer in Tagen Anzahl Schülerinnen/ Schüler durchschnittliche Verweildauer in Tagen Anzahl Schülerinnen/ Schüler durchschnittliche Verweildauer in Tagen Jasnaja Poljana 0 0 13 10 0 0 Kaliningrad 0 0 13 15 14 11 Moskau 52 12,3 37 10 30 8,3 Omsk 0 0 0 0 18 9 Samara 0 0 18 15 0 0 St. Petersburg 79 9,6 76 8,2 40 9 Insgesamt: 131 157 102 2014 2015 2016 - - 3 4. Welche Bundes- oder Landesprogramme existieren, um den Schüleraustausch mit Russland aufrechtzuerhalten und auszubauen? Zu 4.: Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA) fördert Begegnungen deutscher und russischer Jugendlicher. Sie ist bundesweit die zentrale Koordinierungsstelle für den Jugend- und Schüleraustausch und steht allen am deutsch-russischen Schüler- und Jugendaustausch Interessierten als Ansprechpartner, Berater und Förderer zur Seite. Zielsetzung der Stiftung ist es, wieder mehr Interesse bei jungen Deutschen für Russland und die russische Sprache zu wecken. Die Stiftung DRJA mit Sitz in Hamburg ist seit 2006 aktiv. Sie nimmt folgende Aufgaben für den deutsch-russischen Jugend- und Schüleraustausch wahr: Beratung und Information Vermittlung von Kontakten und Partnerschaften für Austauschprojekte finanzielle Förderung von Jugend- und Schülerbegegnungen Zielgruppen sind Schulen und Jugendgruppen, aber auch einzelne Jugendliche, die Interesse an der Begegnung mit Russland und russischen Altersgenossen haben (z.B. im Rahmen von Schulpartnerschaften, Freiwilligendiensten oder Berufspraktika). 5. Haben diejenigen Bezirke, die Städtepartnerschaften mit russischen Städten geschlossen haben, sich auch um den Schüleraustausch gekümmert? Wenn ja, in welchem Maße? (Bitte Anzahl der jeweiligen Projekte in den o.g. Zeiträumen angeben.) Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Drei Berliner Bezirke unterhalten Städtepartnerschaften mit Russland. Lichtenberg unterhält mit Kaliningrad eine Partnerschaft. In den letzten Jahren gab es in diesem Rahmen jedoch keinen Schüleraustausch. In Mitte besteht eine Partnerschaft mit der Zentralpräfektur in Moskau, bei der allerdings ebenfalls kein Schüleraustausch stattfand. Der Bezirk Neukölln unterhält eine russische Städtepartnerschaft mit Puschkin-Pawlowsk. Allerdings haben keine Schüleraustauschprogramme im Rahmen der Städtepartnerschaft stattgefunden . Grundsätzlich obliegt es den Schulen, in Eigenverantwortung Schulpartnerschaften einzugehen und entsprechende Schüleraustausche zu organisieren. 6. Wird der Senat den Schüleraustausch mit Russland in Zukunft fördern? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Der Senat hat und wird auch in Zukunft weiterhin den Schüleraustausch im Rahmen von Schulpartnerschaften fördern. Eine Änderung der Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule (AV Veranstaltungen) ist diesbezüglich nicht geplant. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Zuschüsse für u. a. Schüleraustausche mit Russland. Berücksichtigt werden nur Schülerinnen und Schüler, die dafür keine Leistungen aufgrund von Bildung und Teilhabe-Ansprüchen (BuT) erhalten. Der Zuschuss für Berliner Schüler beträgt 50,00 - - 4 Euro. Gastschülerinnen und Gastschüler erhalten für ihren Aufenthalt in Berlin Zuschüsse zu den Programmkosten in Höhe von 30,00 Euro. In Fällen, in denen die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen oder Schüler die Kosten nicht vollständig aufbringen können, ohne dass ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht , kann die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf Antrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel einen höheren Zuschuss gewähren. Berlin, den 06. November 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12499 S18-12499