Drucksache 18 / 12 502 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 16. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2017) zum Thema: Illegaler Zigarettenhandel in Berlin Jahr 2016 (III) – Nachfrage zu den Drucksachen 18/11521 und 18/11328 und Antwort vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12502 vom 16. Oktober 2017 über Illegaler Zigarettenhandel in Berlin Jahr 2016 (III) – Nachfrage zu den Drucksachen 18/11521 und 18/11328 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im Zuge der Neustruktur des Landeskriminalamtes Berlin wurde die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Zigaretten mit dem Zoll von einem Dezernat auf ein Kommissariat reduziert und die strategische Federführung zum Zollfahndungsamt Berlin verlagert. Damit einhergehend wurde die umfangreiche Datenerfassung und –auswertung des LKA 43 (alt), auf deren Datenbestand die Beantwortung früherer Schriftlicher Anfragen beruhte, eingestellt. Ferner ist darauf zu verweisen, dass in der Vereinbarung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin über die Fortführung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Zigaretten (GE Zig) festgelegt wurde, dass die Bearbeitung sämtlicher externer Anfragen zum Phänomenbereich des illegalen Zigarettenhandels im Raum Berlin federführend bei den (jeweils) zuständigen Stellen der dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordneten Zollverwaltung liegt. 1. Wurden Ermittlungsverfahren gegen die festgestellten Verkäufer eingeleitet? Wenn ja, wegen welcher Delikte und mit welchem Ergebnis/Abschluss (bitte getrennt nach Bezirken darstellen)? Zu 1.: Entsprechende Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei werden nach den einschlägigen Vorschriften der Abgabenordnung (AO) je nach Fallgestaltung eingeleitet, §§ 369 ff AO. Die Einleitung erfolgt verpflichtend aufgrund des Legalitätsprinzips. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. je nach Verfahrensstand das Gericht über das weitere Verfahren. Seite 2 von 3 Bei der GEZig liegen belastbare Zahlen zu Verfahrensausgängen für das Jahr 2016 nicht vor. Teilweise sind die im Jahr 2016 eingeleiteten Strukturverfahren auch noch nicht abgeschlossen. Eine nach Bezirken getrennten statistischen Erfassungen der Verfahrensausgänge erfolgt nicht. 2. Wie erklärt sich der Senat etwaige Abweichungen der Vorgangszahlen in den einzelnen Bezirken? Zu 2.: Ob sich Abweichungen ergeben, kann aufgrund fehlender statistischer Erfassungen nicht beurteilt werden. 3. Gibt es Orte/Bezirke in der Stadt Berlin, an denen scheinbar nicht gegen den illegalen Zigarettenhandel vorgegangen wird und wenn ja, warum nicht? Zu 3.: Nein. 4. Welche Maßnahmen werden seitens der Polizei unternommen, um den illegalen Zigarettenhandel zu unterbinden? Zu 4.: Unabhängig von der bestehenden Zuständigkeit für die Bekämpfung des Handels mit unversteuerten bzw. unverzollten Zigaretten kontrolliert die Polizei Berlin regelmäßig bekannte Orte des offenen Straßenhandels und leitet bei diesen Kontrollen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Abgabenordnung gegen die festgestellten Händler ein. Darüber hinaus bildet das Landeskriminalamt Berlin mit dem Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg die GE Zig, um die mittleren und gehobenen (organisierten) Handelsstrukturen zu bekämpfen. Neben der Strafverfolgung ist auch die Präventionsarbeit ein wesentlicher Bestandteil der Bekämpfung des illegalen Zigarettenhandels. Hierbei wird auf den kriminellen Hintergrund und die organisierten Strukturen des Handels mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten hingewiesen. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf die zusätzliche Gesundheitsschädlichkeit der nicht für den EU- Markt hergestellten Zigaretten gelegt, da sie nicht den strengen EU-Bestimmungen und staatlichen Kontrollen hinsichtlich der Inhalts-/Schadstoffe unterliegen. 5. Wie hoch, berechnet anhand der beschlagnahmten Zigaretten, war der Steuerausfall im Jahr 2016 (bitte nach der Gesamtzahl für Berlin sowie der Berliner Polizei/GE Zig und dem Hauptzollamt Berlin gesondert darstellen)? Zu 5.: Grundsätzlich wird der Tatumfang in den beim Zollfahndungsdienst geführten Verfahren mit mindestens 15,6 Cent/Zigarette berechnet. Dabei bezieht sich diese Berechnung ausschließlich auf die Verbrauchsteuer (ggf. anfallende Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht berücksichtigt) und dient nur der Ermittlung des Tatumfangs. Die Steuerfestsetzung erfolgt durch das zuständige Hauptzollamt. Für die im Jahr 2016 abgeschlossenen Verfahren des Zollfahndungsamtes Berlin- Brandenburg wurden rund 724 Tausend Euro festgesetzt. 6. Was wird den Bürgern Berlins empfohlen, wenn Sie auf illegale Zigarettenhändler treffen? Seite 3 von 3 Zu 6.: Durch langjährige Öffentlichkeitsarbeit ist den Berliner Bürgerinnen und Bürgern das Ausmaß des illegalen Zigarettenhandels bekannt. Zoll und Polizei Berlin empfehlen den Bürgerinnen und Bürgern, keine unversteuerten bzw. unverzollten Zigaretten zu kaufen. Der Kauf unversteuerter bzw. unverzollter Zigaretten stellt ggf. eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat dar und unterstützt letztlich die Organisierte Kriminalität. Die Berliner Bürgerinnen und Bürger sollen bei Zoll oder Polizei entsprechende Anzeigen erstatten. 7. In wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahren gegen die Käufer eingeleitet und mit welchem Ergebnis (bitte gesondert nach Bezirken darstellen)? Zu 7.: Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg und die dort ansässige GEZig führen Strukturverfahren im Bereich der Verbrauchsteuerkriminalität, um die Zulieferung der illegalen Zigaretten auf den Markt in Berlin zu unterbinden. Durch entsprechende Ermittlungen ist die Organisation der Gruppierung zu identifizieren und zu zerschlagen. Aufgrund der erforderlichen Gesamtbetrachtung der Strukturverfahren werden keine statistischen Trennungen zwischen Lieferanten, Händlern und Käufern und/oder anderen Beteiligten – auch nicht nach Bezirken - durchgeführt. 8. Welche Strafe droht einem Käufer von illegalen Zigaretten? Zu 8.: Bis zum Inkrafttreten des neuen § 32 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) wurden Verwarngelder, Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie ggf. Strafverfahren eingeleitet. Mit Inkrafttreten des neuen § 32 ZollVG erstellt die Kontrolleinheit bei Aufgriff eine Kontrollmitteilung und übersendet diese an das Hauptzollamt, welches den Steuerbescheid erstellt. Die Beschuldigten erhalten binnen weniger Wochen den Steuerbescheid über die hinterzogene Tabaksteuerschuld sowie die Berechnung über einen Zuschlag (in Höhe der Tabaksteuerschuld). Dieses Verfahren wird bis zu einer Menge von etwa 1.400 Stück Zigaretten (Wertgrenze von 250 € gemäß § 32 ZollVG) angewandt. Ab 1.400 Stück Zigaretten wird ein Strafverfahren eingeleitet. Berlin, den 27. Oktober 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12502 S18-12502