Drucksache 18 / 12 507 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 16. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2017) zum Thema: Tiefbaubrunnen von Coca Cola in Hohenschönhausen und Antwort vom 30. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12507 vom 16. Oktober 2017 über Tiefbaubrunnen von Coca Cola in Hohenschönhausen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit führt die Abschaltung und Nichtnutzung des Tiefbaubrunnens durch Coca Cola in Hohenschönhausen zum Grundwasseranstieg bzw. welche Konsequenzen kann es darüber hinaus für die Region geben? Antwort zu 1: Bereits zum 01.07.2016 wurde die Produktion und auch die Förderung von Grundwasser aus den drei Tiefbrunnen an dem Standort Berlin-Hohenschönhausen gemäß Information der Fa. Coca Cola Erfrischungsgetränke GmbH eingestellt. Das Grundwasser wurde in einer Tiefe von über 80 m unter Geländeoberkante aus einem sehr tief gelegenen, durch bindige Deckschichten geschützten Grundwasserleiter entnommen. Relevante Auswirkungen auf die oberflächennah vorhandene Vegetation oder Bebauung sind daher nicht gegeben. Frage 2: Welche ökonomischen und ökologischen Beeinträchtigungen drohen durch die Abschaltung? Antwort zu 2: Durch die Aufgabe der Grundwasserförderung an diesem Standort sind keine ökologischen Beeinträchtigungen zu erwarten. In ökonomischer Hinsicht ergibt sich, dass kein weiteres Grundwasserentnahmeentgelt vom Land Berlin erhoben wird. 2 Frage 3: Gibt es Pläne für die weitere Nutzung des Tiefbaubrunnens beziehungsweise welche Nachnutzungen stehen zur Verfügung? Antwort zu 3: Aufgrund der Mitteilung der Fa. Coca Cola Erfrischungsgetränke GmbH, dass die drei Tiefbrunnen nicht mehr benötigt werden, wurde mit Schreiben vom 17.07.2017 der Rückbau dieser Tiefbrunnen angeordnet. Frage 4: Gibt es die Möglichkeit, das Wasser aus der Brunnenförderung zum Wässern des Gehrensees zu nutzen und somit eine weitere Versumpfung zu vermeiden? Antwort zu 4: Es gilt eine bestandskräftige Rückbauanordnung für die drei Tiefbrunnen, deren Förderung bereits eingestellt wurde (s. Antwort zu 1 und 3). Inwiefern diese angefragte Möglichkeit grundsätzlich umgesetzt werden könnte, müsste unabhängig von der verwaltungsrechtlichen Prüfung das für den Gehrensee zuständige Bezirksamt mit dem Bescheidinhaber der Rückbauanordnung klären. Berlin, den 30.10.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12507 S18-12507