Drucksache 18 / 12 512 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Michael Dietmann (CDU) vom 16. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2017) zum Thema: Unzugänglicher Nordgraben und Fortdauer der Arbeiten über das geplante Bauzeitende hinaus (II) und Antwort vom 30. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Michael Dietmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 512 vom 16. Oktober 2017 über Unzugänglicher Nordgraben und Fortdauer der Arbeiten über das geplante Bauzeitende hinaus (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Was sind nunmehr die neuen Gründe dafür, dass das Ende der Baumaßnahmen am Nordgraben entgegen der Antwort in der Drucksache 18/10744 nicht am 30.04.2017 erfolgte sondern diese andauern und der optische Eindruck der Baustelle vermuten lässt, dass dies auch über den Jahreswechsel hinaus so sein wird? Antwort zu 1: Die Beantwortung in der Drucksache 18/10744 erfolgte auf Basis des damaligen Kenntnisstandes. Tatsächlich ist die Fertigstellung weiter und zunehmend verzögert. Nach derzeitiger Bewertung ist davon auszugehen, dass die Arbeiten am Graben und auf dem Weg im Dezember 2017 weitgehend abgeschlossen sind und der Weg wieder öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Frage 2: Gibt es weiterhin die 14tätgigen Baubesprechungen mit Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und was ist denen zur weiteren Verzögerung der Baumaßnahme um ein halbes Jahr aufgefallen; was sagen dazu die entsprechenden Protokolle aus? Antwort zu 2: Die Baubesprechungen finden grundsätzlich 2-wöchentlich statt. Maßgeblich für die Verzögerung ist nach Bewertung der Bauleitung der unzureichende Personaleinsatz durch den Bauunternehmer. Hinzu kommen witterungsbedingte Störungen und Hochwässer. 2 Von den insgesamt 15 Baubesprechungsprotokollen seit dem 25.04.2017 weisen sechs Protokolle auf Erschwernisse durch Starkregen und Hochwasser bzw. daraus folgende Böschungsrutschungen hin und vier Protokolle auf die mangelhafte Ausstattung der Baustelle mit Arbeitskräften. Die Auseinandersetzung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über den aus Sicht des Auftraggebers unzureichenden Arbeitskräfteeinsatz wurde weitgehend auf separaten Schriftwechsel verlegt. Frage 3: Ist dabei aufgefallen, dass die Antwort zu Frage 3 hinsichtlich einer Baustellenpause nur zwischen Weihnachten und Neujahr angesichts der z. B. im Januar bis Mitte Februar 2017 durchgehend an der Reinickendorfer Wetterstation dokumentierten Minusgrade (tägliche Tiefsttemperatur mit Ausnahme von 3 Tagen) gerade bei Wasserbauarbeiten nicht sehr überzeugend klingt? Antwort zu 3: Nein. Auf die Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 18/10744 vom 16.März 2017 zum Baustillstand seit Spätsommer 2016 wurde geantwortet: „Baustillstand, zumal seit Spätsommer 2016, herrscht jedoch nicht mit Ausnahme der Zeit zwischen Weihnachten 2016 und dem Jahresbeginn 2017.“ Diese Antwort ist nach wie vor korrekt, zumal es im Winter 2016/2017 keine witterungs- (tmperatur)bedingten Stillstandszeiten gab. Frage 4: Weist das Bautagebuch auch weiterhin tägliche Aktivitäten aus und wie ist es dann zu erklären, dass die dort stehenden Bagger nach etlichen beobachteten Arbeitstagen exakt in der gleichen Position stehen wie zu Beginn des Tages und Arbeiter nicht gesehen wurden? Antwort zu 4: Das Bautagebuch (Bautagesberichte) weist tägliche Aktivitäten aus, soweit die Arbeiten nicht unterbrochen waren. Danach waren in folgenden Zeiträumen witterungsbedingt keine Tätigkeiten möglich : 29.06.–04.07.17– Grund: Starkregen und Hochwasser 05.07.–21.07.17– Grund: Bergung und Reparatur der beschädigten Geräte, kein Baufortschritt 24.07. – 11.08.17 – Grund: Hochwasser 05.10. – 10.10.17 – Grund: Hochwasser Frage 5: Welche geplanten bzw. vertraglich fixierten Kosten liegen der Maßnahme zugrunde, welcher Betrag wurde bereits abgerechnet und welche wesentlichen Positionen des Auftrags sind noch nicht abgerechnet worden? Antwort zu 5: Gesamtkosten gemäß geprüfter Bauplanungsunterlage: 3.654.000 EUR Ist Kosten gesamt (abgerechnet): 2.328.690 EUR 3 Wesentliche Positionen des Auftrags, die noch nicht abgerechnet wurden (in Klammern wird der noch ausstehende, gerundete Wertanteil angegeben): Spundwandholm (30 %), Einbau der Drainage (30 %). Einbau Rasengittersteine (50 %), Herstellung Treppenanlagen (50 %), Böschungsarbeiten, Sohlsicherung und Nacharbeiten (20 %) Frage 6: Welches Gesamtentgelt ist für die externe Bauüberwachung vertraglich fixiert worden und was ist deren Anteil an der Verzögerung der Fertigstellung? Antwort zu 6: Die Auftragshöhe der externen Bauoberleitung / Bauüberwachung beträgt 114.599,37 €. Gegenüber der Bauoberleitung/Bauüberwachung wurden vom Auftraggeber keine Ansprüche hinsichtlich der verzögerten Fertigstellung geltend gemacht. Frage 7: Sind bereits zusätzliche Forderungen bzw. Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Auftragssumme angemeldet oder schon akzeptiert worden; ggf. in welcher Höhe und wofür? Antwort zu 7: Ja, zusätzliche Vergütung wurde bereits von den Auftragnehmern gefordert und beauftragt. Gegenstand der Nachtragsleistung/-vergütung sind maßgeblich: Bauleistung: Mehrmenge Spundbohlen nach Ausführungsstatik, erhöhter Entsorgungsaufwand von Boden, ergänzende Setzungs- und Schwingungsmessungen an drei Brücken, Modifizierung der Drainage zu unterhaltungsärmerer Bauweise 191.944,23 EUR Bauüberwachung/Bauoberleitung: Bauzeitverlängerung (wird vom Bau-Auftragnehmer nach Zuordnung der Verzugszeiten zurückgefordert) 14.615,58 EUR Frage 8: Da Bauzäune und Baumaschinen durchaus auf Mietbasis oder mit einem kalkulatorischen Ansatz abgerechnet werden: Welche Mehrkosten werden für den Einsatz beider Elemente für zusätzlich mindestens 1 Jahr geltend gemacht? Antwort zu 8: Bauzäune und Baumaschinen werden im Zusammenhang mit leistungsbezogenen Einzelpositionen (z.B. Baustelleneinrichtung vorhalten) vergütet. Bauzäune und Baumaschinen werden also nicht gesondert ausgewiesen, so dass Mehrkosten für ein Jahr nicht benannt werden können. Im Übrigen hat der Bauunternehmer keinen Anspruch auf Vergütung von Mehrleistungen, die durch von ihm zu vertretende Verzögerungen entstanden sind. 4 Frage 9: Warum wurde keine Konventionalstrafe vereinbart? Antwort zu 9: Gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A § 9a (2016) gilt: „Vertragsstrafen für die Überschreitung von Vertragsfristen sind nur zu vereinbaren, wenn die Überschreitung erhebliche Nachteile verursachen kann. Die Strafe ist in angemessenen Grenzen zu halten.“ Die Voraussetzung der VOB/A §9a fehlt im vorliegenden Fall. Frage 10: Welches ist der neue Fertigstellungstermin? Antwort zu 10: Vertraglicher Fertigstellungstermin (Ausführungsfrist) gemäß Beauftragung war der 31.12.2016. Fristverlängerungen werden gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) berechnet und sind Gegenstand der laufenden Verhandlung zur Zuordnung der entstanden Verzüge in den jeweiligen Verantwortungsbereich. Zu dem erwarteten praktischen Abschluss der Arbeiten siehe Antwort zur Frage 1. Berlin, den 30.10.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12512 S18-12512