Drucksache 18 / 12 514 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 18. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2017) zum Thema: Gewerbesteuerbelastung der Vivantes MVZ und Antwort vom 01. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AFD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12514 vom 18. Oktober 2017 über Gewerbesteuerbelastung der Vivantes MVZ ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann. Um die Fragen dennoch beantworten zu können, wurde die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH um Stellungnahme gebeten. Die vorliegende Stellungnahme ist in die Beantwortung eingeflossen. Vorbemerkung: In der ambulanten Versorgung tätige Ärzte sind in der Regel freiberuflich tätig. Deren Gewinne unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Umsätze/Gewinne angestellter Ärzte in der ambulanten Patientenversorgung sind hingegen bis auf wenige, enge Ausnahmen gewerbesteuerpflichtig. Ausnahme von der Gewerbesteuerpflicht bestehen für einzelne Ärzte, wenn sie ortsgleich mit dem Arbeitgeber tätig sind und dauerhaft von diesem überwacht werden. Dies setzt die Fachgleichheit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH unterhält laut Eigendarstellung im Internet in Berlin an 12 Standorten medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit etwa 90 angestellten Ärzten. Ich frage den Senat: 1. Wie hoch war das jährliche Gewerbesteueraufkommen der sich im Eigentum der Vivantes-Gruppe befindlichen MVZs in den Jahren 2014, 2015 und 2016? Insoweit der steuerliche Abschluß für das Jahr 2016 noch nicht vorliegt, wird um Mitteilung der für dieses Jahr entsprechend geleisteten Vorauszahlungsbeträge gebeten . Sofern die MVZs getrennt besteuert werden, wird um Auflistung nach einzelnen Standorten gebeten. Zu 1.: Bei der Vivantes-MVZ GmbH wurden für die Erhebungszeiträume 2014, 2015 und 2016 keine Gewerbesteuerbeträge festgesetzt. Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer waren für diese Zeiträume ebenfalls nicht zu entrichten. - 2 - 2 2. In welcher Höhe wurden für das laufende Jahr 2017 bis heute Vorauszahlungen für Gewerbesteuer seitens der MVZs geleistet? Zu 2.: Bei der Vivantes-MVZ GmbH wurden für den Erhebungszeitraum 2017 keine Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer festgesetzt. 3. Insoweit im abgefragten Zeitraum bzw. in einzelnen Jahren dieses Zeitraumes überhaupt keine Gewerbesteuer durch die sich im Eigentum der Vivantes-Gruppe befindlichen MVZs abgeführt wurde, wird um entsprechende Erläuterung bzw. Begründung gebeten. Zu 3.: Aufgrund der Organschaftsstellung der Vivantes-MVZ GmbH zur Vivantes-Netzwerk für Gesundheit GmbH entstanden in den genannten Zeiträumen keine Gewerbesteuerfestsetzungen gegen die Vivantes-MVZ GmbH. Berlin, den 01. November 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12514 S18-12514