Drucksache 18 / 12 516 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dieter Neuendorf (AfD) vom 18. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2017) zum Thema: Baustellen-Chaos im Norden Berlins? und Antwort vom 02. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Dieter Neuendorf (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12516 vom 18. Oktober 2017 über Baustellen-Chaos im Norden Berlins Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage (Fragen 2 bis 21) betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin um Mitwirkung gebeten. Soweit dort in eigener Verantwortung eine Stellungnahme erstellt und dem Senat übermittelt wurde, wird sie nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. Frage 1: Welche Arbeiten werden im, am bzw. um den Waldsee in Reinickendorf durchgeführt? Antwort zu 1: Im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird der Waldsee mit dem Ziel entschlammt, den Freiwasserkörper wiederherzustellen, Schadstoffe im See zu reduzieren und die Erholung des Wasserkörpers zu initiieren. Dazu wird Sediment bis zu einer Tiefe von rund vier Metern mittels Saugspülbagger entnommen, an Land entwässert und behandelt sowie anschließend ordnungsgemäß entsorgt. Frage 2: Welche Straßenbaustellen im Norden Berlins befinden sich im Abschnitt Hauptstraße, Berliner Straße, Karl- Liebknecht-Straße, Zabelkrüger Damm und nach Osten abgegrenzt bis Lübars? 2 Antwort zu 2: Hauptstraße Zuständigkeit der Gemeinde Glienicke (Land Brandenburg) Berliner Straße Baumaßnahmen des Bezirksamtes Reinickendorf Umbau Knotenpunkt Berliner Straße / Hermsdorfer Damm Umbau Knotenpunkt Berliner Straße / Veltheimstraße / Burgfrauenstraße K.-Liebknecht-Straße Zuständigkeit der Gemeinde Glienicke (Land Brandenburg) Zabel-Krüger-Damm keine Straßenbaustelle Frage 3: Seit wann gibt es diese? Frage 4: Wann war jeweils der Baubeginn? Antwort zu 3-4: Berliner Straße/Hermsdorfer Damm seit Oktober 2017 Berliner Straße / Veltheimstraße / Burgfrauenstraße seit Oktober 2017 Frage 5: Wurde die besagte Maßnahme nach § 24 Abs. 1 LHO oder nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt? Antwort zu 5: Die Maßnahmen wurden nach § 24 Abs. 1 LHO veranschlagt. Zitat aus Schriftlicher Anfrage: „Zwischen Hermsdorfer Damm Ecke Berliner Straße Schildower Straße gibt es eine Straßenbaustelle.“ Frage 6: Seit wann gibt es diese? Frage 7: Wann war Baubeginn? Antwort zu 6-7: Es gibt seit April 2017 eine Straßenbaustelle im Hermsdorfer Damm zwischen Berliner Straße und Marthastraße. 3 Frage 8: Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Bautätigkeit vorgesehen? Antwort zu 8: Es erfolgt eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn einschließlich der barrierefreien Gestaltung der Knotenpunkte und der Bushaltestelle sowie die Verbesserung der Querungsbeziehungen. Durch die Berliner Wasserbetriebe werden der Regenwasserkanal erweitert, zusätzliche Regenabläufe gesetzt und die Trinkwasserleitung punktuell instandgesetzt. Frage 9: Was ist das Ziel der Baumaßnahme? Antwort zu 9: Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung einer der heutigen Verkehrsbelastung entsprechenden Fahrbahn durch Einbau eines regelkonformen Konstruktionsaufbaus gemäß der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (Ausgabe 2012), den Schutz der Anlieger vor Lärm und Erschütterungen sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Frage 10: Welche Mängel wurden von wem vorab festgestellt? Antwort zu 10: Das Kleinsteinpflaster der bestehenden Fahrbahn war durch Frosteinwirkungen zerstört (gespalten). Die Fahrbahn wies nach Feststellung des Straßenbaulastträgers erhebliche Versackungen aufgrund von Tragfähigkeitsmängeln der ungebundenen Tragschicht auf. Dem Straßenbaulastträger entstanden erhebliche Unterhaltungskosten durch die immer wieder notwendigen Reparaturen. Der vorhandene Konstruktionsaufbau entsprach nicht einem klassifizierten Standard. Es lagen Beschwerden von Anliegern hinsichtlich Lärm und Erschütterungen vor. Frage 11: Welche Kosten in welcher Höhe sind veranschlagt? Antwort zu 11: Die Baumaßnahme wurde mit 700.000 € veranschlagt. Frage 12: In welchem Kapitel/Titel in welchem Haushalt sind die Baumaßnahmen veranschlagt? 4 Antwort zu 12: Die Baumaßnahme ist im Haushalt des Bezirks Reinickendorf - Kapitel 3800 Titel 738 26 veranschlagt. Frage 13: Welches Amt/welcher Wahlbeamter (bzw. welcher Entscheidungsträger) ist dafür verantwortlich? Antwort zu 13: Die Baumaßnahme ist durch den Fachbereich Straßenbau des Straßen- und Grünflächenamtes der damaligen Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe des Bezirksamts Reinickendorf für die Investitionsplanung angemeldet worden. Mit Beschluss des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung zur Investitionsplanung erfolgte die Bestätigung der aufgenommenen Maßnahme. Frage 14: Welche Phasen der Bautätigkeit sind angedacht? Antwort zu 14: Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt unter Vollsperrung durchgeführt. Frage 15: Wieviele Arbeitskräfte sind im Rahmen der Auftragsvergabe bzw. vertraglich verpflichtend für den Auftragnehmer auf der Baustelle im Einsatz? Antwort zu 15: Der Arbeitskräfteeinsatz liegt in Verantwortung des Auftragnehmers. Frage 16: Wie wird geprüft bzw. sichergestellt, dass der Auftragnehmer seinen entsprechenden Pflichten nachkommt? Antwort zu 16: Die Überwachung der Baumaßnahme erfolgt durch ein Ingenieurbüro im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung und Bauoberleitung. Der Auftraggeber fungiert als Projektsteuerer. Der Arbeitsschutz wird durch den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator überwacht. Frage 17: Befindet sich der Auftragnehmer im Rahmen der zeitlichen Vorgaben der Bauplanung seitens des Bezirks? Für wann ist der Fertigstellungstermin zu erwarten? 5 Antwort zu 17: Ja, der Auftragnehmer befindet sich im vertraglich vorgegeben zeitlichen Rahmen. Im Bauvertrag ist der Fertigstellungstermin Juni 2018 festgelegt. Der voraussichtliche Fertigstellungstermin ist der November 2017. Die vorfristige Fertigstellung wird durch die Änderung der ursprünglich geplanten Verkehrsführung in eine Vollsperrung (s. Antwort zu Frage 21) ermöglicht. Zitat aus Schriftlicher Anfrage: „Der Landesrechnungshof Berlins bemängelte in seinem Jahresbericht 2017 „Erhebliche systemische Mängel bei der Veranschlagung von Baumaßnahmen in Bezirkshaushaltsplänen“.1 Insbesondere im Bezirk Reinickendorf wurden erhebliche Mängel festgestellt.2 Frage 18: Wurde die besagte Maßnahme nach § 24 Abs. 1 LHO oder nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt? Jeweils mit welcher Begründung? Antwort zu 18: Im Haushaltsplan 2014/2015, der im Jahr 2013 aufgestellt worden ist, wurde der Hermsdorfer Damm nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt, da die Bauplanungsunterlage zum Zeitpunkt der Planaufstellung nicht vorlag. Diese Ausnahmeveranschlagung kam aber nicht zum Tragen, da die Maßnahme im Rahmen der Aufstellung der Investitionsplanung 2015 bis 2019 mit der ersten Baumittelrate in das Jahr 2016 verschoben wurde. Für das Haushaltsjahr 2016 erfolgte die Regelveranschlagung nach § 24 Abs. 1 LHO, da die genehmigte Bauplanungsunterlage vom 13.12.2013 vorlag. Zitat aus Schriftlicher Anfrage: „Im Jahresbericht 2017 des LRH Berlins wurde die „Entwicklung der Veranschlagungspraxis im Bezirk Reinickendorf in den Jahren 2008 bis 2015“ wie folgt dargestellt: 1 LRH Berlin, Jahresbericht 2017, S. 121ff. 2 Ebenda, S.130ff. 6 Der Rechnungshof führt dazu aus: „Die Darstellung zeigt auf, dass in den Bezirkshaushaltsplänen 2008/2009 bis 2012/2013 des Bezirks Reinickendorf die Neubeginner durchgängig jeweils zu 100 % ohne fertiggestellte Bauplanungsunterlagen etatisiert wurden. Im Haushaltsplan 2014/2015 sind es demgegenüber lediglich nur noch 12 % der Baumaßnahmen (14 % des Ausgabevolumens), die ohne die vorgeschriebene Planungsreife veranschlagt wurden.“3 “ Frage 19: Warum wurden vor dem HH-Plan des Bezirks Reinickendorf 2014/2015 Hundertprozent der Baumaßnahmen „ohne die vorgeschriebene Planungsreife veranschlagt“? Antwort zu 19: Der Bezirk Reinickendorf hat vor dem Haushaltsplan 2014/2015, wie auch andere Bezirke, von der Ausnahmeregelung des § 24 Abs. 3 LHO zur Veranschlagung von Baumaßnahmen aus ablauforganisatorischen Gründen Gebrauch gemacht. Dies bestätigt der Bericht des Rechnungshofs. Mit der Aufstellung des Haushaltes 2014/2015 wurde die Veranschlagung von Baumaßnahmen wieder strikt auf die Vorgaben der LHO ausgerichtet. Im Rechnungshofbericht wird dieses auch dem Bezirk in der Textziffer 237 attestiert. Frage 20: Wie war bzw. ist das Verhältnis und die Höhe 2016/2017? Und was ist für 2018/2019 geplant? 3 Ebenda, S.131. 7 Antwort zu 20: Seit dem Haushaltsplan 2016/2017 liegt die Veranschlagung der Baumaßnahmen im Tiefbaubereich ohne Planungsreife bei 0 %. Frage 21: Hat hinsichtlich der Verlegung des Verkehrs und der Gewährleistung eines angemessenen Verkehrsflusses im Sinne der Verkehrslenkung eine Berücksichtigung der verantwortlichen Behörde im Rahmen der Planung stattgefunden? Wenn ja, in welche Überlegungen und Maßnahmen wurde es eingebettet? Antwort zu 21: Die Planung und Vorbereitung der Ausführung der Baumaßnahme erfolgte in enger Abstimmung mit der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde (SVB), der Verkehrslenkung Berlin (VLB), der Polizei, den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), den Anliegern und dem Auftragnehmer. Im Ergebnis wurde die Baumaßnahme unter Vollsperrung durchgeführt und damit eine Verkürzung der Bauzeit erreicht. Berlin, den 02.11.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12516 S18-12516