Drucksache 18 / 12 518 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kristian Ronneburg und Marion Platta (LINKE) vom 18. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Oktober 2017) zum Thema: Fallen Fahrradstellplätze durch „nextbike“ weg? und Antwort vom 26. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg und Frau Abgeordnete Marion Platta (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 518 vom 18. Oktober 2017 über Fallen Fahrradstellplätze durch "nextbike" weg? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, ob bzw. dass Fahrradstellplätze durch neue Stationen von „nextbike“ weggefallen sind, z.B. vor dem Rathaus Lichtenberg? Wenn ja, an welchen konkreten Standorten wurden wie viele Fahrradstellplätze durch „nextbike“ ersetzt? Frage 2: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten diese Maßnahmen und wurden dabei auch die jeweiligen Bezirke einbezogen? Frage 3: Wie bewertet der Senat diese Maßnahmen und welche Vorkehrungen werden seitens des Senats getroffen, damit sich in der Summe kein Rückgang von Fahrradstellplätzen ergibt? Wurden in gleicher Zahl Fahrradstellplätze an anderen Orten in räumlicher Nähe geschaffen oder ist dies geplant? Antwort zu 1 - 4: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet. Es liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass durch die Errichtung von Leihfahrradstationen des Öffentlichen Fahrradverleihsystems Berlin Fahrradstellplätze entfallen sind. Dies ist nach Prüfung durch den zuständigen Bezirk auch nicht am Rathaus Lichtenberg der Fall. Die Beantragung von Stationsflächen erfolgt durch den Betreiber des Öffentlichen Fahrradverleihsystems Berlin, welcher nach eigenen Angaben keine Flächen beantragt, auf denen bisher Fahrradabstellanlagen montiert sind. 2 Die Genehmigung von Standorten erfolgt als Sondernutzungserlaubnis direkt und ausschließlich über die jeweils zuständigen Bezirksämter. Die Angebote stehen daher nicht in Konkurrenz, sondern ergänzen sich. Frage 5: Welche Mittel stehen den Bezirken für die Schaffung zusätzlicher Fahrradstellplätze zur Verfügung? Antwort zu 5: Bisher haben die Bezirksämter Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum überwiegend mit Eigenmitteln finanziert. Seit Mitte dieses Jahres können die Bezirksämter zur Finanzierung von Fahrradabstellanlagen ihren Bedarf zusätzlich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz anmelden, soweit keine andere Finanzierungsmöglichkeit besteht. Die Finanzierung erfolgt dann aus Mitteln der von SenUVK verwalteten Haushaltstitel im Rahmen des Radverkehrsinfrastrukturprogrammes des Senats. Berlin, den 26.10.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12518 S18-12518