Drucksache 18 / 12 521 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD) vom 16. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Oktober 2017) zum Thema: Gendermainstreaming in der Stadtentwicklung und Antwort vom 01. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Jeannette Aurich (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12521 vom 16.10.17 über Gendermainstreaming in der Stadtentwicklung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage zu 1: In der Broschüre der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: "GM in der Stadtentwicklung", werden u.a. konsequentes geschlechterdifferenziertes Datenmanagement, geschlechterdifferenzierte Bestandsaufnahmen des Standortes sowie raumstrukturelle Gleichstellungsdefizite benannt. An welchen Punkten bestehen derzeit im Wohnungsbau tatsächlich wahrnehmbare, lebensweltliche, genderspezifische Benachteiligungen von Personen oder Gruppen? Frage zu 2: Was unterscheidet eine gendergerechte Innenhofgestaltung (Best Practice-Beispiele der Senatsverwaltung) von einer herkömmlichen? Frage zu 3: Worin liegen die Unterschiede zwischen einer gendergerechten Wohnung zu einer herkömmlichen und damit nicht gendergerechten? Frage zu 4: Worin unterscheidet sich Frauengerechtes Wohnen von Männergerechtem Wohnen? Frage zu 5: Wie sollen die Daten für eine Geschlechterdifferenzierte Bestandsaufnahme des Standortes (in der Stadtentwicklung) erhoben werden? Frage zu 6: Wer erhebt diese und über welche Qualifikationen verfügt dieser Personenkreis? Frage zu 7: Wie sollen die Daten für ein konsequentes, geschlechterdifferenziertes Datenmanagement (in der Stadtentwicklung) erhoben werden? Frage zu 8: Was sind Genderexpertisen? 2 Frage zu 9: Wer stellt diese "Genderexpertisen in der Stadtentwicklung" aus? Frage zu 10: Welche Qualifikation ist für die Erstellung einer "Genderexpertise" notwendig? Antwort zu den Fragen 1. – 10. Das Konzept des „Gendermainstreaming“ hat die Aufmerksamkeit auf unterschiedliche raumbezogene Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sowie von Frauen und Männern gelenkt. Weil dabei als Erfolgskriterium entscheidend ist, dass orts- und nutzungspezifische Lösungen entwickelt werden, lässt sich nicht verallgemeinern, was ein gendergerechter Hof oder eine gendergerechte Wohnung ist. Es gibt aber methodische Ansätze, die in der Praxis erprobt und an Hochschulen heute auch gelehrt werden, die es erleichtern, gender- und andere lebensweltlich relevante Aspekte bei der Planung von Freiräumen und Gebäuden zu berücksichtigen und dadurch Planungsergebnisse zu erzielen, die für eine größere Akzeptanz und damit auch für eine intensivere und freudigere Nutzung sorgen. Ein besonders naheliegender Ansatz ist es, diejenigen bei der Planung aktiv zu beteiligen, die zu gestaltenden Raum später auch nutzen werden. Vorbereitend, organisierend und begleitend empfiehlt es sich, Gremien wie den Berliner Frauenbeirat, oder Expertinnen und Experten einzubeziehen, die besondere Erfahrung mit dem Sammeln und Verwerten nutzungsspezifischer Informationen und der Einbeziehung von relevanten Nutzerinnen und Nutzer haben und es darüber hinaus verstehen, daraus besondere Gestaltungslösungen zu entwickeln. Berlin, den 01.11.17 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12521 S18-12521