Drucksache 18 / 12 526 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 19. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Oktober 2017) zum Thema: Gefährdung der Kreuzkrötenbestände auf dem Rangierbahnhof Pankow aufgrund der Nutzungsüberlassung an einen Zirkus und Antwort vom 02. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12526 vom 19. Oktober 2017 über Gefährdung der Kreuzkrötenbestände auf dem Rangierbahnhof Pankow aufgrund der Nutzungsüberlassung an einen Zirkus Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass einem Zirkus ein Teil des Geländes des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow an der Granitzstraße vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wurde, obwohl dort die letzte Population die nach der FFH-Richtlinie geschützte Kreuzkröte (Bufo calamita) ihren Lebensraum hat? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Wie beurteilt der Senat die Auswirkungen der Nutzung des Geländes durch den Zirkus (Veranstaltungszelt, intensive Befahrung der Flächen, Abstellen von Fahrzeugen und Hängern) auf die dortige Population der Kreuzkröte, die in Berlin vom Aussterben bedroht ist? Antwort zu 2: Der Senat geht davon aus, dass durch die genannten Handlungen Kreuzkröten zu Tode gekommen sind. Deshalb wird es zu einem Verstoß gegen das Verbot der Tötung von Exemplaren einer streng geschützten Tierart sowie gegen das Verbot der Schädigung von Ruhestätten geschützter Arten im Sinne des §44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Bundesnaturschutzgesetzes gekommen sein. Frage 3: Wurde seitens der obersten Naturschutzbehörde bei der Senatsverwaltung eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung der Fläche durch den Eigentümer oder Zirkusbetreiber erteilt? Wenn nein, welche rechtlichen Maßnahmen gedenkt der Senat zu unternehmen? 2 Antwort zu 3: Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung wurde weder beantragt noch erteilt. Da der Senat das Bezirksamt über die Sach- und Rechtslage zeitnah und ausführlich informiert hat, geht der Senat davon aus, dass weitere Verstöße nicht zu befürchten sind. Die Ahndung bereits erfolgter Verstöße gegen das Artenschutzrecht hat zuständigkeitshalber durch das Bezirksamt zu erfolgen. Frage 4: Was gedenkt der Senat zu unternehmen, um die Population der Kreuzkröte auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs zu retten? Antwort zu 4: Der Senat hat darauf hingewirkt, dass als Sofortmaßnahme ein Amphibienschutzzaun errichtet und weitere Einwanderungen in den genutzten Bereich und dadurch Tötungen weiterer Kreuzkröten verhindert wurden. Eine geplante Erweiterung der Zirkusanlagen wurde untersagt. Tötungen von Kreuzkröten sind und bleiben verboten. Ausnahmen vom Tötungsverbot werden vom Senat nicht in Aussicht gestellt. Frage 5: Wie ist zu erklären, dass ein solcher Verstoß gegen das Naturschutzrecht überhaupt eintreten konnte? Antwort zu 5: Der Senat wurde in das Verfahren, welches der Genehmigung der hier in Rede stehenden Nutzung des Geländes vorausging, nicht einbezogen. Berlin, den 2.11.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12526 S18-12526