Drucksache 18 / 12 527 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 18. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Oktober 2017) zum Thema: Werden die im § 3 Abs. 6 GDG genannten Ziele (Erhöhung der Transparenz der gesundheitlichen Aktivitäten und Optimierung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung) durch die Landesgesundheitskonferenz (LGK) erreicht? und Antwort vom 06. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12527 vom 18. Oktober 2017 über Werden die im § 3 Abs. 6 GDG genannten Ziele (Erhöhung der Transparenz der gesundheitlichen Aktivitäten und Optimierung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung) durch die Landesgesundheitskonferenz (LGK) erreicht? ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum beschäftigen sich die Akteure der Landesgesundheitskonferenz seit Jahren im Wesentlichen mit dem Thema Gesundheitsförderung und Prävention in der LGK? Zu 1.: Einen besonderen Fokus legt die LGK seit Jahren auf die Prävention und Gesundheitsförderung , da durch die Beeinflussung der gesundheitlichen Determinanten Gesundheitsgewinne für jedes Alter erzielt werden können. Außerdem wird so zum Abbau gesundheitlicher Chancenungleichheit beigetragen. Damit bildet die LGK mit ihrer Fokussierung auf die Handlungsfelder Prävention und Gesundheitsförderung eine sinnvolle Ergänzung zu weiteren Gremien wie dem gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V, welches sich mit Fragen der medizinischen und gesundheitlichen Versorgung beschäftigt, dem Landespflegeausschuss, der zu Fragen der Pflegeversicherung berät, dem 80plus-Beirat, der sich der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung hochaltriger Menschen widmet oder dem Landesbeirat für psychische Gesundheit. Durch die derzeitige Fokussierung gelingt es der LGK, der Prävention und Gesundheitsförderung in dem nach wie vor überwiegend kurativ ausgerichteten Gesundheitswesen mehr Gewicht zu verleihen und die Gesundheitsförderung und Prävention in Form gezielter , koordinierter und nachhaltiger Projekte und Maßnahmen weiterzuentwickeln. Insbesondere über die Gesundheitsforen der LGK werden aber auch andere gesundheitspolitisch relevante Fragestellungen unter dem Dach der LGK behandelt. - 2 - 2 Das Potenzial und Merkmal der LGK-Mitglieder ist, dass sie nicht allein die Akteurinnen und Akteure der Prävention und Gesundheitsförderung in Berlin umfassen, sondern über ein breites Spektrum die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für das Themenfeld widerspiegelt . 2. Warum werden für eine bessere Transparenz und Optimierung der Aktivitäten der Mitglieder der LGK keine umfassende Bestandsaufnahme ihrer Mitglieder vorgenommen und allen Akteuren im Gesundheitswesen bereitgestellt? Zu 2.: Ziel der LGK und ihrer Mitglieder ist es, u. a. Transparenz über bestehende Aktivitäten herzustellen und hierüber eine bedarfsorientierte Steuerungswirkung von Aktivitäten und Maßnahmen zu entfalten. Hierfür greift die LGK themenspezifische Fragestellungen auf und führt Bestandsaufnahmen durch. Es erfolgt eine Befragung der LGK-Mitglieder, deren Unterorganisationen und den von ihnen geförderten Einrichtungen zu ihren Aktivitäten zu ausgewählten Handlungsfeldern und Zielgruppen im Rahmen der internen, sozialraumorientierten Interventionsberichterstattung (IBE). Die Ergebnisse werden auf Landes- und Bezirksebene ausgewertet, kartografisch dargestellt, in einem umfassenden Bericht verschriftet und allen LGK-Mitgliedern und darüber hinausgehenden an der Befragung beteiligten Akteurinnen und Akteuren zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse werden damit relevanten Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens als ein Steuerungselement bereitgestellt. Zudem tauschen sich die LGK-Mitglieder über Aktivitäten, aktuelle Handlungsfelder im Rahmen ihrer Arbeit in den Gremien der LGK aus. Des Weiteren werden die LGK- Mitglieder im quartalsweise erscheinenden Newsletter der Fachstelle für Prävention und Gesundheitsförderung im Land Berlin über Aktivitäten der LGK und ihrer Mitglieder in den Handlungsfeldern der Gesundheitszieleprozesse informiert. Schließlich dienen auch die Veranstaltungen der LGK, zu denen u. a. die öffentliche LGK, öffentliche Gesundheitsforen und Fachgespräche zählen, der Bekanntmachung guter Ansätze und Maßnahmen der Mitglieder der LGK. Damit trägt die LGK zur Verbesserung der Transparenz und Optimierung der Aktivitäten der Mitglieder der LGK bei. 3. Eine Optimierung der Aktivitäten hinsichtlich der Aspekte der Bedarfsnotwendigkeit, der Zugänglichkeit und Qualitätssicherung bedarf eines verbindlichen steuernden Gremiums innerhalb der LGK. Grundlage der Steuerung muss natürlich die vorher hergestellte Bedarfsnotwendigkeit (Nachfrage) und die durch Transparenz hergestellten Aktivitäten (Angebot) der Mitglieder sein. a. Warum werden in der LGK keine epidemiologisch begründeten Bedarfsanalysen durchgeführt? b. Warum wird kein verbindliches Steuerungsgremium im obigen Sinne etabliert? Zu 3a.: Die in der LGK bearbeiteten Handlungsfelder und die für diese Handlungsfelder vereinbarten Gesundheitsziele basieren auf einer Bedarfsermittlung, zu der die Erkenntnisse, Erfahrungen und Expertise der Akteurinnen und Akteure der LGK sowie verfügbare Datenquellen , darunter u. a. Daten der Gesundheitsberichterstattung des Landes Berlins herangezogen werden. - 3 - 3 Daten der Gesundheitsberichterstattung sind außerdem wesentliche Grundlage des zum Teil bereits bestehenden und zum Teil im Aufbau befindlichen Monitorings der einzelnen Gesundheitsziele, das wiederum als Grundlage zur Anpassung und Weiterentwicklung der Berliner Gesundheitsziele genutzt wird. Zu 3b.: Die LGK hat sich seit ihrem Bestehen als freiwilliger Zusammenschluss relevanter Akteurinnen und Akteure aus dem Berliner Gesundheitswesen bewährt. Die Mitglieder erarbeiten mit hohem Engagement seit mittlerweile über 13 Jahren Gesundheitsziele für Berlin und setzen diese im Rahmen der festgelegten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie freiwilligen Selbstverpflichtung um. Als gesundheitspolitisches Steuerungsinstrument wird in der LGK die Methode der offenen Koordinierung angewendet. Diese hat sich im Hinblick auf die Aktivierung bisher ungenutzter Präventionspotenziale bei Akteurinnen und Akteuren in Berlin bewährt. 4. Vor gut einem Jahr lag eine fast unterschriftsreife Landesrahmenvereinbarung (LRV) zum Präventionsgesetz (PrävG) in Berlin vor. a. Warum liegt noch immer keine unterschriebene Landesrahmenvereinbarung (LRV) vor? b. Wie soll die Ansiedlung der LRV unter dem Dach der LGK vollzogen werden? c. Ist beabsichtigt, mit der LRV und Integration in die LGK eine größere Transparenz der Aktivitäten und eine bessere Steuerung dieser zu verankern? Zu 4a.: Dass es bislang zu keinem Abschluss der Landesrahmenvereinbarung in Berlin kam, begründet sich aus dem hohen Anspruch des Landes Berlin hinsichtlich gewünschter Datentransparenz und Verbindlichkeit bei der Abstimmung von Präventionsaktivitäten, der zu zeitintensiven Verhandlungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Sozialversicherungsträger führt. Hinzu kam der Regierungswechsel im Land Berlin am Ende des vergangenen Jahres, wodurch sich die Verhandlungen verzögert haben. Zu 4b.: Die Art und Weise der Ansiedlung des im Rahmen der LRV zu schaffenden Gremiums unter dem Dach der LGK ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und den Vertreterinnen und Vertretern der Sozialversicherungsträger. Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkretere Aussage getroffen werden. Zu 4c.: Ein hohes Maß an Transparenz der erfolgten und geplanten Aktivitäten im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung für eine gezielte Steuerung ist ein wichtiges Anliegen des Landes Berlin. Neben den im Rahmen der LGK ohnehin erfassten und bereitgestellten Informationen zu den Aktivitäten ihrer Mitglieder sollen im Rahmen der LRV darüber hinausgehende Aktivitäten über die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner veröffentlicht werden. Hierzu sollten verbindliche Festlegungen in der LRV getroffen werden. - 4 - 4 Die Gesundheitszieleprozesse der LGK sollen den orientierenden Rahmen für die Umsetzung der Aktivitäten und Maßnahmen im Rahmen des Präventionsgesetzes bilden. Vor diesem Hintergrund erfährt die LGK eine deutliche Aufwertung. Berlin, den 06. November 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12527 S18-12527