Drucksache 18 / 12 528 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 18. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Oktober 2017) zum Thema: Integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung: Keine Klarheit zum Aufbau und zur Umsetzung der Berichterstattung und Antwort vom 01. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12528 vom 18. Oktober 2017 über Integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung: Keine Klarheit zum Aufbau und zur Umsetzung der Berichterstattung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die integrierte Gesundheits- und Sozialberichterstattung wurde im Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst geregelt. Die Integration beider Systeme steht hierbei im Vordergrund. Aus der Antwort des Senats auf meine Anfrage Drs. 18/12180 geht hervor, dass der Senat plant, perspektivisch alle Daten in einem Fachressort zusammenzuführen: a) Von welcher zeitlichen Perspektive geht der Senat hierbei aus? b) In welchem Ressort sollen die Daten zusammengeführt werden? c) Warum wurde die Zuständigkeit für die Gesundheits- und Sozialberichterstattung in der neuen Legislaturperiode organisatorisch getrennt und den jeweiligen Ressorts zugeordnet – heißt Trennung für den Senat Integration? Zu 1a) und 1b): Der Senat kann die zeitliche Perspektive zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einschätzen. Wie bereits in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/12354 mitgeteilt, plant die für Soziales zuständige Senatsverwaltung nach Bewilligung entsprechender Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2018/19 eine extern zu vergebende Voruntersuchung für die Sozialberichterstattung des Sozialressorts durchzuführen. Im Ergebnis dieser Untersuchung wird zu entscheiden sein, wo und wie eine integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung ressortübergreifend verankert werden soll. 2 Zu 1c): Die Entscheidung des Senats, die Zuständigkeit für die Sozialberichterstattung mit Beginn der 18. Legislaturperiode klar von der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung zu trennen und in der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung zu verankern, ist dem Ressortprinzip geschuldet. Jede Senatsverwaltung ist verantwortlich für die ihr obliegenden Aufgaben. Dazu gehört auch die inhaltliche Ausgestaltung sowie technische Umsetzung der Sozialberichterstattung. 2. Entwickelt die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut ein eigenes Berichtssystem oder greift es ausschließlich auf vorhandene Daten zurück? Zu 2.: Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut hat ihre Arbeit im April 2017 aufgenommen und sich zunächst der inhaltlichen Ausrichtung einer gesamtstädtischen Strategie gewidmet. Die Geschäftsstelle sondiert derzeit die Datenlage in Berlin und wird nach Vorliegen der Befunde der Vorsitzenden der Landeskommission einen Vorschlag machen, wie für die Berichterstattung verfahren werden soll. 3. Welchen Umsetzungsstand hat die Senatsstrategie zur Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut? Zu 3.: Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut wurde per Senatsbeschluss im April 2017 die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut sowie eine Geschäftsstelle eingerichtet. Die Landeskommission kommt in 2017 zweimal zusammen, um sich über erste Schritte zur Ausrichtung einer gesamtstädtischen Strategie zu verständigen. Zwischen den Sitzungen tagte die Fachebene mit drei Arbeitsgruppen, in denen konkrete Ansätze und Empfehlungen für erste Maßnahmen im Rahmen einer gesamtstädtischen Strategie diskutiert und beschlossen wurden. Dieser Arbeitsprozess wird sich in 2018 fortsetzen. 4. Die Erfassung und Verarbeitung kleinräumiger Daten zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung ist unstrittig. Die Zusammenführung aller regionaler Daten und Auswertung zu statistischen Zwecken und zu Zwecken der Sozialberichterstattung im kleinräumigen Kontext intendierte meine Frage aus Drs. 18/12354. Von daher frage ich den Senat erneut: a) Welche gesetzliche Grundlage liegt der Datenverarbeitung in der Vergangenheit und Zukunft zugrunde? b) Ist diese Art der Datenverarbeitung mit der Berliner Datenschutzbeauftragten abgestimmt und hat diese der Datenverarbeitung zugestimmt? Zu 4.: Hinsichtlich der kleinräumigen Erfassung sozialstatistischer Daten im Sozialstatistischen Berichtswesen und dem Austausch mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten gibt es keinen neuen Sachstand zur vorliegenden Antwort auf die Fragen 4. a) und 4. b) in der Drs. 18/12354. Die Schriftliche Anfrage betrifft darüber hinaus auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: 3 Zu 4. a): Daten des Einwohnermelderegisters: Die Daten aus dem Einwohnermelderegister werden gemäß § 22 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 des Gesetzes über die Statistik im Land Berlin (Landesstatistikgesetz - LStatG) vom 9. Dezember 1992 (GVBl. S.365), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 30. März 2006 (GVBl. S.300), auf der Grundlage der Übermittlungsverordnung für Daten aus dem Verwaltungsvollzug an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (ÜbermittlungsVO) vom 20. Dezember 1993 (GVBl. S.661), zuletzt auf Vorlage des damaligen Innen- und Sportsenators Frank Henkel vom Senat am 20. Dezember 2011 (GVBl. S.831) geändert, verarbeitet. Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA): Es handelt sich dabei um Daten zu Arbeitslosen, Arbeitslosengeldempfängerinnen und Arbeitslosengeldempfängern nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und III, Leistungsberechtigten (Bedarfsgemeinschaften und Personen) nach SGB II und Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort. Grundlage der Datenbereitstellung durch die BA sind aus dem SGB II § 53 Abs. 5 für Statistikämter und § 53 Abs. 6 für Kommunen ableitbar. Zu 4. b): Im Rahmen einer Anhörung nach §22 Abs.3 LStatG hat der damals zuständige Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Herr Dr. Dix – in einem Schreiben vom 25.11.2011 bezüglich der „Verordnung über die Übermittlung von Daten aus dem Verwaltungsvollzug“ mitgeteilt, dass keine datenschutzrechtlichen Einwände bestehen. Berlin, den 01. November 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12528 S18-12528