Drucksache 18 / 12 533 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 19. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2017) zum Thema: Unterrichtsausfall an den Berliner Grundschulen im Schuljahr 2015/2016 und Antwort vom 07. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 533 vom 19. Oktober 2017 über Unterrichtsausfall an den Berliner Grundschulen im Schuljahr 2015/2016 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Unterrichtsstunden mussten im Schuljahr 2015/16 an jeder einzelnen öffentlichen und privaten allgemein bildenden Grundschule in Berlin vertreten werden, welchen Anteil machten diese an den Gesamtunterrichtsstunden aus, was war der jeweilige Grund für die Notwendigkeit der Vertretung und von welchen Lehrkräften mit welchen Unterrichtsfächern wurden diese Stunden vertreten? Zu 1.: Im Schuljahr 2015/2016 sind an öffentlichen Grundschulen durchschnittlich 28.400 Unterrichtsstunden pro Woche (12,1 % der zu erteilenden Wochenstunden) zur Vertretung angefallen . Die Vertretungsgründe waren hauptsächlich Krankheit und dienstliche Abwesenheiten . Vertreten wurde hauptsächlich durch die Aufhebung von Teilung / Zusammenlegung und tagaktuelle Änderung im Stundenplan. Differenzierungen nach Fächern werden nicht erhoben. Für einzelne öffentliche Schulen können Angaben zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht mit Historie aus dem Schulporträt der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie entnommen werden: https://www.bildung.berlin.de/Schulverzeichnis/. Von privaten Schulen werden keine Daten erhoben. 2. Wie viele Unterrichtsstunden mussten im Schuljahr 2015/16 an jeder einzelnen öffentlichen und privaten allgemein bildenden Grundschule in Berlin ersatzlos ausfallen, welchen Anteil machten diese an den Gesamtunterrichtsstunden aus und was war der jeweilige Grund für die Notwendigkeit des Ausfalls? Zu 2.: Im Schuljahr 2015/2016 sind an öffentlichen Grundschulen durchschnittlich 3.950 Unterrichtsstunden pro Woche (1,7 % der zu erteilenden Wochenstunden) ausgefallen. Es werden nur Gründe zum Vertretungsanfall und Vertretungsunterricht erfasst. - - 2 3. Wie oft hat jede einzelne öffentliche und private allgemein bildende Grundschule in Berlin auf Lehrkräfte aus der Vertretungsreserve zurückgegriffen, was war der jeweilige Grund und wie viele Unterrichtsstunden wurden von Lehrkräften aus der Vertretungsreserve an der jeweiligen Schule vertreten und welchen Anteil machten diese an den Gesamtunterrichtsstunden aus? Zu 3.: Gemessen an den erteilten Unterrichtswochenstunden insgesamt an öffentlichen Grundschulen wurden durchschnittlich 0,8 % durch Vertretungsreserve erteilt. Von diesem Vertretungsunterricht hatte die Vertretungsmaßnahme „Vertretungsreserve“ an den öffentlichen Grundschulen einen Anteil von 7,6 % aller Vertretungsgründe. In Wochenstunden entspricht dies durchschnittlich einem Umfang von 1.900 erteilten Unterrichtsstunden durch Vertretungsreserve. 4. Wann liegen die unter den Fragen 1-3 zu beantwortenden Erkenntnisse für das Schuljahr 2016/2017 vor? Zu 4.: Die Ergebnisse der Unterrichtsausfallstatistik für das Schuljahr 2016/2017 liegen zu Beginn des Jahres 2018 vor. 5. Was unternimmt der Senat, um den Unterrichtsausfall an Berliner Grundschulen zu reduzieren? Zu 5.: Alle Schulen werden zu Beginn des Schuljahres in der Regel mit Personal in Höhe von 100 % des anerkannten Unterrichtsbedarfs zum Zeitpunkt der Lehrkräftebedarfsfeststellung (Stichtag 01. November) ausgestattet. Das entspricht mit Bezug auf die Stundentafel einer Ausstattung von durchschnittlich 142 %. Dieser Bedarf gilt für das kommende Schuljahr . In diese 100 %-Ausstattung werden langfristig nicht verfügbare Lehrkräfte nicht einbezogen und durch zentral befristete oder unbefristete Einstellungen außerhalb der Personalkostenbudgetierung (PKB) ausgeglichen. Alle Schulen - darunter also auch alle Grundschulen - haben weiteren Handlungsspielraum erhalten, um die notwendigen Maßnahmen zur Vertretung organisieren zu können. Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 kann jede Schule Personalmittel in Höhe von drei Prozent ihres anerkannten Lehrkräftebedarfs zur eigenen Bewirtschaftung erhalten, um kurzfristig Vertretungen beschäftigen zu können. Die PKB steht jeweils bereits ab dem ersten Abwesenheitstag einer Lehrkraft zur Verfügung . Der schnellste Weg, über PKB eine Vertretung zu realisieren, ist die befristete Erhöhung der Stundenzahl von bereits an der Schule tätigen, teilzeitbeschäftigten Lehrkräften. Es gehört darüber hinaus zu den Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter, Mehrarbeit im erforderlichen Umfang anzuordnen. Minderstunden gegenüber der Sollverpflichtung und die Unterrichtsstunden, die aus schulorganisatorischen Gründen nicht gehalten werden, sollen vorrangig für Vertretungsunterricht genutzt werden. Die genannten Aspekte werden regelmäßig im Rahmen von Dienstberatungen zwischen Schulaufsichten und Schulleitungen thematisiert. Da der Hauptgrund für Unterrichtsausfall nach wie vor „Krankheit“ ist, stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auch zunehmend Aspekte des Gesundheitsmanagements in den Mittelpunkt der entsprechenden Arbeitsaktivitäten. Seit dem Jahr 2016 wurden in sechs Regionen breit angelegte Mitarbeiterbefragungen durchgeführt, die durch - - 3 entsprechende Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz begleitet werden. Der tatsächliche Unterrichtsausfall bewegt sich seit mehreren Jahren auf einem durchschnittlich konstant niedrigen Niveau. Berlin, den 07. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12533 S18-12533