Drucksache 18 / 12 535 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 16. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2017) zum Thema: Zweiter Standort für eine Tauchergruppe in Berlin III und Antwort vom 06. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12535 vom 16. Oktober 2017 über Zweiter Standort für eine Tauchergruppe in Berlin III ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft kam die Tauchergruppe des Technischen Dienstes (TD) in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in den einzelnen Berliner Bezirken jeweils zum Einsatz? (Aufstellung nach Jahren und Bezirken erbeten.)? Zu 1.: Dargestellt sind die Alarmierungen der Tauchergruppe. Ob die Tauchergruppe auch tatsächlich zum Einsatz kam, konnte nicht ermittelt werden. 2. Zu welchen Ergebnissen kamen die Einsatzkonzeptanalysen der letzten drei Jahre im Hinblick auf die zeitnahe Erreichbarkeit der südöstlichen Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick durch die Tauchergruppe des TD? (Aufstellung nach Bezirken erbeten.) Zu 2.: Der Einsatz der Tauchereinheit vom Technischen Dienst wird analog aller Einsatzmittel über die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) initial generiert. Die AAO basiert auf einem modularen Konzept, das neben drei Grundkategorien Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und Notfallrettung noch kategorieübergreifende Ergänzungs- und Erweiterungsoptionen (sog. Zusätze) bietet. Grundsätzlich werden die am schnellsten verfügbaren, geeigneten Jahr Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain- Kreuzberg Lichtenberg Marzahn- Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz- Zehlendorf Tempelhof- Schöneberg Treptow- Köpenick Gesamt 2015 11 23 6 - 26 18 2 10 24 24 3 24 171 2016 17 17 3 2 30 5 7 12 19 24 5 20 161 2017 (bis 30.06.2017) 13 9 3 2 11 4 3 7 9 9 4 8 82 Gesamt 41 49 12 4 67 27 12 29 52 57 12 52 414 Seite 2 von 3 Einsatzmittel vorgeschlagen. Die Tauchereinheit wird zu folgenden Stichwortzusätzen alarmiert: - Person in Wasser - Wasser (Havarien diverser Art) - ABC- Gefahr (atomare, biologische und chemische Gefahrenabwehr) - Langzeitatemschutz (Einsätze in unterirdischen Verkehrsanlagen) Auf Grund dieses Einsatzspektrums und der Synergieeffekte erfolgt die Stationierung am Hauptstandort. Daraus resultieren teilweise Eingreifzeiten (Anfahrt- und Rüstzeiten) in entfernteren Bereichen, die i.d.R. nicht ausreichen, um lebensrettende Sofortmaßnahmen bei unter Wasser geratenen Personen erfolgreich durchzuführen. Dies wird durch die Verteilung von Feuerwehrbooten im Stadtgebiet sowie durch sog. Wasserrettungsanzüge (Zielausstattung aller Standorte; alle Berufsfeuerwachen und gewässernahe Freiwillige Feuerwehren sind bereits ausgestattet) weitgehend kompensiert, weil es sich in den weit überwiegenden Fällen um Einsätze an der Wasseroberfläche handelt. Über die sog. Zusatzgestellung werden die zur Einsatzstelle nächsten Standorte parallel zur Tauchereinheit disponiert, um schnellstmöglich lebensrettende Maßnahmen einleiten zu können. In der Vielzahl der Einsätze hat sich diese Herangehensweise bewährt. Für die seltenere Personenrettung unter der Wasseroberfläche bleibt das Entfernungsproblem bestehen. Auch eine Verlegung der Tauchereinheit in die Stadtmitte würde dieses Problem nicht lösen, sondern nur eine erhebliche ressourcenbindende flächige Verteilung mehrerer Standorte ohne Schwächung der Synergieeffekte am Hauptstandort. 3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Anfahrtszeiten der Tauchergruppe von Charlottenburg bis zur Einsatzstelle in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick? (Aufstellung nach Bezirken erbeten.) Zu 3.: Für die Berechnung der Anfahrtszeiten wurden Einsätze aus den Jahren 2012 bis 2017 herangezogen. 4. Wie viele Einsätze hatte die Tauchergruppe in den letzten fünf Jahren in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick? (Aufstellung nach Jahren und Bezirken erbeten.) Zu 4.: Dargestellt sind die Alarmierungen der Tauchergruppe. Ob die Tauchergruppe auch tatsächlich zum Einsatz kam, konnte nicht ermittelt werden. Durchschnitt in Minuten Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Treptow-Köpenick 29,45 33,63 34,00 Jahr Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Treptow-Köpenick 2012 4 3 33 2013 5 1 20 2014 3 3 20 2015 6 - 24 2016 3 2 20 2017 (bis 30.06.2017) 3 2 8 Gesamtergebnis 24 11 125 Seite 3 von 3 5. Betrachtet der Senat die Standortentscheidung von 1983, zum Zeitpunkt der Teilung Berlins, zur Ansiedelung der Tauchergruppe in Charlottenburg heute noch als zeitgemäß und praktikabel? Zu 5.: Die Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 1983 betraf die Bildung des Technischen Dienstes (TD) als Zusammenfassung technischer Spezialisten für besondere Einsätze. Für die Standortwahl des TD in Charlottenburg waren die verkehrstechnische und die organisatorische Anbindung zur Technikabteilung entscheidend. Aufgrund der Haushaltseinsparungen und des umzusetzenden Stellenabbaus hat sich die Berliner Feuerwehr auf einen Standort konzentriert. Faktisch machen weitere Tauchereinheiten zur Verkürzung von Eintreffzeiten Sinn. Die Standortentscheidung in Charlottenburg ist angesichts begrenzter Ressourcen jedoch als praktikabel einzustufen. 6. Welche Änderungen erwägt der Senat hinsichtlich des derzeitigen Standortes in Charlottenburg und ist eine dahingehende Evaluierung des Standortes geplant? Zu 6.: Änderungen bzgl. des Standortes der Taucher sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant. 7. Gehört zur Grundausbildung des Personals der Feuerwehr in den einzelnen Bezirken eine grundsätzliche Rettungstaucherausbildung, bzw. ist jeder Feuerwehrmann/jede Feuerwehrfrau in der Lage bei einem Unfall aufgrund ihrer Grundausbildung und Ausrüstung auch im Taucheinsatz Hilfe zu leisten? Zu 7.: Eine Rettungstaucherausbildung gehört nicht zur Grundausbildung in der Laufbahnausbildung, weil sie zu speziell ist. Daher kann, insbesondere durch den hohen Fortbildungsbedarf, diese Aufgabe nur durch Spezialkräfte nachhaltig abgesichert werden. Teil der Laufbahnausbildung der Berufsfeuerwehr ist jedoch eine Rettungsschwimmerausbildung gemäß den Leistungswerten der DLRG. Bei den Freiwilligen Feuerwehren besitzt darüber hinaus eine Vielzahl von Mitgliedern das Rettungsschwimmerabzeichen. 8. Welchen Ausgang nahm die Petition aus dem Jahr 2016, in welcher entweder die Errichtung einer zweiten Staffel von Rettungstauchern, die Bereitstellung eines Hubschraubers für die Einsatzmannschaft oder die Einbindung von anderen Hilfsorganisationen gefordert wurde? Zu 8.: Die Frage konnte hier keinem konkreten Vorgang zugeordnet werden. Es wird angeregt, die Frage an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses zu richten oder die Fragestellung gegenüber dem Senat zu konkretisieren. Berlin, den 06. November 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12535 S18-12535