Drucksache 18 / 12 536 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 12. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2017) zum Thema: Genehmigung für die Steganlage am Schäfersee und Antwort vom 02. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 536 vom 12. Oktober 2017 über Genehmigung für die Steganlage am Schäfersee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann genau wurde die wasserrechtliche Genehmigung für den Bootsanleger am Schäfersee von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erteilt und für welchen Zeitraum gilt diese? Antwort zu 1: Die Wasserbehördliche Genehmigung ist seit dem 23.04.2003 gültig. Gemäß dem 1. Nachtrag zur wasserbehördlichen Genehmigung vom 26.04.2012 verliert die Genehmigung mit Ablauf des 30.4.2022 seine Gültigkeit. Frage 2: Für welche Fläche in qm wurde die Genehmigung erteilt und wer hat auf welcher Grundlage die Entscheidung für den genauen Standort getroffen? Antwort zu 2: Der Zugang zum Gewässer über eine Rampe nimmt eine Fläche von 3,8 m² ein. Der mobile, temporäre Schwimmsteg nimmt eine Fläche von 7,2 m² ein. Der Standort für den Zugang zum Gewässer war Bestandteil des Antrags auf wasserbehördliche Genehmigung. Dieser Standort ist durch die Beteiligung anderer Fachbehörden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft worden. Es gab keine Einwände gegen den Standort. Frage 3: Welche Auflagen wurden ggf. vereinbart, um die Verkehrssicherung zu gewährleisten? 2 Antwort zu 3: Für die Standfestigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen sowie für die Verkehrssicherung ist der Genehmigungsinhaber verantwortlich. Die Anlagen sind in einem guten baulichen Zustand zu erhalten. Frage 4: Gibt es die Möglichkeit an dieser Stelle einen Rettungsring zu befestigen, um die Sicherheit der Nutzer dieser Anlage zu steigern? Antwort zu 4: Dies liegt im Zuständigkeitsbereich des Eigentümers der Anlage. Frage 5: Wurde ein Pachtvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Genehmigungsinhaber geschlossen? Wenn ja, wie hoch ist die Höhe der Pacht pro Jahr? Antwort zu 5: Es besteht ein Nutzungsvertrag mit dem Genehmigungsinhaber. Das Nutzungsentgelt beträgt 100,31 € jährlich. Frage 6: Um welche Art von Steganlage handelt es sich nach Einschätzung der Senatsverwaltung: Einen Sportbootssteg oder einen Schwimmsteg mit Schwimmponton, so wie die Pressestelle des BA Reinickendorfs im Dezember 2016 mitteilte? Antwort zu 6: Die oben genannte wasserbehördliche Genehmigung beinhaltet neben der Rampe als Zugang zum Gewässer die Nutzung eines Schwimmstegs für Boote, die durch Muskelkraft betrieben werden. Hierbei handelt es sich nicht um einen Sportbootsteg. Berlin, den 2.11.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12536 S18-12536