Drucksache 18 / 12 537 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 18. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2017) zum Thema: Keine Erreichbarkeit mehr für Mieterbeiräte? und Antwort vom 06. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12537 vom 18.10.2017 über Keine Erreichbarkeit mehr für Mieterbeiräte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen Gewobag um eine Stellungnahme gebeten zu den Aspekten, die diese betreffen. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie ist in die nachfolgenden Antworten eingeflossen. Frage 1 Was unternimmt der Senat zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den Mieterbeiräten und den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen, wie z.B. der Gewobag? Antwort zu Frage 1: Der Senat legt großen Wert auf die Partizipation von Mieterinnen und Mietern bei den landeseigenen Wohnungungsunternehmen (WBG). Dazu fördert er unterschiedliche Initiativen und Maßnahmen. In der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ wurde dazu festgelegt, dass die in den städtischen Wohnungsunternehmen seit langem engagiert tätigen Mieterbeiräte und die neuen Unternehmensmieterräte eine verlässliche Partizipationsstrukur der WBG bilden. Es wird angestrebt, dass die Mieterbeiräte oder vergleichbare Institutionen in Wohnsiedlungen ab 300 Wohnungen auf einer einheitlichen inhaltlichen Grundlage eingerichtet werden. Hierdurch werden die Partizipations- und Mitwirkungsmöglichkeiten auch unmittelbar in den Wohnanlagen der WBG gestärkt. 2 Frage 2 Einen Ansprechpartner für die Mietbeiräte z.B. bei der Gewobag gibt es seit Jahren nicht mehr, stattdessen steht nur eine Hotline mit wechselnden Mitarbeitern zur Verfügung. So verlaufen viele Hinweise/Anliegen leider im Sand. Wie kann etwa aus Sicht des Senats eine verbesserte Kontaktaufnahme zwischen den Vertretern der Anwohner und der Wohnungsbauunternehmen (wieder-) hergestellt werden? Antwort zu Frage 2: Die Gewobag hat ihre, unter anderem für die Kommunikation mit der Mieterschaft gegründete, Tochtergesellschaft Gewobag MB Mieterberatungsgesellschaft mbH mit der Initiierung von Mieterbeiratswahlen, der Ausgestaltung der Arbeit im Rahmen der Quartiersentwicklung und der Betreuung der Mieterbeiräte beauftragt. Für die Mieterbeiräte sind sogenannte Kiezkoordinatoren der Gewobag für die Quartiersentwicklung in den Quartieren verantwortlich. Diese stehen den Mieterbeiräten als unmittelbare Ansprechpartner zur Verfügung. Sie sind sowohl telefonisch als auch per E-Mail für die Mieterbeiräte direkt erreichbar. Die Anliegen der Mieterbeiräte werden von den Kiezkoordinatoren aufgenommen, dokumentiert und in Abstimmung mit den angesprochenen Fachabteilungen der Gewobag beantwortet. Durch die exklusive Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme zu den Kiezkoordinatoren sind die Mieterbeiräte nicht auf die Nutzung der Gewobag Service Center Hotline angewiesen. Die anderen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben vergleichbare Organisationsstrukturen aufgebaut. Nur für den Fall, dass Mitglieder der Mieterbeiräte Fragen zum eigenen Mietverhältnis haben, werden diese an die Service Center verwiesen. Die Gewobag hat festgelegt, dass mindestens alle zwei Monate ein persönlicher Austausch mit den Kiezkoordinatoren und den Mieterbeiräten stattfindet, zu denen auch Mitarbeiter aus den Fachabteilungen themenbezogen hinzugezogen werden. Die Kiezkoordinatoren organisieren darüber hinaus jährliche Kiezrundgänge mit den Mieterbeiräten, die gemeinsam mit den Mitarbeitern des Bestandsmanagement und den Technikern der Gewobag durchgeführt werden, um die Anliegen der Mieterbeiräte innerhalb des Wohnumfeldes aufzunehmen. Darüber hinaus haben die Mieterbeiräte auf Informationsveranstaltungen und Workshops die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen der Gewobag umfassend zu informieren. In den Aufsichtsratssitzungen und in den jährlichen Gesellschaftergesprächen informieren die Geschäftsführungen und Vorstände der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften regelmäßig über die Angelegenheiten der Mieterräte und Mieterbeiräte. Grundsätzlich besteht bei den WBG ein enger Kontakt, im Sinne eines partnerschaftlichen Umgangs zu den Mieterbeiräten, um Hilfestellungen zu geben und Hinweise und Wünsche im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit aufzunehmen. Gravierende Kommunikationsstörungen zwischen den WBG und einzelnen Mieterbeiräten sind dem Senat nicht bekannt geworden. Berlin, den 06.11.17 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12537 S18-12537